Hausratversicherung

Guten Tag,
leider habe ich meine Lesebrille verloren, jedenfalls trotz aller meiner Bemühung nicht wiederbekommen. Die Krankenvericherung zahlt nicht. Ist es eventuell ein Fall für die Hausratversicherung? Oder etwa die Reisegepäckversicherung?
Danke für Ihre Tips,
PaSchna

Hallo,

das ist ganz ehrlich eine Frage, bei der ich schon schmunzeln muss. Gegen „verloren gehen“ kann man sich in der Tat bestenfalls über eine Reisegepäckversicherung absichern. Das gilt aber dann auch nur für das Gepäck im Urlaub, nicht für willkürliche Gegenstände des täglichen Gebrauchs!

Hier sieht es also mit jeglicher Erstattung schlecht aus.

Gruß

A. Haid

Wenn Versicherungen für Verlust aufkommen würden, dann könnte man die Beiträge für eine solche Versicherung nicht mehr bezahlen, da plötzlich so ziemlich Alles verloren ginge :smile:.
Verlust ist nicht versicherbar!

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

danke für Ihre Anfrage.

Ich bin nunmehr seit mehreren Jahren im Finanzvertrieb und Versicherungsvertrieb tätig und beantworte Ihnen diese Frage gern.

Ihre Lesebrille ist kein Versicherungsfall für die Hausratversicherung.
Eine Hausratversicherung leistet nur im Falle eines Leitungswassers/Feuer oder Sturmschaden. Und da Ihre Lesebrille abhanden gekommen ist, trifft davon nichts zu.

Eine Reisegepäckversicherung leistet nur auf Reisen, wenn da Ihr Gepäck abhanden kommt oder nicht mehr zu gebrauchen ist.

Haben sie keine Krankenzusatzversicherung für Brillenleistungen abgeschlossen? Denn darüber würden Sie wenigstens einen Teil Ihrer Kosten erstattet bekommen.

Haben Sie die Brille nur verlegt, oder kann es sein, dass diese von einem Bekannten kaputt gemacht wurde? Denn dann würde die private Haftpflicht Ihres Bekannten dafür aufkommen.

Ich hoffe Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Th. Hahn

Hallo,

leider nein!

Nein. … und dann kommt wieder die Frage: Warum hab ich denn ne Hausratversicherung …
für Schäden am Hausrat, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Stum entstehen. Schussligkeit und Verlieren und liegenlassen kann man ausser in Reisegepäckpolicen nirgens versichern! Nur die Suche nach jemandem, der einem einen Schaden ersetzt, der einem zwar entstanden ist, der aber eigentlich ein Eigenschaden ist, für den keiner aufkommt führt in aller Regel ganz knapp an den Versicherungsbetrug heran… und darauf steht eine gesetzliche Strafe…

Lieber Herr Hoffmann,
wie Recht Sie haben! Das Leben ist in der Tat voller Risiken. Ich versuche weiterhin fair und integer zu bleiben. Haben Sie vielen Dank für Ihre freundliche und ehrliche Antwort,
PaSchna