Hallo!
Angenommen Person A beantragt durch die Rechtsanwältin die Hausratsteilung bei einer Scheidung, da Person A sich nicht mit ihrem Mann einigen konnte und der alle Hausratsgegenstände im Besitz hat, kann die Richterin von der völlig Mittellosen Person A ein Wertgutachten über sämtliche sich im Haushalt befindlichen Hausratsgegenstände verlangen bevor sie die Sachen Gerichtlich teilt, oder reicht eine detailierte Aufstellung aller Dinge mit Anschaffungspreis, Anschaffungsdatum und teilweise mit Original belegen??
Moin, tamara,
kann die Richterin von der völlig Mittellosen
Person A ein Wertgutachten (…) verlangen
natürlich kann sie, sie muss aber nicht.
reicht eine detailierte Aufstellung aller Dinge
mit Anschaffungspreis, Anschaffungsdatum
das sollte genügen, da die Regeln für den Wertverlust bekannt sind: Jedes Jahr 10 %, bis ein Restwert von 30 % erreicht ist. Nach dem siebten Jahr ist ein Stuhl nicht mehr schön, aber immer noch brauchbar.
Gruß Ralf