Hallo ,
nach einem Wasserschaden war die Wohnung für 2 Wochen nachweislich nicht bewohnbar.
Unterkunft in dieser Zeit bei den Eltern. Hotelkosten konnten somit vermieden werden. (Schadenminderungspflicht)
Die Hausratvers. hat dies bereits vorab akzeptiert, aber ohne Angabe eines Tagesbetrages.
Frage:
Mit welchem Betrag werden üblicherweise die Unterkunft bei Eltern, oder ähnliche Unterbringungskosten, von der Vers. berechnet u. vergütet?
Vielen Dank!