Hallo!
Ich wohne mit meinem Freund in einer DG Wohnung und gestern abend kamen wir niht mehr in die Wohnung! Der Schlüssel öffnete einfach die Tür nicht mehr - also blieb uns nur der Schlüsselnotdienst.
Dieser stellte uns alles in Rechnung und ich musste 320 Euro bezahlen, den Zylinder hat er auch gleich ausgetauscht - hatten wir aber Gott sei Dank einen parat,da wir in der nächsten Zeit sowieso das Schloss tauschen wollten (bei Mietwohnungen können halt viele Schlüssel unterwegs sein)…
Meine Frage:
Übernimmt die Hausratversicherung diese Rechnung? Der Schließzylinder hatte ja einen Defekt. Falls das relevant ist: die Versiherung ist die Zurich.
Meine Frage:
Übernimmt die Hausratversicherung diese Rechnung? Der
Schließzylinder hatte ja einen Defekt. Falls das relevant ist:
die Versiherung ist die Zurich.
Nein - dies ist über die Hausratversicherung nicht abgedeckt.
Nein eine klassische Hausratversicherung übernimmt das nicht, aber es gibt immer Exoten am Versicherungsmarkt die gwewisse Dinge mit dazunehmen. Dazu müsst Ihr Euer Kleingedrucktes lesen.
Du musst in Deine. Versicherungsbedingungen nachschauen, welche „versicherte Gefahren“ dort angegeben sind. Aber normalerweise deckt eine Hausratversicherung so etwas nicht.
Wenn ihr den Zylinder beschädigt habt und die Wohnung gemietet ist, könnte es ein Fall für die private Haftpflichtversicherung sein, sofern „Mietsachschäden“ versichert sind.
Aber auch das ist nicht 100% sicher, denn auch hier gibt es unterschiedliche Klauseln.
Mietwohnung - Schloss defekt - Vermietersache(grundsätzlich)
Also müsste es auch der VM bezahlen.
Im Mietvertrag wird es dazu einen Klausel geben „Kleinreparaturen“ an Dingen, die dem Verschleiß durch den Mieter unterliegen. Schloss wird dazugehören.
Dann ist da eine Höhe, bis zu der der Mieter in jedem Einzelfall zahlen muss und eine Jahreshöchstsumme für alle solche Fälle im Jahr.
Und da kann ich mir sehr gut vorstellen, der Vermieter muss zahlen. Denn die Höhe der Reparatur (darüber mag man dann noch streiten, ob angemessen(Nachzuschlag?) überschreitet ja die Höhe, die ein Mieter übernehmen muss.
Grundsätzlich muss man VM benachrichtigen, damit der den Schlüsseldienst oder eigenen Hausmeister kommen lässt. Im Einzelfall/Notfall mag man auch Eigenhilfe vornehmen dürfen und darf dann die vorgestreckten Kosten vom VM zurückfordern/verrechnen.
Der Versicherer haftet immer für den Haftpflichtteil, kann den Versicherungsnehmer aber in Regress nehmen. Hier lieber auf Nummer sicher gehen und etwas Schriftliches einfordern!
eine Hausratversicherung leistet nur bei Hausratschäden, d. h. wenn du das Dach eines Hauses abnimmst, das Haus umdrehst und schüttelst, ist alles was rausfällt, der Hausrat.
Ein Schloss von deiner Haustüre gehört definitiv nicht dazu, das ist Sache des Vermieters, sofern das Schloss tatsächlich defekt war.
Bitte den Vermieter, die Rechnung zu begleichen oder anteilig zu beteiligen, denn jetzt hast du das Eigentum des Vermieters erneuert, verstehst.
Verlangen würde ich das jetzt nicht und nicht mit Nachdruck, ein netter Brief mit Schilderung des Falles und der Bitte, zumindest den Schließzylinder und die Schlüssel zu erstatten, denn die müsst ihr bei Auszug ja auch wieder an den Vermieter aushändigen, wirkt bestimmt Wunder.
Ein verständisvoller Vermieter wird sicherlich ein Gehör dafür haben.