Hallo,
Bezüglich Hausratsversicherungen verstehe ich „Unterversicherung“ nicht ganz. Nun wird beim Abschluss nach der Höhe der Versicherungssumme gefragt, z.B. wird 700 Euro pro m2 empfohlen. Bei einer 110 m2 Wohnung macht das 77000 Euro. Es wären aber auch 55000 Euro möglich.
Was bedeutet ein Satz wie:
„Sollte eine Unterversicherung wg zu geringer Summe vorliegen, muss diese im Schadenfall angerechnet werden.“ und
„Unter der Voraussetzung, dass wir keine Unterversicherung anrechnen müssen, erhalten Sie von uns den Wiederbeschaffungspreis (Neuwert) …“
Hat der Versicherungsnehmer dadurch Nachteile wenn der Schaden unter 55000 Euro bliebe?
Gruß Chris