Hausratvers., Unterkunft bei Eltern

Hallo ,

nach einem Wasserschaden war die Wohnung für 2 Wochen nachweislich nicht bewohnbar.
Unterkunft in dieser Zeit bei den Eltern. Hotelkosten konnten somit vermieden werden. (Schadenminderungspflicht)
Die Hausratvers. hat dies bereits vorab akzeptiert, aber ohne Angabe eines Tagesbetrages.

Frage:

Mit welchem Betrag werden üblicherweise die Unterkunft bei Eltern, oder ähnliche Unterbringungskosten, von der Vers. berechnet u. vergütet?

Vielen Dank!

Hallo Rainer,

ohne die Versicherungsbedingungen zu kennen, ist keine Aussage möglich.

Gruß Merger

Hallo.

30 Euro/Tag solltest du schon verlangen können.

Grüße
CB

Eltern, oder ähnliche Unterbringungskosten, von der Vers. berechnet u. vergütet?

Wir würden das vergüten, was die Eltern berechnen und wofür sie eine Rechnug schreiben (bis zu einer Obergrenze natürlich). Kosten, die nicht entstehen, würde wir nicht erstatten. Wie das andere Gesellschaften handhaben, entzieht sich meiner Kenntnis.

Hallo Claude,

es gibt auch noch UR-Alt-Vertragsbedingungen wo Hotelkosten überhaupt nicht mitversichert sind.

Gruß Norbert

Hallo Norbert.

Die gibts sogar immernoch.

Der UP sprach aber davon im Vorfeld was mit dem VU abgesprochen zu haben. Das lässt vermuten, dass es schon eine Regelung bzgl. Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit in den Bedingungen gibt.

Grüße
Claude
http://www.facebook.com/VersicherungsmaklerSB

Guten Tag,

Hallo,

präzisiere hier noch einmal meine Frage:

  1. Die Vers. erstattet „Hotel-oder ähnliche“ Unterbringungskosten. (VHB 2008-Form-Nr.01/2009)

  2. Begrenzung auf 2 Promille der Vers.-Summe pro Tag.

Die Vers. schrieb u.a.: „Bitte teile Sie uns noch mit, wieviele Nächte Sie bei Ihren Eltern gewohnt haben“.
Daher die Frage, wie üblicherweise oder erfahrungsgemäß die Unterkunft bei den Eltern vergütet wird.

Danke