Hausratversicher.: Beitragserhöhung verspätet mitg

Hallo,
folgender Fall: Vertrag läuft jeweils ab 01. Januar für 1 Jahr. Versicherer schickte erst Mitte Januar eine deutlich erhöhte Prämienrechnung RÜCKWIRKEND ab 01.01., die hier eine außerordentl. Kündigung rechtfertigt, d. h. mit sofortiger Wirkung.

Frage: Kann der Versicherte RÜCKWIRKEND ab 01.01. kündigen, da er erheblich verspätet, also vertragswidrig, üb. die Beitragserhöhung informiert wurde? Normal sind Beitragsrechnungen rechtzeitig vor Ablauf eines Versicherungsjahres vorzulegen, so daß der Versicherte sich dann rechtzeitig entscheiden kann.

Hallo

Hallo,
folgender Fall: Vertrag läuft jeweils ab 01. Januar für 1
Jahr. Versicherer schickte erst Mitte Januar eine deutlich
erhöhte Prämienrechnung RÜCKWIRKEND ab 01.01., die hier eine
außerordentl. Kündigung rechtfertigt, d. h. mit sofortiger
Wirkung.

Im Januar kam die Prämienrechnung, kann es vielleicht sein das die Versicherung schon viel früher auf eine Beitragserhöhung hingewiesen hat? Es gibt da so das eine oder andere Unternehmen das schon Monate im voraus informiert.

Frage: Kann der Versicherte RÜCKWIRKEND ab 01.01. kündigen, da
er erheblich verspätet, also vertragswidrig, üb. die
Beitragserhöhung informiert wurde? Normal sind
Beitragsrechnungen rechtzeitig vor Ablauf eines
Versicherungsjahres vorzulegen, so daß der Versicherte sich
dann rechtzeitig entscheiden kann.

Bitte erst abklären (siehe oben)

Zahao

Es liegt KEINE Vorabinformation des Versicherers vor.

Hallo,

folgender Fall: Vertrag läuft jeweils ab 01. Januar für 1
Jahr. Versicherer schickte erst Mitte Januar eine deutlich
erhöhte Prämienrechnung RÜCKWIRKEND ab 01.01.,

das ist nicht ungewöhnlich. Zum Jahreswechsel ist bei allen Versicheurngen „Land unter“.

die hier eine außerordentl. Kündigung rechtfertigt, d. h. mit sofortiger Wirkung.

Das hängt von der Begründung ab. Wenn es sich um eine Summenanpassung handelt, besteht kein Sonderkündigungsrecht, egalwann die Mitteilung gekommen wäre. Wenn es eine reine Prämienerhöhung ohne Erhöhung der Versicerungssumme ist, besteht ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall war die verspätete Nachricht der Gesellschaft nicht von Nachteil.

er erheblich verspätet, also vertragswidrig,

Diese Schlußfolgerung ist voreilig.

Beitragsrechnungen rechtzeitig vor Ablauf eines
Versicherungsjahres vorzulegen, so daß der Versicherte sich
dann rechtzeitig entscheiden kann.

Welche Entscheidung meist Du ? Eine reguläre Kündigung hat eine Frist von drei Monaten, die bei einem Sonderkündigungsrecht entfällt.

Gruß

Nordlicht