Hausratvers. - Ist meine Garage mitversichert ?

Versicherungs Ort:

  • darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnet,
    soweit sie sich in einem Umkreis von 800 m (Luftline) zu der im Versicherungs-Schein
    bezeichneten Wohnung befinden.

Meine Garage befinfet sich ca. 150 m (Luftline) von meiner Wohnung entfernt, meine
Garage ist extra angemietet also steht nicht direkt in Verbinung mit meinem Mietvertrag
für die Wohnung, ach ja meine Garage liegt nicht dirket im Hör ider sehbaren Bereich !

Ist die Garage trotzdem mitversichert ?

Hallo,

die Garage zählt immer dann mit zum Versicherungsort, wenn sie sich „in der Nähe zur Wohnung“ befindet. Diese „Nähe“ ist nicht genauer bestimmt, daher macht nur eine Anfrage beim jeweiligen Versicherer Sinn.

150 m sind meiner Erfahrung nach allerdings bei den meisten Anbietern absolut im Rahmen!

Beste Grüße aus Berlin

Alexander Haid

Hallo,

danke für Ihre Anfrage.

Laut Richtlinien von wer-weiß-was muss ich Sie darauf Hinweisen, dass ich seit nunmehr 7 Jahren im Finanzdienstleistungsbereich tätig bin.

Aber nun zu Ihrem Anliegen :

Ja, der Inhalt Ihrer Garage ist mitversichert.
Es kommt nicht darauf an, ob die Garage direkt mit dem Mietvertrag zu tun hat, sondern dass diese von Ihnen gemietet wurde. Damit zählt diese mit zum Versicherungsort.

Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Th. Hahn

Eindeutig ja, da sich aus den Vertragsbestimmungen zum Vers.ort auch nichts anderes ergibt. Wie einsehbar oder hörbar die Garage ist, ist ohnehin irrelevant.

Hey, so Vertragsangelegenheiten sind nicht so meins aber
wenn das so in den Bedingungen steht ist die vermutlich auch versichert. Dort steht ja nichts davon das es im sichtbaren Bereich sein muss. Darauf würde ich mich dann im Schadenfall nach einer möglichen Ablehnung bezüglich des Schadenortes beziehen.
Ansonsten einfach direkt beim Versicherer nachfragen :smile:

Ja - denn die hier niedergeschr. Bedingungen sehen ja keine Einschränkung im Hinblick auf die Eigentums- / Mietverhältnisse vor.
Wenn das offenbar ausschließliche Kriterium die 800 m sind, dann ist dies mehr als die tatsächl. Entfernung.