Hausratversicherung?

Hallo,
Bekannte hatten letztlich einen Fahrzeugdiebstahl zu beklagen.
Bei diesem Diebstahl wurden auch diverse Dinge, die im Fahrzeug lagen gestohlen.
Die Hausratversicherung hat eine Klausel, dass Diebstahl aus dem Auto versichert sind bis zu einem bestimmten Betrag. jetzt wurde der Diebstahl der Versicherung gemeldet und heute kam ein Schreiben.
Das fahrzeug stand über Nacht im Freien, nachdem der Gebrauch beendet war. Deshalb können Sie keine Leistung erhalten.

Die einzigste Einschränkung aus den Klauseln ist :
Der Versicherer haftet nur, wenn nacheislich
a. der Schaden tagsüber zwischen 6 und 22 Uhr eingetreten ist

Wer kann mir hier einen Rat geben,
wie man gegen die Versicherung argumentieren kann?

Danke und Grüße Caro

Wer kann mir hier einen Rat geben,
wie man gegen die Versicherung argumentieren kann?

Wenn diese Einschränkung tatsächlich so in den Versicherungsbedingungen steht, kann man gar nicht mehr argumentieren, denn sie sind Vertragsbestandteil. Notfalls mal mit dem Vertrag zur Verbraucherberatung gehen.

habe vergessen, das fahrzeug wurde zwischen 13
und 21 Uhr gestohlen.

Grüße Caro

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also in der Regel kenn ich diese Art der Klausel nur vom Fahrraddiebstahl her. Schau nochmal genau in die Bedingungen (nicht auf nen Flyer oder so), da steht sicher mehr zu der Klausel drin und stell das mal hier rein.

Ansonsten: Wie hast du der Versicherung das ganze denn geschildert? Also wie ist es abgelaufen? Einbruch war mittags und der Schaden wurde erst am nächsten Tag von dir entdeckt, oder wie? Woher weißt du dass der Einbruch dann mittags passiert ist?Etwas mehr Details zum Ablauf bitte!

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Also, ich habe die Klausel hier Wort wörtlich reingetippt.
Das bezieht sich auf das Auto.

Ich hatte lediglich dort angerufen und gesagt, dass der Wagen
vom 20 auf den 21.10 gestohlen wurde.
War ne Sache von einer Minute, am Telefon wurde mein name und Versicherungsnummer aufgenommen und mir eine Schadensnummer gegeben.
Dann wurde ich drauf verwiesen, dass ich zurückgerufen werde. Und 3 Tage später dieses Schreiben.

Meine Freundin hat mir später gesagt, dass sie abends um 9 nach Hause gefahren ist und da stand das Auto mit Sicherheit schon nicht mehr an dieser Ecke, wo ich öfters mit dem Auto stand.

So war das alles…

Grüße Caro

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Hallo Carolin,

Ich hatte lediglich dort angerufen und gesagt, dass der Wagen
vom 20 auf den 21.10 gestohlen wurde.
War ne Sache von einer Minute, am Telefon wurde mein name und
Versicherungsnummer aufgenommen und mir eine Schadensnummer
gegeben.
Dann wurde ich drauf verwiesen, dass ich zurückgerufen werde.
Und 3 Tage später dieses Schreiben.

Also, wenn ich es recht verstehe, ein - nennen wir es vorsichtig - „Missverständnis“, wobei ich vermeiden möchte, davon zu sprechen, wer hieran schuld hat.
Selbstverständlich sollte eine Schadenmeldung nicht nach einer Minute beendet sein, damit (wie hier deutlich zu sehen) wichtige Details aufgenommen werden können.
Aber aufgrund einer Formulierung wie: „Mir wurde vom 20. auf den 21. das Auto gestohlen.“ ergibt sich auch bei mir der Eindruck, dass der Schadenzeitpunkt im Ausschlußzeitraum liegen könnte.

Meine Freundin hat mir später gesagt, dass sie abends um 9
nach Hause gefahren ist und da stand das Auto mit Sicherheit
schon nicht mehr an dieser Ecke, wo ich öfters mit dem Auto
stand.

Na, das könnte doch schon ein Anhaltspunkt sein.
Zitat:

Die einzigste Einschränkung aus den Klauseln ist :
Der Versicherer haftet nur, wenn nacheislich
a. der Schaden tagsüber zwischen 6 und 22 Uhr eingetreten ist

Die Zeugenaussage der Freundin wäre als Nachweis anzuführen. (Ebenso natürlich die entsprechende Anzeige bei de Polizei, etc.)

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hallo Frank,

meine freundin habe ich erst abends gesehen, nachdem ich die anzeige aufgegeben habe, daher habe ich natürlich bei der polizeit den 20 auf den 21 angegeben.

kann man nichts mehr machen?

grüße caro

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Nochmal hallo Carolin,

Hallo Frank,

meine freundin habe ich erst abends gesehen, nachdem ich die
anzeige aufgegeben habe, daher habe ich natürlich bei der
polizeit den 20 auf den 21 angegeben.

kann man nichts mehr machen?

grüße caro

Doch! Wie gesagt: Zeugenaussage der Freundin an den Versicherer UND an die Polizei.

Unabhängig hiervon sei aber der folgende Hinweis erlaubt:
In den meisten Bedingungswerken der einzelnen Hausratversicherungen, die Diebstahl aus Kfz mitversichern, sind neben der gerade diskutierten Ausschlussklausel auch Wertsachen, sowie elektrische und/oder elektronische Geräte vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Falls also „nur“ Handy, Geldbeutel, Digitalkamera, etc. entwendet wurden, empfiehlt sich zunächst einmal die Bedingungen des Vertrages auf diesen Punkt hin zu überprüfen. Ansonsten lohnt sich eine Weiterverfolgung der Sache eh nicht!!

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

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