Hausratversicherung

die versicherer unterscheiden offenbar bei einem einbruch zwischen einbruchdiebstahl und einfachem diebstahl. soweit ich weiß liegt der unterschied darin, ob einbruchspuren vorhanden sind oder nicht. falls keine einbruchspuren erkennbar sind, sprechen die versicherungen von einfachem diebstahl und zahlen nichts.

meine konkrete frage:
darf man in der nacht seine balkontür offenlassen und sich zum schlafen legen, wenn man in einer oberen etage wohnt? hier: 2 etage. ich habe so etwas gehört, weiß aber nicht genau, woher. ich möchte vermeiden, dass die versicherung nicht zahlt, denn ich wurde in der nacht ausgraubt.
wie gesagt, es handelt sich nicht um eine wohnung im parterre sondern im 2. stock, der balkon hat keine verbindung zu anderen balkonen.

wer weiß was?

gruß

balder44

Hallo Balder,

grundsätzlich würde ich sagen, dass es nicht grob fahrlässig sein darf, die Balkontür offenstehenlassen zu haben. Ob es grob fahrlässig ist, richtet sich immer nach den äußeren Umständen und muss individuell geprüft werden (anderer Balkon, hoher Baum vorm Balkon, abgestellte Leiter oder ähnliches in unmittelbarer Umgebung).

Davon einmal abgesehn, musst du den „Einbruch“ der Polizei melden und eine Liste der gestohlenen Sachen anfertigen.

MfG

Finanzschlumpf

Hallo,

die versicherer unterscheiden offenbar bei einem einbruch
zwischen einbruchdiebstahl und einfachem diebstahl. soweit ich
weiß liegt der unterschied darin, ob einbruchspuren vorhanden
sind oder nicht. falls keine einbruchspuren erkennbar sind,
sprechen die versicherungen von einfachem diebstahl und zahlen
nichts.

Dass Einbruchspuren vorliegen ist ein Indiz, dass tatsächlich ein Einbruch (-diebstahl) vorliegt. Deswegen wird in den Schadensmeldungen regelmäßig danach gefragt.

Es gibt aber noch etliche weitere Fälle, die als Einbruchdiebstahl angesehen werden. Genaueres findet man dazu in den Versicherungsbedingungen.

Gruß Holger

Danke Holger für Deine Antwort.
Es ist bei mir konkret so, dass keine Einbruchspuren vorhanden sind, weil die Balkontür im 2. Stock nachts offen stand. Wir haben geschlafen und nichts bemerkt. Nach meinem jetzigen Wissenstand ist der 2. Stock so hoch, dass ein Einstieg in ein offenes Fenster im 2. Stock (ohne direkte Nachbarbalkone) wie ein Einbruchdiebstahl gewrtet wird.
Gruß
Balder

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Hallo,

Danke Holger für Deine Antwort.
Es ist bei mir konkret so, dass keine Einbruchspuren vorhanden
sind, weil die Balkontür im 2. Stock nachts offen stand. Wir
haben geschlafen und nichts bemerkt. Nach meinem jetzigen
Wissenstand ist der 2. Stock so hoch, dass ein Einstieg in ein
offenes Fenster im 2. Stock (ohne direkte Nachbarbalkone) wie
ein Einbruchdiebstahl gewrtet wird.
Gruß
Balder

Als Einbruchdiebstahl gilt auch das Einsteigen. Als solches dürfte dein Fall zu werten sein.
Bei den beschriebenen Verhältnissen nachts die Balkontür aufzulassen, würde ich persönlich nicht als grob fahrlässig ansehen. Aber da muss man mal abwarten, was der Schadenssachbearbeiter dazu sagt.

Gruß Holger

Na, zumindest mußt du mal nachweisen, dass auch jemadn bei dir eingebrochen ist. Nicht dass ich Vorbehalte gegen dich habe, aber wenn etwas in einem Haushalt fehlt, kann man einer Versicherung vieles erzählen. Deshalb Spurensicherung!!!

Gruß
Michael

Hm. Ich denke hier ist es eher ein Vertrauensverhältnis. Was zugegeben bei Direktversicherungen schwierig ist. Aber wenn zu mir jemand kommt und sagt dass sein Fahhrad geklaut wurde, dann wird er schwerlich dafür Beweise haben. Da muss ich ihm einfach „vertrauen“. Somit ist es hier im Ermessen des Bearbeiters, Vertreters, Maklers, etc. wie er sich dieser Sache annimmt. Seinen Gegenüber in diesem Moment zu mindest schon mal gesehen zu haben kann von sehr großem Vorteil sein…

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Bein Fahrrad reden wir ja auch vom einfachen Diebstahl. Hier geht es aber um einen Einbruch-Diebstahl, und ein Einbruch muß nachgewiesen werden! Mit Ver´trauen hat das nicht viel zu tun,
Grüße
Michael

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für den fall, dass es von interesse ist:

die versicherung hat gezahlt!

balder44

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