Hausrataufhebung durch Versicherer

Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Meine Großmutter ist im letzten Jahr verstorben. Sie hatte eine Wohngebäude, Hausrat und Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung habe ich aufheben lassen, da meine Oma ja nicht mehr da ist. Die Wohngebäude- und die Hausrat sollte bestehen bleiben. Beim Versicherer wurde auch zuerst die Haftpflicht aufgehoben. Nach ca. 6 Monaten wurde dann aber auch die Hausrat aufgehoben, was ich selbst zuerst gar nicht bemerkt habe. Nun habe ich einen Schaden. Mein Frage: Darf die Versicherung einfach so den Vertrag aufheben? Ich habe lediglich eine Kündigung für die Haftpflicht losgeschickt, nicht aber für die Hausrat.
Kann ich verlangen, das die Hausrat wieder in Kraft gesetzt wird? Es lag kein Schaden bis zur Aufhebung der Versicherung vor.

Mit freundlichem Gruß

„Übernimmt der Erbe das Haus oder die Wohnung des Erblassers unverändert innerhalb von zwei Monaten nach Erbfall, so tritt er automatisch in den Versicherungsvertrag ein.“

Falls das bei Dir der Fall war, solltest Du auf der sicheren Seite sein.

Anmerkung:
Nicht ganz klar ist, ob Du mit Deiner Großmutter in der gleichen Wohnung gelebt hast, so dass die Hausratversicherung Deiner Großmutter auch Deinen Hausrat einschloss - davon bin ich jedoch ausgegangen.

Hallo,
wenn der Junde verstirbt, ist der Vertragspartner weg. Erlangt dert Versicherer davon Kenntnis, kann er also reagieren.
Richtig wäre gewesen, den Vertrag zu Übernehmen (Wechel des Versicherungsnehmers).
Anders liegt der Fall beim Gebäude- Übergang auf Erwerber. Aber auch hier sollte für klare Verhältnisse gesorgt werden.
Alles Gute

Kommt darauf an:
Bestand denn der Hausrat noch? Was für ein Schaden war es? Wurde der Beitrag weiter bezahlt? Wer ist der Geschädigte?

Es wäre sehr ungewöhnlich, wenn die Versicherung Deiner Oma den Vertrag ohne Vorwarnung aufgehoben hätte. Vermutlich war es so, dass, da die Wohnung nicht mehr bewohnt war ein anderer, teurer Tarif zugrunde gelegt werden sollte und hierzu von Dir keine Stellungnahme an die Versicherung erging.
Der Vertrag wurde dann aufgehoben.
Es kann auch sein, dass in den Versicherungsbedingungen eine Weiterversicherung der unbewohnten Wohnung für ein halbes Jahr vorgesehen ist und danach der Vertrag automatisch erlischt.
Da müsstest Du mal in Versicherungsunterlagen nachschauen. ( Versicherungsbedingungen Hausrat )
Viele Grüße
Julius Jordan

Also in der Wohngebäudeversicherung ist der Fall klar: Die Versicherung läuft automatisch weiter und geht auf die Erben über. Diese haben aber ein Sonderkündigungsrecht.

In der Privathaftpflicht ist ebenfalls klar: Mit dem Tode des Versicherungsnehmers fällt auch das Risiko fort, der Versicherer kann aber laut Bedingungen den gesamten Jahresbeitrag behalten.

Nur bei der Hausrat bin ich mir nicht ganz sicher. Grundsätzlich erlischt mit dem Tode natürlich das Vertragsverhältnis. Ein automatischer Fortbestand des Vertrages wie beim Wohngebäude ist meines Wissens nicht vorgesehen. Insofern kann eine Aufhebung des Vertrages zum Ende des Versicherungsjahres durchaus legitim sein. Wie eine solche Regelung aussieht, sollte in den Versicherungsbedingungen stehen. Lesen dort am Besten noch einmal nach.

Hallo,

normalerweise endet eine Hausrat 2 Monate nach den Tod des Versicherungsnehmers. Außer die Erben zeigen an dass die Hausratversicherung übernommen wird.

Dies ist hier nicht geschehen, so dass es wohl leider so ist dsss der Hausrat nicht mehr versichert war, außer jemand anderes hat den Hausrat übernommen und versichert.

Gruss Mario

Der Vorgang ist für mich grad nicht so ganz nachvollziehbar. Wurden denn nach dem Tod der Oma weiter Beiträge gezahlt? Wer ist denn jetzt Versicherungsnehmer? Wurde das nach dem Tod der Oma geregelt? Ansonsten hat die Versicherung ja gar keinen Vertragspartner mehr? Welchen Schriftverkehr gab es seit dem Tod der Oma?

NORMALERWEISE ÜBERNIMMT DERJENIGE DIE VERSICHERUNG, DER DAS HAUSRAT ÜBERNIMMT/ERBT.

SIE KANN NICHT SO OHNE WEITERES GEKÜNDIGT WERDEN.
BERUFE DICH DARAUF, DAS DU NICHT GEKÜNDIGT HAST.

Hallo,
tja, eine knifflige Frage. Eigentlich wohl etwas für einen Anwalt.
Grdstzl. bin ich der Meinung das nur das aufgelöst werden darf, was auch gekündigt wurde.
Es seid denn die Versicherungsbedingungen beinhalten etwas anderes.
Ich würde mich mit der Versicherung in Verbindung setzen und das direkt mit denen klären.
Sollte das zu keinem Ergebnis führen steht der Ombudsmann als neutrale Schlichtungsstelle zur Verfügung und danach eben der Anwalt.
Oder gleich den Anwalt, aber das ist halt gleich recht brachial in der Vorgehensweise.
Ich würde das direkt Gespräch mit der Versicherung führen.
Viele Erfolg
Heiko Fichter

hallo hightower72,

um es ganz genau zu wissen wirst du in die bedingungen der versicherung hineinsehen und lesen müssen (das sog. kleingedruckte…) hier ist ggf. geregelt, das die versicherung 6 monate nach dem tod endet. das passiert aber nicht ohne schriftwechsel. ehrlich sein an die eigenen nase fassen und beurteilen, ob man im schriftwechsel etwas übersehen hat.

weiter: Grundsätzlich endet ein Vertrag mit dem Tod eines Versicherungsnehmers. Das die Haftpflicht sofort endete wäre auch ohne kündigung so gewesen, denn Oma kann keinen schaden mehr anstellen. bei hausrat verhält es sich m.e. etwas anders. hier sind die gegenstände ja nicht weg daher bleibt die hausrat erstmal bestehen. die gebäudeversicherung geht auf den neuen eigentümer mit grundbucheintrag über. jetzt sind hausratgegenstände mobil, d.h. du kannst dir diese in deine wohnung/dein haus holen. da es ja jetzt DEIN HAUSRAT ist besteht erstmal sogar eine Doppelversicherung. Nämlich über die Hausratvesicherung deiner Oma und über die Aussenversicherung deiner Hausratversicherung. Hier gibt es aber im rahmen der aussenversicherung auch grenzen (zeitlilch + summentechnisch).
Es könnte auch das argument kommen, dass die gegenstände von oma nie dafür vorgesehen waren in deine räume zu kommen bzw. das die gegenstände dort nie waren und es somit doch nicht über deine aussenversicherung deiner hausratversicherung gedeckt ist (promblem des versicherungsortes, wenn gegenstände nie am eigentlichem versicherungsort - deiner wohnung - waren, dann können sie auch nicht aussernversichert sein. die eigentümer schafft steht hier hinten an).

versuche die gründe und die grundlage zu recherchieren (ruf einfach ruhig und freundlich an und kläre es sachlich). wie im normalen leben macht der ton die musik. lass dir erklären wo genau es geregelt ist, dass der vertrag aufgehoben wurde. wann wohin welches schreiben geschickt wurde. wenn es mehrere erben gibt hätte dies m.e. an die erbengemeinschaft gehen müssen, dann gilt für deren eigenen hausratversicherung das gleich wie oben geschrieben für deine.

hoffe ich konnte etwas helfen und tipps fürs weitere handeln geben.

Hallo,
nach dem Tod des Versicherungsnehmers besteht maximal zwei Monate weiterhin Schutz. Der Jahresbeitrag wird anteilig zurückgezahlt. Der Vertrag läuft nur weiter, falls einer der Erben die Wohnung übernimmt. Dieser wird dann Versicherungsnehmer. Wenn Du die Übernahme der Hausratversicherung nicht explizit erklärt hast, dann hat die Gesellschaft richtig gehandelt. Bei der Gebäudeversicherung sieht das etwas anders aus, die mußt Du übernehmen.
Gruss WB

Hallo
Deine Oma ist verstorben und Du bist nicht Versicherungsnehmer geworden. Deshalb wurde die Versicherung aufgehoben.
mfg Febud