Hausratsaufteilung bei Scheidung / Trennung

Hallo,

grundsätzlich gilt bei einer Scheidung / Trennung, daß der Hausrat auf geteilt wird.

Doch wie ist die Rechtslage bei folgenden Kreterien:

  1. Ein Ehepartener bringt einen kompletten Hausrat mit
    allem ( Möbel - Küche - usw. ) mit in die Ehe. Hat
    der andere Partner Anspruch auf Teile ???

  2. Wie sieht es mit Ersatzbeschaffungen aus --> in 10
    Ehejahren geht das eine oder andere kaputt
    (Spülmaschine - Kühlschrank - Waschmaschine -
    sonstige Elektrogeräte ) ??

  3. Kann der andere Partner die wenigen Teile, die er
    mit in die Ehe gebracht hat, aus einer
    Ferienwohnung entfernen, die seit Jahren der
    Einkommenserzielung dient?

Für Eure Unterstützung wäre ich sehr dankbar.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,

grundsätzlich gilt bei einer Scheidung / Trennung, daß der
Hausrat auf geteilt wird.

Doch wie ist die Rechtslage bei folgenden Kreterien:

  1. Ein Ehepartener bringt einen kompletten Hausrat mit
    allem ( Möbel - Küche - usw. ) mit in die Ehe. Hat
    der andere Partner Anspruch auf Teile ???

Wenn noch Rechnungen da sind die das Beweisen,dass es von dem einen Ehepartner bezahlt wurde, dann hat der eine Ehepartner gute Chancen den Wert oder die Dinge zu bekommen.

  1. Wie sieht es mit Ersatzbeschaffungen aus --> in 10
    Ehejahren geht das eine oder andere kaputt
    (Spülmaschine - Kühlschrank - Waschmaschine -
    sonstige Elektrogeräte ) ??

Ersatzbeschaffungen sind Zugewinn, die wurden während der Ehe angeschafft. Zugewinn wird geteilt.

  1. Kann der andere Partner die wenigen Teile, die er
    mit in die Ehe gebracht hat, aus einer
    Ferienwohnung entfernen, die seit Jahren der
    Einkommenserzielung dient?

Da bin ich mir nicht sicher, meiner Meinung nach ja, wie bei 1. wenn es Beweisbar ist.

Für Eure Unterstützung wäre ich sehr dankbar.

MfG

Stefan Seidel

Alle Antworten nur nach meinen Erfahrungen, ohne Gewähr.
Viel Glück.
Grüße
jama

Hallo,

grundsätzlich gilt bei einer Scheidung / Trennung, daß der
Hausrat auf geteilt wird.

Doch wie ist die Rechtslage bei folgenden Kreterien:

  1. Ein Ehepartener bringt einen kompletten Hausrat mit
    allem ( Möbel - Küche - usw. ) mit in die Ehe. Hat
    der andere Partner Anspruch auf Teile ???
    Zu1: Nein kein Anspruch
  2. Wie sieht es mit Ersatzbeschaffungen aus --> in 10
    Ehejahren geht das eine oder andere kaputt
    (Spülmaschine - Kühlschrank - Waschmaschine -
    sonstige Elektrogeräte ) ??
    Ich denke dass müsst ihr absprechen…
  3. Kann der andere Partner die wenigen Teile, die er
    mit in die Ehe gebracht hat, aus einer
    Ferienwohnung entfernen, die seit Jahren der
    Einkommenserzielung dient?
    Zu 3. Ja kann er
    Für Eure Unterstützung wäre ich sehr dankbar.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,
nun grundsätzlich bleibt alles was einer in die Ehe mitgebracht hat oder in der Ehe allein gekauft hat sein Eigentum.

Somit zu Deinen Fragen:
zu 1)nein, der andere Partner hat keinen Anspruch
zu 2)kommt darauf an ob diese Dinge gemeinschaftlich erworben wurden oder nicht. Falls nicht zählt es zur „Streitmasse“.
zu 3) zu welcher Einkommenserzielung, die des anderen. Das ist unerheblich den es sind im Eigentum befindliche Teile.

Ich empfehle dringend ein Protokoll auf dem aufgestellt wird welcher Partner welche Objekte übernommen hat.

Viel Glück für das was da noch kommt…

Hallo Stefan,
Ich kenne mich besser mit den Folgen einer Ehescheidung auf der Pssychischen Ebene aus. die Rechtsfragen musst du mit einem Anwlat klären.

Grundsätzlich gilt, dass einem das, was man in die Ehe eingebracht hat, nicht teilen muss, sondern behalten kann. das gilt für beide Seiten, also auch für die , die dinge in die Ferienwohnung gebracht hat.

Alles Gute!
Gerda

Hi

frag da doch lieber einen Juristen
Ciao
Walter

Lieber Stefan,
hast Du keine psychologisch relevanten Fragen? Da kann ich Dir gerne weiterhelfen, mit der Juristerei kenne ich mich nicht wirklich aus… :smile:
Sorry Petra

Hallo… handelt es sich um die gesetzliche Zugewinngemeinschaft?

Dann…

  1. Ein Ehepartener bringt einen kompletten Hausrat mit

allem ( Möbel - Küche - usw. ) mit in die Ehe. Hat
der andere Partner Anspruch auf Teile ???

nein. Jeder behält das, was er in die Ehe eingebracht hat.

Wie sieht es mit Ersatzbeschaffungen aus --> in 10

Ehejahren geht das eine oder andere kaputt
(Spülmaschine - Kühlschrank - Waschmaschine -
sonstige Elektrogeräte ) ??

Derjenige, der die Spülmaschine eingebracht hat, erhält die Ersatzbeschaffung.

  1. Kann der andere Partner die wenigen Teile, die er
    mit in die Ehe gebracht hat, aus einer
    Ferienwohnung entfernen, die seit Jahren der
    Einkommenserzielung dient?

Gute Frage. Kann ich nicht beantworten. Rein aus dem Bauch raus, ist derjenige dann nicht gerade schlau! Andererseits, wenn er dies benötigt zum Leben bzw. dies zur Einrichtung seines Hausstandes benötigt… weiss nicht.

Viele Grüße
Karin

Hallo Stefan,

es ist bei Trennung und Scheidung immer wieder ein Problem, wenn man Nachweise darüber beibringen muss, wem nun welche Gegenstände gehören, gehört haben oder wer sie angeschafft hat.

Manchmal streiten sich Paare über belanglose Dinge und vergessen, dass sie damit den Kampf noch verschärfen.

Gerechtigkeit durch die Entscheidung des Familiengerichts zu erwarten, halte ich für naiv, weil dem Richter egal ist, wer am Ende die Waschmaschine bekommt.

Seit fast 20 Jahren begleite ich Paare bei Trennung und Scheidung. Meine haarsträubenden Erlebnisse würden Bücher füllen!

Es gibt armselige Kreaturen, die das Ehebett durchsägen, die Teller und Tassen abzählen und sich am Ende noch um den Hund streiten. Im ganzen Trubel machen sie ihre Gesundheit kaputt und offenbaren damit ihre inneren Qualitäten.

Natürlich wird bei Trennung jeder Partner auch etwas verlieren und einige lieb gewordene Dinge nicht für sich behalten können. Also sollte man sich auf die wesentlichen Dinge besinnen und die eigene Würde nicht verlieren.

Trennung, Scheidung und ein geordnetes Ende des Chaos. Das wär’s und dann zum Neuanfang. Notfalls auch eine Zeit ohne Waschmaschine und auf der Luftmatratze. Glaube mir, das geht auch.

Wenn du noch Fragen hast, kannst du mir gern auch direkt schreiben.

[email protected]

Hallo,
ich kann dir leider nicht weiter helfen.
Unsere Scheidung ist Problemlos verlaufen und wir haben alles unter uns geklärt.

MfG
jolciapolcia

Hallo Stefan,

tut mir sehr Leid, ich glaube, ich habe die Mail nicht beantwortet. Ich hatte seit dem Empfang ausnahmsweise viel zu tun - ich bin selbständig -
Über diese Einzelheiten kenne ich leider die Vorschriften nicht. Wahrscheinlich liegt auch viel im Ermessen des Gerichts, wenn es soweit sein sollte.
Das Günstigte ist immer eine Einigung, ohne Gericht. Als ich mich von meinem Mann trennen wollte, haben wir uns zusammengesetzt, um über diese ganz konkreten Dinge zu sprechen, möglichst ohne Gefühle, egal aus welcher Art.
Ich wünsche viel Geduld und viel Erfolg in dieser schwierigen Phase.
Beste Grüße - Jacqueline