Kleinigkeiten wurden aus ihrer Einrichtung ( sie hatte eine Zwei-Zimmer-Wohnung knapp 50 qm ) intergriert.
Wir haben dann im Jahre 2002 geheiratet.
Wie sieht es nun mit der Aufteilung aus ???
Drei Elektrogroßgeräte ( Kühlschrank – Waschmaschine – Geschirrspülmasche ) wurden ersetzt ( eingebracht ursprünglich von mir ); wie ist hier die Rechtslage ???
Ich möchte bei einer evtl. Trennung nicht in halbleeren Räumen hausen.
Ich bin für jeden Rat dankbar; aber keine „dummen Sprüche wie zieh aus und beende den Rosenkrieg“.
wenn ich Sie recht verstehe wird Ihre momentane Situation wohl auf ein Scheidungsverfahren hinauslaufen. Dieses kann ohne anwaltliche Begleitung nicht vorgenommen werden. Generell ist es bei familien-/eherechtlichen Angelegenheiten immer sinnvoll, einen Anwalt beizuziehen, denn die Materie ist doch schon recht komplex und Fehler/Mißverständnisse seitens Rechtsunkundiger sind an der Tagesordnung.
Generell aufgeteilt wird nicht der GANZE Hausrat, sondern der Zugewinn, sofern Sie keine andere Regelung vereinbart haben. Was in eine Ehe eingebracht wurde, bleibt im Eigentum dessen, der es in die Ehe einbrachte - an den Eigentumsverhältnissen ändert die Eheschließung an sich nichts.
Hallo,
diejenigen Dinge, die Du bereits vor der Ehe hattest, gehören nach wie vor Dir und die bleiben auch bei Dir. Alles andere, was während der Ehe angeschafft wurde wird geteilt. Ich hoffe, Ihr kommt einigermaßen geruhsam auseinander. Toi Toi und viele Grüße
Hi,
nach deutschem Recht besteht bei einer Ehe die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass grundsätzlich alles, was man in die Ehe einbringt, auch der eigene Besitz bleibt und bei einer Trennung einem selbst zufällt, während Dinge, die man während der Ehe angschafft hat, zu gleichen Teilen auf beide verteilt werden. Dafür ist es natürlich hilfreich, wenn sich die Güter eindeutig zuordnen lassen, z. B. durch entsprechende Kaufverträge.
Somit gehören Möbel, die du in die Ehe eingebracht hast, dir. Allerdings nicht die Möbel und Einrichtungsgegenstände, die ihr als Ersatz dafür während der Ehe angeschafft habt. Die werden wiederum geteilt, da sie zum ehelichen Vermögen gehören. also du bringst einen Kühlschrank mit, gehört dir. Der geht kaputt und ihr kauf einen neuen, der gehört euch beiden, da er aus dem ehelichen Vermögen bezahlt wurde.
Ausnahmen: wenn etwas eindeutig aus dem Vermögen eines Partners angschafft wird. Also wenn du z. b. ein Sparbuch oder ein Erbe mit einbringst und aus diesem Geld etwas auf deinen Namen kaufst, dann gehört es wieder dir.
da die rechtliche Lage Dir ja klar ist (und ich Dich nur zu gut verstehen kann),
möchte ich Dir ein paar Fragen stellen :
Wohnst Du jetzt alleine in der Wohnung?
Wenn ja, Kleinteile an denen Du hängst, bei zuverlässigen Freunden oder Verwandten „parken“.
kannst Du Dich mit deiner Ex noch auf einer vernünftigen Basis unterhalten?
Falls ja, versuche es weiterhin mit kleinen Schritten.
wird Sie bereits von einem Anwalt vertreten?
wenn ja, kriegst Du bereits jetzt jede Woche Post von Ihm?
Dann wird er Ihr raten alles anzufechten, um seine Rechnung so hoch wie möglich zu treiben (1. Anwalt meiner EX war so).
Mach eine Liste der Geräte, mit Einkaufspreis und wer bezahlt hat, sowie Alter der Geräte/Möbel. Schau nach was diese heute noch wert sind und setz den niedrigsten (noch realistischen) Preis dann ein.
Mach auch eine Liste der Geschenke (die Ihr erhalten habt), von wem Sie waren und zu welchem Anlass. Manchmal greift das, ist aber abhängig von einigen Faktoren (u.a. Nasenfaktor vor Gericht).
Ich konnte meine EX im Laufe des Verfahrens überzeugen, den gleichen Anwalt zu nehmen, der auch den Papierkram für Rentenausgleich etc. gemacht hat.
War beträchtlich besser für beide Parteien.
alles was vor der Heirat mit in den Haushalt eingebracht wurde gehört Ihnen und was anschl. gekauft wird gehört Ihnen beiden egal wer es kauft…
die „halbleeren Räume“ werden sich nicht vermeiden lassen…!
bin aber auch der falsche Ansprechpartner da ich im Bereich Versicherungen berate… hier sieht es nach einer Rechtslage aus und dafür ist eher ein Rechtsanw. zuständig…!!
Hallo Stefan,
Mir scheint, der Hausrat gehört hälftig beiden: über das 2001 eingebrachten Mobiliar besteht anscheinend kein Inventar, auch sind es 10 Jahre her und ein Teil ist inzwischen ersetzt worden, also aus der Schatulle von beiden bezahlt. Mein Rat: einfach teilen.
Hallo,
so etwas klärt man vor der Eheschließung. Und den Namen würde ich nicht in so einem Forum angeben, falls es Dein richtiger Name ist. Mehr kann ich zu diesem Thema leider nicht beitragen, da ich als Frau schon viel zu oft erlebt habe, dass die Frau nach der Trennung ohne einen Pfennig dasteht, sorry…
Hallo Stafan,
da z.B. die Großgeräte im Laufe der EHE ersetzt wurden,sind diese teilungsfähig.
Das soll heißen,Du mußt mit Ihr diese Dinge teilen,ob Du willst oder nicht.
Mein Rat: seid so klug und einigt Euch,eh sinnlos Briefe zw. den Anwälten hin-und herwandern.
Das ist meines Erachtens die beste Lösung.
Sturheit oder Egoismus von Euch beiden bringt nur den Anwälten etwas.
Fazit: Seid klug und einigt Euch.
LG speedy
ich freue mich, daß Du so eine abgeklärte Frau bist, die schon zum Zeitpunkt der Eheschließung - aus Liebe oder Berechnung - alles klärkt im Hinblich auf eine mögliche Scheidung.
Natürlich ist dies mein richtiger Name; ich habe keine schweinische Frage gestellt und will und werde meine Frau nicht benachteiligen, falls es zur Trennung kommt.
Ich bin seit Jahren bei wer-weiss-was gelistet und habe immer ehrlich geantwortet;
ich habe es nicht nötig, mich hinter irgendeinem Pseudonum zu vestecken.
Und wenn Deine Frauen nach der Trennung ohne einen Pfennig darstanden, werden sie auch vor der Ehe kaum etwas gehabt haben.
Die deutsche Rechtslage ist bestimmt nicht männerfreundlich.
Aber nur blondy - sexy – und sonst nichts dahinter reicht leider nicht aus…
Und wenn man mit null kommt muß man auch mit null gehen !!!
Hallo Stefan
normal ist es wohl so : was man vor der Ehe hatte gehört nach der Ehe natürlich wieder dem dem es vorher gehörte.
Wenn nichts anderes vereinbart wurde heißt es Zugewinngemeinschaft und alles was gemeinsam angeschafft wurde wird auch zwischen euch aufgeteilt.
Tja die Sachen die dem natürlichen Verschleiß zum Opfer gefallen sind hättest du sonst auch ersetzen müssen, habt ihr aber gemeinsam gekauft also : teilen.
Solltest du Geld oder Geschenke von deinen Eltern zB zu Ehezeiten bekommen haben sind es danach auch deine.
Ich hoffe natürlich dass deine Ehe nicht zerbricht und wünsche dir alles Gute !
Wenns anders kommt lass den Kopf nicht hängen und wenn du was abgeben musst oder es freiwillig tust : alles ist ersetzbar oder wie würde IKEA sagen Zeit für Neues !!
biba sweetsour