Hausratversicherung

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo
Mein Sohn 4 Jahre alt hat meinen E Herd (Ceranfeld) eingeschaltet,es stand eine Kunststoffschüssel darauf und zu allem überfluß kippte er auch noch einen Becher der mit Wasser gefüllt war und neben den Herd stand um und das Wasser lief über das Ceranfeld,eine Platte hat daraufhin den Geist aufgegeben es ist eine Stelle ausgebrannt und die Platte ist kaputt.Übernimmt meine Versicherung den Schaden?ev.Reparatur,neues Ceranfeld oder neuen Ofen ?
Danke für die Antwort

Hallo,

lediglich eine separate Versicherung für das Ceranfeld im Rahmen einer Glasversicherung könnte einen Glasbruck übernehmen.

Sonst nur, wen der Schaden durch „Dritte“ verursacht wurde.

Gruß
Jürgen

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Da ihr Sohn erst 4 Jahre alt ist, ist dies eine komplizierte Sache!
Ihre eigene Haftpflicht übernimmt normalerweise keine Schäden an Ihrem
persönlichen Eigentum!
Haben Sie schon mit einem Berater Ihrer Versicherung gesprochen?

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Hallo Heinz!
Ich hatte auf deine Frage schon einmal geantwortet, aber das hat das system offenbar nicht mitbekommen. Nun in Kurzform daher nochmals. Leider geht hier garnichts, nur über einen Sondereinschluss in einer Glasversicherung wäre unter umständen etwas möglich. ansonsten bleibt nur Kulanzanfrage oder unerlaubte Sachen. Es handelt sich hierbei eben nunmal weder um einen Feuer-, noch Sturm, noch Leituingswasserschaden. Die Gefahr „Sohn“ ist bislang leider noch nicht versicherbar. Ist vielleicht auch gut so, was gäbe das im Zweifelsfall für Sicherheitsvorschriften. :wink:

Schönen Gruß
Dirk

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