Hallo zusammen,
nach $ 1 Nr. 4d VHB 2000 ist doch HR von Untermietern versichert, wenn dieser vom VN überlassen worden ist.
Dazu folgendes Beispiel, bei dem ich um eure Hilfe bitte.
Der Kunde Müller vermietet zwei Zimmer seines Einfamilienhauses an Studenten. Die Einrichtung verkauft er an die neuen Untermieter. Er fragt, ob die Hausratversicherung für diese Sachen auf die Mieter übergeht.
Als Lösung steht im Buch.
Da nur einzelne Teile aus einer Sachgesamtheit veräußert werden, gelten die Vorschriften des VVG über die Veräußerung nicht. Der Versicherungsschutz für diese Sachen erlischt; die Untermieter müssen eine eigene Hausratversicherung abschließen.
Nun, dass mit der Veräußerung ist mir schon klar, dass würde z.B. nur bei Gebäuden, Grundstücken gelten. Aber warum müssen die Studenten eine eigene HR abschließen? Sind diese etwa keine Untermieter?
THX im voraus.
Hallo Alex,
der Unterschied ist der zwischen „überlassen“ und „verkaufen“.
Beim „Überlassen“ bleibt es Eigentum des Vermieters und der trägt das Risko.
Beim „Verkaufen“ verändern sich die Eigentumsverhältnisse und das Risiko geht auf den Käufer über.
Hab zwar von sowas wenig Ahnung, aber das müsste die richtige Antwort sein!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Hallo Alex,
Als Lösung steht im Buch.
Da nur einzelne Teile aus einer Sachgesamtheit veräußert
werden, gelten die Vorschriften des VVG über die Veräußerung
nicht. Der Versicherungsschutz für diese Sachen erlischt; die
Untermieter müssen eine eigene Hausratversicherung
abschließen.
Die Lösung bezieht sich MM auf den § 69 des VVG. Dort in Punkt 1 steht:
Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, so tritt an die Stelle des Veräußerers der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers.
Normal müßten ja jetzt die Studenten eine Hausratversicherung vom Verkäufer übernehmen und zwar den Teil der veräußert ist (Bsp. Versicherung für 300 €) und dieser Teil müßte aus der Hausratversicherung des Vermieters/Verkäufers ausgerechnet werden. Da es sich aber nur um einen kleinen Teil des gesamten Vertrages handelt tritt nicht der Käufer automatisch in den Vertrag ein , sondern muß einen seperaten also neuen Vertrag über die Absicherung abschließen.
Gruß
Martin