Hallo,
Gilt es (z.B. für die Hausratsversicherung) als grob fahrlässig, wenn in einem Mehrfamilienhaus tagsüber (wegen einer Praxis im Haus) die Haustüre nicht verschlossen ist (d.h. von aussen von jedem zu öffnen ist)? Gibt es dazu Grundsatzurteile?
Viele Grüsse, Peter
Hallo Peter,
Gilt es (z.B. für die Hausratsversicherung) als grob
fahrlässig, wenn in einem Mehrfamilienhaus tagsüber (wegen
einer Praxis im Haus) die Haustüre nicht verschlossen ist
(d.h. von aussen von jedem zu öffnen ist)? Gibt es dazu
Grundsatzurteile?
Ob es dazu Grundsatzurteile gibt, weiß ich nicht. Ich kann dir die Sache jedoch aus Sicht des Versicherers erklären…
Die Haustür ist nicht Bestandteil deiner Hausratversicherung, sondern der Wohngebäudeversicherung, sprich, somit versicherungsrechtlich absolut unbedeutsam.
Deine Hausratversicherung greift ab deiner Wohnungstür. Und die ist nicht unten in der Praxis. Allerdings solltest du das deiner Versicherung mitteilen, bzw. dich dein Versicherungsberater auf soetwas angesprochen haben, weil das evtl. eine Risikoerhöhung für deine Hausratversicherung bedeutet. Würde daher mal direkt deinen Versicherungsbetreuer ansprechen.
Hoffe geholfen zu haben
Gruß
Jürgen