Ich habe aktuell einen Schadensfall in meiner Glasversicherung, weshalb ich die jetzt kündigen könnte. Frage 1: Kann ich dann gleich das gesamte Paket aus Hausrat-, Glas- und Privathaftpflichtversicherung kündigen - das läuft alles unter EINER Vertragsnummer - oder bezieht sich dieses Sonderkündigungsrecht im Schadensfall dann nur auf die Glasversicherung. Frage 2: Bekomme ich die im voraus fürs ganze Jahr bezahlten Prämien wieder zurück?
Hi Smiley,
Antwort auf die Frage 2. Nein! Die gezahlte Prämie bis zur nächsten Hauptfälligkeit behält die Versicherung.
antwort auf die Frage 1. So oder So
normalerweise beschränkt sich das außerordentliche kündigungsrecht nach einem Schadenfall nur auf die Glasversicherung. die meisten Gesellschaften lassen aber eine Kündigung des ganzen Paketes zu.
Gruß
Mathias
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