Hallo,
folgender Fall: Vertrag läuft jeweils ab 01. Januar für 1 Jahr. Versicherer schickte erst Mitte Januar eine deutlich erhöhte Prämienrechnung RÜCKWIRKEND ab 01.01., die hier eine außerordentl. Kündigung rechtfertigt, d. h. mit sofortiger Wirkung.
Frage: Kann der Versicherte RÜCKWIRKEND ab 01.01. kündigen, da er erheblich verspätet, also vertragswidrig, üb. die Beitragserhöhung informiert wurde? Normal sind Beitragsrechnungen rechtzeitig vor Ablauf eines Versicherungsjahres vorzulegen, so daß der Versicherte sich dann rechtzeitig entscheiden kann.