Hausrataufteilung

Hallo,
Paar trennt sich, Frau zieht aus, Mann bleibt wohnen. Damit der Mann nicht alles neu kaufen muss, weil Möbel auch dem Haus angepasst, möchte Frau einige Möbel neu kaufen.
Gemeinsam wurden in den letzten fünf Jahren Küche und Wohnzimmer angeschafft. Was kann/ muss/ sollte der Mann der Frau auszahlen? Wie hoch ist der Ausgleich in Prozent (Nutzungswert)?.
Danke für Antwort.

Hallo, Maisonne,

„Hausrat, der beiden Ehegatten gemeinsam gehört, verteilt der Richter gerecht und zweckmäßig“, § 8 Hausratsverordnung. Wenn ein Ehegatten den gemeinsamen Hausrat behalten möchte, soll er nach § 8 Hausratsverordnung eine Ausgleichszahlung leisten. Die Höhe richtet sich nach dem Zeitwert der Gegenstände bei der Scheidung (also nicht der Anschaffungswert). Da die Wertermittlung (v.a. bei Sachverständigen) sehr teuer sein kann, empfiehlt es sich, sich zu einigen.

Schöne Grüße,
Foehranwalt

Hallo, vielen Dank.
Und der Zeitwert liegt bei 25 %, egal wie alt die Möbel sind?
Viele Grüße
Maisonne

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Hallo,

Und der Zeitwert liegt bei 25 %, egal wie alt die Möbel sind?

Nein, Zeitwert ist der Beschaffungswert vergleichbarer gebrauchter Möbel. Heißt: Was müsste man für die Möbel im jetzigen Zustand bezahlen.

Schöne Grüße,
Foehranwalt

Vielen Dank, viele Grüße, Maisonne

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Hallo,

Foehranwalt hat schon richtig geantwortet. Was man aber noch zusätzlich beachten sollte sind die Ersatzbeschaffungen.

Wenn Ehemann z. B. ein Auto mit in die Ehe brachte und es während der Ehe durch ein neues (etwa gleiche Kategorie) ersetzt wurde, gehört das Auto ihm und wird nicht geteilt.

Hat Ehefrau die Waschmaschine mit in die Ehe gebracht und jetzt gibt es eine Neue, gehört diese Ersatzbeschaffung ihr und die muss sie nicht teilen.

Wenn natürlich die Möbel vom Sperrmüll stammen und jetzt Warrings drin steht, ist das keine Ersatzbeschaffung.

Gruß
Ingrid