Hausrat zahlt nur Möbel oder auch Aufbau?

Hallo,
habe da eine Frage:
Meine Freundin hatte einen Wasserschaden und hat eine
Hausratversicherung.
Nun will die Versicherung die Kuchenmöbel zahlen.
Nur muss die Versicherung auch den Aufbau der Möbel zahlen?
Denn diese will nur die Möbel bezahlen…

Vielen Dank
D.Böhmer

Nun will die Versicherung die Kuchenmöbel zahlen.
Nur muss die Versicherung auch den Aufbau der Möbel zahlen?

Nach meiner Auffassung ja. Die Versicherung muß die Kosten tragen, um den Zustand vor dem Schadensfall wieder herzustellen.

Denn diese will nur die Möbel bezahlen…

Das würde mir nicht reichen. SIeh Dir die Begründung genau an.

Nach VHB2002 §1 sind die Möbel versichert. Nach §2 sind z.B. die Aufräumkosten, Bewegungs-Schutzkosten usw. versichert.
Sprich die Möbel selbst sind versichert (solange sie serienmässig produziert sind und keine Einzelanfertigungen). Die Aufbauarbeiten werden nicht aufgeführt.
Im Haftpflichtbereich wäre das noch ein wenig anders.

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Hallo,

Sprich die Möbel selbst sind versichert (solange sie
serienmässig produziert sind und keine Einzelanfertigungen).

Woraus geht hervor, dass Einzelanfertigungen nicht versichert sind? Sollte das nicht bei den heute üblichen Pauschal-nach-qm-Versicherungen berücksichtigt sein? Ist eine nach Mass eingebaute Küche nicht immer eine Einzelanfertigung?
Und wie verhält es sich mit anderen Einzelanfertigungen, die keine Möbel sind?
Muss man derartige Gegenstände alle einzeln zusatzversichern?
Gruß
loderunner

Nach VHB2002 §1 sind die Möbel versichert. Nach §2 sind z.B.
die Aufräumkosten, Bewegungs-Schutzkosten usw. versichert.

Das trifft hier nicht zu. Wenn Möbel geliefert werden müssen, muß auch der Aufbau bezahlt werden.

Die Aufbauarbeiten werden nicht aufgeführt.

Damit würde ich mich nicht zufrieden geben. Die Einzelteile in den Raum gekippt zu bekommen, ist keine Schadensregulierung.

Zunächst einmal ist fraglich ob überhaupt Kosten entstanden sind beim Kauf. Wurden damals die Möbel aufgebaut sind zumindest meist welche entstanden. Nimmt fast jedes Möbelhaus und stellt diese gesondert in Rechnung. Wenn nicht hat sich die Frage eh erledigt.
In den Bedingungen steht aber ausdrücklich nur die Möbel nicht Aufbauleistungen. Aufräumarbeiten werden ja auch extra aufgeführt. Warum sollten also Aufbauleistungen versichert sein wenn diese nicht aufgeführt werden.

@loderunner

Zitat z.B. AXA (ein Beispiel von vielen)

§1 2. a)
Anbaumöbel/-küchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem gewissen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind, die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt.

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§1 2. a)
Anbaumöbel/-küchen, die serienmäßig produziert und nicht
individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit
einem gewissen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse
angepasst worden sind, die der Versicherungsnehmer als Mieter
oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder
übernommen hat und für die er die Gefahr trägt.

Ohne jetzt großartig nachzuschlagen, aber ich glaube das bezieht sich doch eher auf die Frage ob eine Einbau- oder auch Anbauküche oder Anbaumöbel von der Hausrat oder Wohngebäudeversicherung im Schadensfall reguliert werden oder? Wieso sollten nur Seriengefertigte Möbel versichert sein??

Sind die Möbel vom Mieter angeschafft, sind sie über die Hausrat zu versichern, hat der Vermieter die Möbel angeschafft, so kann man bei einer „Einbauküche“ davon ausgehen, dass diese in der Wohngebäudeversicherung mitversichert ist. Es kommt halt immer drauf an, bei wem die Gefahrtragung liegt. Ob es jetzt serienmäßig produziert wurde, oder für 30.000 € handgeschnitzt und auf die Verhältnisse angepasst wurde ist dabei egal.

Hallo,

Zunächst einmal ist fraglich ob überhaupt Kosten entstanden
sind beim Kauf. Wurden damals die Möbel aufgebaut sind
zumindest meist welche entstanden. Nimmt fast jedes Möbelhaus
und stellt diese gesondert in Rechnung. Wenn nicht hat sich
die Frage eh erledigt.

Sorry, aber dieser Aspekt hat mit der Frage, ob die Aufbaukosten mitversichert sind oder nicht, nichts zu tun.
Es ist vielmehr für den Versicherungsschutz aus der Hausratversicherung ebenso unmassgeblich, ob der VN für den Aufbau bezahlt hat, wie die Frage, ob er die Sachwerte neu oder gebraucht erstanden hat, oder ob er viel oder wenig bezahlt hat. Im Schadenfall ersetzt die Gesellschaft den Neuwert.
Die Grenze für die Erstattung eventueller Aufbaukosten entsteht bei der Frage, ob eine entsprechende Leistung üblich und angemessen ist (wie z.B. beim Kücheneinbau) oder nicht (das Hinzuziehen eines Innendekorateurs zum lotrechten Aufhängen eines „röhrenden Hirsches“ wird z.B. nicht erstattet).

In den Bedingungen steht aber ausdrücklich nur die Möbel nicht
Aufbauleistungen. Aufräumarbeiten werden ja auch extra
aufgeführt.

Letztere haben auch nichts mit dem Sachwert der Gegenstände zu tun. Sie entstehen vielmehr NUR im Schadenfall.

Warum sollten also Aufbauleistungen versichert
sein wenn diese nicht aufgeführt werden.

Weil sie einen Teil des Gesamt-Sachwertes darstellen. Demnach ergibt sich der gesamte Neuwert aus den reinen Anschaffungs- als auch den notwendigen „Neben“-Kosten.
Genauso werden übrigens bei Reparaturschäden ja auch die An- und Abfahrkosten der Handwerker ebenso durch die Versicherung bezahlt wie auch die eigentlichen Reparaturarbeiten.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

so kann man bei einer „Einbauküche“ davon

ausgehen, dass diese in der Wohngebäudeversicherung
mitversichert ist.

hallo,
nicht automatisch. Eine „Einbauküche“, die ohne Zweifel Gebäudebestandteil ist, gibt es eher selten (s. früheres Posting). In der Gebäudeversicherung können Sachen, die vom Mieter eingebracht werden, berücksichtigt werden. Aber muss vereinbart sein.

Andreas