Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Thema Hausrat.
Geht z.B. eine Kaffemaschine, die erwerbe automatisch (sofort) in den Hausrat über? Würde meine Hausrat Versicherung schon einspringen, wenn sie mir theoretisch auf dem Weg vom Kaufhaus gestohlen würde?
Auf Urlaubsreisen zählt das Gepäck doch auch zum Hausrat?
Gruß,
Frank
Eine sehr gute Frage, die dir leider nur deine Versicherung beantworten kann, da dies von jedem Versicherungshaus mitunter unterschiedlich gehandhabt wird. Im allgemeinen jedoch nicht, da eine Kaffeemaschiene kein Reisegepäck ist. Du könntest zwar Anzeige stellen, aber ob dir das was nützt ist die andere Sache, denn in den Verischerungsscheinen ist immer nur von EINBRUCHdiebstahl die Rede - nicht von Taschendiebstahl, Diebstahl oder räuberischer Erpressung. Und wenn dann auch nur mit Beleg - die Ausrede „Der Kassenbon war in der Tüte“ zieht nicht, wenn es keine Zeugen gibt 
Was anderes wäre, wenn Du sie schon in Deinem Auto hattest, nochmal weg gehst und dann in Dein Auto eingebrochen wird. Hier würde die KfZ-Haftpflicht für haften - aber ohne Beleg wird es auch hier immer schwer.
Geht z.B. eine Kaffemaschine, die erwerbe automatisch (sofort)
in den Hausrat über?
Ja.
Würde meine Hausrat Versicherung schon
einspringen, wenn sie mir theoretisch auf dem Weg vom Kaufhaus
gestohlen würde?
Die Hausratversicherung kennt den „versicherten Ort“, dass ist die bei der Versicherung angegebene Wohnung. Diese ist versichert. Hausrat, der außerhalb des versicherten Ortes abhanden kommr oder beschädigt wird, ist nur unter ganz bestimmten, eng umgrenzten Umständen versichert.
Auf Urlaubsreisen zählt das Gepäck doch auch zum Hausrat?
Gepäck ist Hausrat, klar. Doch ob das versichert ist siehe oben.
Hallo,
Eine sehr gute Frage, die dir leider nur deine Versicherung
beantworten kann, da dies von jedem Versicherungshaus mitunter
unterschiedlich gehandhabt wird. Im allgemeinen jedoch nicht,
da eine Kaffeemaschiene kein Reisegepäck ist.
Sorry, erstens war das nicht die Frage und zweitens: wo bitte steht das denn? Bitte um Angabe des Bedingungswerks und des entsprechenden Paragraphen.
Selbstverständlich gehört eine Kaffeemaschine aber zum Hausrat und zwar vom Zeitpunkt des Erwerbs an.
Versicherungsschutz gegen Einbruchdiebstahl besteht jedoch nur innerhalb geschlossener Räume (zumeist am Versicherungsort, über die sog. Aussenversicherung jedoch auch unter bestimmten Voraussetzungen in fremden Räumlichkeiten). Weitere Möglichkeiten s.u.
Du könntest zwar
Anzeige stellen, aber ob dir das was nützt ist die andere
Sache, denn in den Verischerungsscheinen ist immer nur von
EINBRUCHdiebstahl die Rede - nicht von Taschendiebstahl,
Diebstahl oder räuberischer Erpressung. Und wenn dann auch nur
mit Beleg - die Ausrede „Der Kassenbon war in der Tüte“ zieht
nicht, wenn es keine Zeugen gibt 
Was anderes wäre, wenn Du sie schon in Deinem Auto hattest,
nochmal weg gehst und dann in Dein Auto eingebrochen wird.
Hier würde die KfZ-Haftpflicht für haften - aber ohne Beleg
wird es auch hier immer schwer.
Soso, die Kfz-Haftpflicht also. Bei allem Respekt, aber das ist hanebüchener Unsinn!
Auch hier „zieht“ maximal die Hausratversicherung, soweit ein Einschluß „Diebstahl aus Kfz“ besteht und elektrische Geräte nicht ausgeschlossen sind (sowie alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind: s. Bedingungen, Stichwort zeitliche Begrenzung des Versicherungsschutzes).
Kopfschüttelnde Grüße
Frank Hackenbruch
Was anderes wäre, wenn Du sie schon in Deinem Auto hattest,
nochmal weg gehst und dann in Dein Auto eingebrochen wird.
Hier würde die KfZ-Haftpflicht für haften - aber ohne Beleg
wird es auch hier immer schwer.
Auch hier „zieht“ maximal die Hausratversicherung, soweit ein
Einschluß „Diebstahl aus Kfz“ besteht und elektrische Geräte
nicht ausgeschlossen sind (sowie alle weiteren Voraussetzungen
erfüllt sind: s. Bedingungen, Stichwort zeitliche Begrenzung
des Versicherungsschutzes).
Die Teilkasko würde vielleicht auch zahlen… sie hat mir immerhin die Schäden eines Einbruchdiebstahls bezüglich meines Autoradios erstattet (allerdings minus eine Selbstbeteiligung, die die Kosten einer Kaffeemaschine übersteigt
).
Grüße,
Sebastian
Hallo,
Die Teilkasko würde vielleicht auch zahlen… sie hat mir
immerhin die Schäden eines Einbruchdiebstahls bezüglich meines
Autoradios erstattet (allerdings minus eine Selbstbeteiligung,
die die Kosten einer Kaffeemaschine übersteigt
).
Grüße,
Sebastian
in diesem Falle hier hilft die TK aber nicht weiter. Es sei denn, die Kaffeemaschine war fest mit dem Fahrzeug verbunden und fällt nicht unter die Liste der vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Teile.
Ansonsten gilt: nicht über TK versichert.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
Klasse, ich lach mir grad nen Ast, die Kaffeemaschine fest eingebaut, hahahaha. Oder du hast ein Wohnmobil, darüber wäre über einen speziellen Vertrag auch die Kaffeemaschine gedeckt, aber wegen dem Kauf einer Kaffeemaschine extra ein Wohnmobil anschaffen???
Zusätzlich möchte ich noch anbringen, dass die Kaffeemaschine in der Regel auch schon beim Transport nach dem Kauf nach Hause versichert sein kann und zwar, wenn deine Hauisratversicherung Beraubung beinhaltet. Aber ich kann mir nur schwer vorstellen, dass dir jemand auf der Straße eine Pistole unter die Nase hält und sagt :Kaffeemaschine oder Leben…
In diesem Sinne geh ich mir mal nen Kaffee holen
Michael
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Hi
Klasse, ich lach mir grad nen Ast, die Kaffeemaschine fest
eingebaut, hahahaha. Oder du hast ein Wohnmobil, darüber wäre
über einen speziellen Vertrag auch die Kaffeemaschine gedeckt,
aber wegen dem Kauf einer Kaffeemaschine extra ein Wohnmobil
anschaffen???
ist gar nicht so abwägig. man kann kaffeemaschienen soweit fest verbaut als sonderausstattung genauso wie kühlschränke und minibars gegen beitragszuschlag in der kasko mitversichern. is aber nicht wirklich billig.
snake
Hallo,
Klasse, ich lach mir grad nen Ast, die Kaffeemaschine fest
eingebaut, hahahaha. Oder du hast ein Wohnmobil, darüber wäre
über einen speziellen Vertrag auch die Kaffeemaschine gedeckt,
aber wegen dem Kauf einer Kaffeemaschine extra ein Wohnmobil
anschaffen???
freut mich, wenn ich Dir eine Freude machen konnte.
Aber
- erstens ist die Kaffemaschine tatsächlich in den allermeisten Kfz-Bedingungen in der Liste der versicherbaren Zubehörteilen enthalten (soweit wie gesagt fest eingebaut),
- zweitens muss es zwingend kein Wohnmobil sein, in dem Sonderausstattung eingebaut ist (Custom- und Showfzg., getunte Fzg., Lkw, Sattelzugmaschinen, Lieferwagen, Busse, etc.) und
- drittens möchte ich mal die/Deine Kunden lachen hören, wenn die Sonderausstattung im Schadenfall nicht korrekt deklariert war und der VN auf einem Teil seines Schadens sitzenbleibt.
Ach ja, und ein spezieller Vertrag für die Mitversicherung von Sonderausstattung muss auch nicht sein.
Zusätzlich möchte ich noch anbringen, dass die Kaffeemaschine
in der Regel auch schon beim Transport nach dem Kauf nach
Hause versichert sein kann und zwar, wenn deine
Hauisratversicherung Beraubung beinhaltet. Aber ich kann mir
nur schwer vorstellen, dass dir jemand auf der Straße eine
Pistole unter die Nase hält und sagt :Kaffeemaschine oder
Leben…
Es geht bei den Bedingungen, die einem Versicherungsvertrag zugrunde liegen, zum Glück nicht darum, was der ein oder andere Kaffeeholer sich vorstellen kann oder nicht (bei einer 1.600,- € teuren De Longhi wird der von Dir erdachte Räuber kaum auf eine Herausgabe verzichten).
In diesem Sinne geh ich mir mal nen Kaffee holen
Michael
Frank Hackenbruch
Hallo,
Klasse, ich lach mir grad nen Ast, die Kaffeemaschine fest
eingebaut, hahahaha. Oder du hast ein Wohnmobil, darüber wäre
über einen speziellen Vertrag auch die Kaffeemaschine gedeckt,
aber wegen dem Kauf einer Kaffeemaschine extra ein Wohnmobil
anschaffen???
freut mich, wenn ich Dir eine Freude machen konnte.
Aber
- erstens ist die Kaffemaschine tatsächlich in den
allermeisten Kfz-Bedingungen in der Liste der versicherbaren
Zubehörteilen enthalten (soweit wie gesagt fest eingebaut),
- zweitens muss es zwingend kein Wohnmobil sein, in dem
Sonderausstattung eingebaut ist (Custom- und Showfzg., getunte
Fzg., Lkw, Sattelzugmaschinen, Lieferwagen, Busse, etc.) und
- drittens möchte ich mal die/Deine Kunden lachen hören, wenn
die Sonderausstattung im Schadenfall nicht korrekt deklariert
war und der VN auf einem Teil seines Schadens sitzenbleibt.
Ach ja, und ein spezieller Vertrag für die Mitversicherung von
Sonderausstattung muss auch nicht sein.
Zusätzlich möchte ich noch anbringen, dass die Kaffeemaschine
in der Regel auch schon beim Transport nach dem Kauf nach
Hause versichert sein kann und zwar, wenn deine
Hauisratversicherung Beraubung beinhaltet. Aber ich kann mir
nur schwer vorstellen, dass dir jemand auf der Straße eine
Pistole unter die Nase hält und sagt :Kaffeemaschine oder
Leben…
Es geht bei den Bedingungen, die einem Versicherungsvertrag
zugrunde liegen, zum Glück nicht darum, was der ein oder
andere Kaffeeholer sich vorstellen kann oder nicht (bei einer
1.600,- € teuren De Longhi wird der von Dir erdachte Räuber
kaum auf eine Herausgabe verzichten).
Naja, so ein Teil wiegt an die 13 Kilo, das gestaltet sich dann schon etwas schwierig
)
Schönen Tag noch!
In diesem Sinne geh ich mir mal nen Kaffee holen
Michael
Frank Hackenbruch
Hallo Frank,
die Kaffeemaschine geht zwar direkt in den Hausrat über, wird dir aber bei Diebstahl trotzdem nicht bezahlt.
Begründung:
Hausrat ist gegen Einbruch-Diebstahl versichert, innerhalb des versicherten Ortes (i.d.R. deine Wohnung). Hier ist wichtig zu beachten, dass dem Diebstahl ein Einbruch vorausgegangen sein muss. Gleiches gilt auch für die Aussenversicherung und den (evtl.) mitversicherten KFZ-Inhalt (sofern die gestohlene Sache nicht sowieso ausgeschlossen ist).
Vielleicht hat Deine Hausratversicherung irgendwelche besonderen Zusatzleistungen, worüber die Kaffeemaschine gegen einfachen Diebstahl mitversichert wäre. Das kann dir aber nur die Gesellschaft bzw. der Vertreter beantworten. Oder Eigenstudium der Versicherungsbedingungen inkl. aller Klauseltexte 
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