Hausratversichert oder nix?

hallo experten,

Fragen zu Hausratversicherungen:
a)gehört ein persönliches musikinstrument zum hausrat?

b)ist hausrat versichert, wenn er außerhalb der wohnung beschädigt wird?

c)wenn der schaden am eigenen hausrat nicht von mir sondern von einem fremden pkw verursacht wurde, trägt dann nicht eigentlich dessen kfz-haftpflichtversicherung den schaden aus b)?

d)sind selbst (leicht fahrlässig) verursachte schäden mit hausratversicherung versichert ?

d)welche arten von gegenständen sind über neupreis, welche über wiederbeschaffungswert und welche über restwert oder ganz anders versichert?

e)kann der Versicherungsbeitrag im Schadensfall erhöht werden (wie KFZ-Haftpflicht)?

bitte knappe antworten zu a-e
danke, bs

hallo bs

Fragen zu Hausratversicherungen:
a)gehört ein persönliches musikinstrument zum hausrat?

ja, auf Höchstsummen achten.

b)ist hausrat versichert, wenn er außerhalb der wohnung
beschädigt wird?

ja, gesichert und AVB beachten

c)wenn der schaden am eigenen hausrat nicht von mir sondern
von einem fremden pkw verursacht wurde, trägt dann nicht
eigentlich dessen kfz-haftpflichtversicherung den schaden aus
b)?

richtig! Die Haftpflicht des Schädigers. Daher der Name Haftpflicht

d)sind selbst (leicht fahrlässig) verursachte schäden mit
hausratversicherung versichert ?

ja

d)welche arten von gegenständen sind über neupreis, welche
über wiederbeschaffungswert und welche über restwert oder ganz
anders versichert?

kommt auf Deinen Vertrag an. Das beste ist immer der Wiederbeschaffungswert. Denn Neuwert kann inzwischen arg niedrig sein.
Bitte auf Unterversicherung achten!

e)kann der Versicherungsbeitrag im Schadensfall erhöht werden
(wie KFZ-Haftpflicht)?

nein, aber es kann gekündigt werden. Übrigens auch von Dir. Ob geregelt oder nicht. (ich glaube § 7)
knapp genug?
Grüße
Raimund

ja, sehr knapp, dankeschön

wie läuft so eine schadensanzeige denn ab?

ich vermute mal: anrufen, formular zuschicken lassen, ausfüllen, abschicken, abwarten

wann und wie wird durch die versicherung überprüft? - genügt eine datierte kaufquittung als wertenachweis? - oder ein kostenvoranschlag (wiederbeschaffungswert)?

danke,
bs

ja, sehr knapp, dankeschön

wie läuft so eine schadensanzeige denn ab?

ich vermute mal: anrufen, formular zuschicken lassen,

schreiben: Schadensanzeige. abwarten, Formular kommt, ausfüllen (Schadenshergang, Schadenshöhe, usw.), Rechnung dazu legen, abschicken.

wann und wie wird durch die versicherung überprüft? - genügt
eine datierte kaufquittung als wertenachweis? - oder ein
kostenvoranschlag (wiederbeschaffungswert)?

Bei geringen Summen wird nur auf Plausibilität geprüft. Bei höheren genauer, bei sehr hohen: Kontrolleur der Versicherung. Der prüft nivcht nur, ob der Erstz gleichwertig oder geringer ist, sondern auch ob Du unterversichert bist. z.B. Du hast nur 50% Deines Haushaltwertes angegeben (um Prämie zu sparen), dann bekommst Du auch nur 50% ersetzt.
Wenn alles in Ordung ist, wird auf das angegebene Konto überwiesen.
Achtung: Glimmschäden (Zigarettenloch) wird nicht bezahlt. Es muss schon eine Flämme sein. Hohlgläser und Sonderverglasung ist auch ausgeschlossen. Teppiche, die fest mit dem Boden verklebt sind hat mit der Hausrat auch nichts zu tun. Ebenso Fenster (Sache des Vermieters, bzw. Deiner Haftpflicht)
Grüße
Raimund

kleine korrekturen…
Hallo Raimund,

Fragen zu Hausratversicherungen:
a)gehört ein persönliches musikinstrument zum hausrat?

ja, auf Höchstsummen achten.

Normalerweise gibt es hierbei keine Höchstgrenzen. Natürlich dann, wenn es sich um Antiquitäten handelt und wenn Der Hausrat 16.000 € versichert ist, die Geige aber alleine schon 15.000 € wert ist. Dafür empfiehlt daher meist eine Instrumentenversicherung.

b)ist hausrat versichert, wenn er außerhalb der wohnung
beschädigt wird?

ja, gesichert und AVB beachten

Jain… Dies hängt davon ab, was für ein Schaden eintritt. Außerhalb der Wohnung ist er nur gegen die Gefahren gesichert. Eigenschäden sind darüber hinaus sowieso ausgeschlossen.

d)sind selbst (leicht fahrlässig) verursachte schäden mit
hausratversicherung versichert ?

ja

Jain. Wenn man den Schaden als Eigenschaden anrichtet, dann ist er natürlich nicht versichert.

Ausnahme bei der Eigenschadenregelung gibt es nur im Rahmen einer „All-Risk-Hausrat“.

d)welche arten von gegenständen sind über neupreis, welche
über wiederbeschaffungswert und welche über restwert oder ganz
anders versichert?

kommt auf Deinen Vertrag an. Das beste ist immer der
Wiederbeschaffungswert. Denn Neuwert kann inzwischen arg
niedrig sein.

Mmh… ich glaube du meinst es eher anders. :smile:

Hausrat ist grundsätzlich eine Neuwertentschädigung. Genau heißt es: Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand. (Neuwert)

Gruß
Marco