Hallo,
Zunächst einmal ist fraglich ob überhaupt Kosten entstanden
sind beim Kauf. Wurden damals die Möbel aufgebaut sind
zumindest meist welche entstanden. Nimmt fast jedes Möbelhaus
und stellt diese gesondert in Rechnung. Wenn nicht hat sich
die Frage eh erledigt.
Sorry, aber dieser Aspekt hat mit der Frage, ob die Aufbaukosten mitversichert sind oder nicht, nichts zu tun.
Es ist vielmehr für den Versicherungsschutz aus der Hausratversicherung ebenso unmassgeblich, ob der VN für den Aufbau bezahlt hat, wie die Frage, ob er die Sachwerte neu oder gebraucht erstanden hat, oder ob er viel oder wenig bezahlt hat. Im Schadenfall ersetzt die Gesellschaft den Neuwert.
Die Grenze für die Erstattung eventueller Aufbaukosten entsteht bei der Frage, ob eine entsprechende Leistung üblich und angemessen ist (wie z.B. beim Kücheneinbau) oder nicht (das Hinzuziehen eines Innendekorateurs zum lotrechten Aufhängen eines „röhrenden Hirsches“ wird z.B. nicht erstattet).
In den Bedingungen steht aber ausdrücklich nur die Möbel nicht
Aufbauleistungen. Aufräumarbeiten werden ja auch extra
aufgeführt.
Letztere haben auch nichts mit dem Sachwert der Gegenstände zu tun. Sie entstehen vielmehr NUR im Schadenfall.
Warum sollten also Aufbauleistungen versichert
sein wenn diese nicht aufgeführt werden.
Weil sie einen Teil des Gesamt-Sachwertes darstellen. Demnach ergibt sich der gesamte Neuwert aus den reinen Anschaffungs- als auch den notwendigen „Neben“-Kosten.
Genauso werden übrigens bei Reparaturschäden ja auch die An- und Abfahrkosten der Handwerker ebenso durch die Versicherung bezahlt wie auch die eigentlichen Reparaturarbeiten.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch