Hausratsversicherung und Haftpflicht verpflichtend?

Hallo liebe Wissende!
Angenommen eine Therme hat einen Wasserschaden verursacht. Die Wand muss aufgeschlagen werden, Rohre ausgetauscht, neu gefliest. Nun möchte der Vermieter dies von der Hausratsversicherung der Mieterin zahlen lassen. Eine Hausratsversicherung hätte die Mieterin laut Vertrag abschließen müssen (zusätzliche Klausel). Sie hat dies allerdings nicht getan.
Muss sie jetzt zahlen?

Ob solch eine Klausel im MV überhaupt zulässig ist, wäre anzuzweifeln.
Im geschilderten Fall würde eine Hausratvers. da garnicht einspringen.
Wenn überhaupt, dann käme dafür eine Haftpflichtvers. in Frage.
Die würde auch nur einspringen wenn der Schaden durch den Mieter fahrlässig verursacht wurde.
Im Übrigen hat der ja eine Gebäudevers. und die wäre erstmal in erster Instanz dafür zuständig.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gebäudeversicherung ramses90

Nein, natürlich nicht.

  1. so eine Klausel ist unwirksam.
    Und mal am Rande gefragt, welches Interesse soll ein Vermieter haben, wenn sein Mieter hausratversichert ist.
    Es ist der Hausrat des Mieters. Kann es dem Vermieter nicht egal sein, ob der Mieter nach Schaden neue Möbel, Hausrat oder Kleidung kaufen kann ?

Und evtl. überlassene Möbel des Vermieters würden nicht von der Hausrat gedeckt.

  1. so einen Schaden wie hier trägt nur die Wohngebäudeversicherung des Vermieters.

Und ein Verschulden des Mieters ist doch hier gar nicht ersichtlich, also haftet Mieter auch für nichts !
Wenn ja, dann könnte dem Mieter nur seine Privathaftpflicht mit Einschluss Mietsachschäden helfen.

So etwas kann bei Überlaufen von Wanne oder Waschmaschine gegeben sein, sicher nicht bei Therme !

MfG
duck313