Hausratversicherung

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo Zusammen,

bräuchte mal eine Expertenmeinung zu einem kniffligen Fall. folgender Fall:

  • ich habe für 2 Monate eine komplett möblierte 1-Zimmer-Whg (also mit Waschmaschine etc) untergemietet.

  • Die Hauptmieterin hat nach wie vor alle ihre Sachen hier, hat ihren Namen an Briefkasten, Klingelschild etc und ich habe hier nur unter der Woche ab und zu geschlafen.

  • Jetzt komm ich grad aus meinem Weihnachtsurlaub und es gab einen Waserschaden (Boiler im Bad war undicht, Schaden ist vorher noch nicht aufgetaucht)

  • Schäden: in dieser von mir untergemieteten Wohnung anscheinend keine, aber es wurde Schlüsseldienst beauftragt, die Wohnung wurde geöffnet und es sind Schäden an der Wohnung unter dieser Wohnung entstanden.

Frage: Welche und wessen Versicherung ist zuständig? Meine Haftpflicht oder Hausrat? Die Haftpflicht oder Hausrat des eigentliches Mieters(Ich bin nur Untermieter)? Oder eine Versicherung des mir unbekannten Vermieters?

Vielen Dank und ein frohes neues Jahr!

Gute Frage,

grundsätzlich können drei Versicherungsarten in Frage
kommen: Hausrat, Haftpflicht und Wohngebäude.

Zu klären wäre erstmal, welcher Art der Schaden ist:
Allmählichkeitsschaden oder Leitungswasserschaden.

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass sich die
Hausratversicherung der unteren Wohnung und die
Wohngebäudeversicherung des Objektes über die
jeweiligen Entschädigungen einigen müssen. Dann im
Nachgang stellt sich ggf. die Frage wer war Schuld.
Ggf. Wird ein Allmählichkeitsschaden testiert, der dann
u.U. in der Haftpflichtversicherung des Mieters nicht
versichert ist (gibt es nur in neueren Bedingungen).
Ihre Haftpflichtversicherung hat garnichts mit dem
Vorgang zu tun, denn Sie haben ja offensichtlich keinen
Schaden verursacht.
Frohes Neues
Gruß
Jürgen

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo Zusammen,

bräuchte mal eine Expertenmeinung zu einem kniffligen

Fall.

folgender Fall:

  • ich habe für 2 Monate eine komplett möblierte 1-

Zimmer-Whg

(also mit Waschmaschine etc) untergemietet.

  • Die Hauptmieterin hat nach wie vor alle ihre Sachen

hier,

hat ihren Namen an Briefkasten, Klingelschild etc und

ich habe

hier nur unter der Woche ab und zu geschlafen.

  • Jetzt komm ich grad aus meinem Weihnachtsurlaub und

es gab

einen Waserschaden (Boiler im Bad war undicht, Schaden

ist

vorher noch nicht aufgetaucht)

  • Schäden: in dieser von mir untergemieteten Wohnung
    anscheinend keine, aber es wurde Schlüsseldienst

beauftragt,

die Wohnung wurde geöffnet und es sind Schäden an der

Wohnung

unter dieser Wohnung entstanden.

Frage: Welche und wessen Versicherung ist zuständig?

Meine

Haftpflicht oder Hausrat? Die Haftpflicht oder Hausrat

des

eigentliches Mieters(Ich bin nur Untermieter)? Oder

eine

Versicherung des mir unbekannten Vermieters?

Vielen Dank und ein frohes neues Jahr!

Hallo,

wenn nur Schäden am Eigentum Dritter entstand: Ihre private Haftpflicht. Diese wird prüfen, ob Sie ein Verschulden trifft. Wenn ja, werden berechtigte Ansprüche reguliert, Unberechtigte zurückgewiesen.

VG Jens

www.jens-sternberg.de

Hallo,

für den Schaden an der Wohnung eine Etage tiefer ist
die Hausratversicherung des dort wohnenden Mieters
zuständig. Diese wird sich jedoch einen Teil bei der
Haftpflichtversicherung des Verursachers wiederholen.
Verursacher ist dabei der Eigentümer bzw. Betreiber des
Boilers, also mit großer Wahrscheinlichkeit der
Vermieter.

mfg
Markus Harzendorf

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo Zusammen,

bräuchte mal eine Expertenmeinung zu einem kniffligen

Fall.

folgender Fall:

  • ich habe für 2 Monate eine komplett möblierte 1-

Zimmer-Whg

(also mit Waschmaschine etc) untergemietet.

  • Die Hauptmieterin hat nach wie vor alle ihre Sachen

hier,

hat ihren Namen an Briefkasten, Klingelschild etc und

ich habe

hier nur unter der Woche ab und zu geschlafen.

  • Jetzt komm ich grad aus meinem Weihnachtsurlaub und

es gab

einen Waserschaden (Boiler im Bad war undicht, Schaden

ist

vorher noch nicht aufgetaucht)

  • Schäden: in dieser von mir untergemieteten Wohnung
    anscheinend keine, aber es wurde Schlüsseldienst

beauftragt,

die Wohnung wurde geöffnet und es sind Schäden an der

Wohnung

unter dieser Wohnung entstanden.

Frage: Welche und wessen Versicherung ist zuständig?

Meine

Haftpflicht oder Hausrat? Die Haftpflicht oder Hausrat

des

eigentliches Mieters(Ich bin nur Untermieter)? Oder

eine

Versicherung des mir unbekannten Vermieters?

Vielen Dank und ein frohes neues Jahr!

Hallo Carsten!
Das hört sich kniffelig an, ist es aber eigentlich nicht.
Für Schäden am Hausrat in deiner Wohnung:
Die Hausratversicherung der Mieterin. Sie versichert auch fremdes Eigentum, daher ist auch dein eigener Hausrat hierüber gedeckt.
Für Schäden an der Wohnung selbst (Decken/Wände etc., NICHT jedoch der Boiler):
Gebäudeversicherung des Vermieters
Für Schäden am Hausrat in der darunter liegenden Wohnung:
Hausratversicherung des Mieters „drunter“
Für Schäden an der Wohnung darunter (Decken, Wände…):
Gebäudeversicherung des Vermieters. Streckenweise ist diese auch für Schäden an Bodenbelägen zuständig, dies hängt dann davon ab, ob der Boden lose/schwimmend verlegt war und was sich darunter befindet. Ansosnten ist das über die Hausratversicherung gedeckt.
Der Schlüsseldienst lässt sich als Schadenminderungs- bzw. -verhinderungskosten allen Versicherungen gleichermaßen auferlegen.

Deine Haftpflicht greift nur, wenn du auch haftest („Schuld hast“). Hier kann aber ja wohl niemand was dafür. Die Boilerreparatur ist nicht versichert
Hoffe, ich konnte helfen.

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo Zusammen,

bräuchte mal eine Expertenmeinung zu einem kniffligen Fall.
folgender Fall:

  • ich habe für 2 Monate eine komplett möblierte 1-Zimmer-Whg
    (also mit Waschmaschine etc) untergemietet.

  • Die Hauptmieterin hat nach wie vor alle ihre Sachen hier,
    hat ihren Namen an Briefkasten, Klingelschild etc und ich habe
    hier nur unter der Woche ab und zu geschlafen.

  • Jetzt komm ich grad aus meinem Weihnachtsurlaub und es gab
    einen Waserschaden (Boiler im Bad war undicht, Schaden ist
    vorher noch nicht aufgetaucht)

  • Schäden: in dieser von mir untergemieteten Wohnung
    anscheinend keine, aber es wurde Schlüsseldienst beauftragt,
    die Wohnung wurde geöffnet und es sind Schäden an der Wohnung
    unter dieser Wohnung entstanden.

Frage: Welche und wessen Versicherung ist zuständig? Meine
Haftpflicht oder Hausrat? Die Haftpflicht oder Hausrat des
eigentliches Mieters(Ich bin nur Untermieter)? Oder eine
Versicherung des mir unbekannten Vermieters?

Vielen Dank und ein frohes neues Jahr!

Für den Hausrat die Hausrat der Untervermieterin oder ihre bzw. für den Hausrat unter ihrer Wohnung dessen Hausratversicherung. Für die Durchnässung die Wohngebäudeversicherung, diese auch für die Kosten der Wohnungsöffnung, denn die Kosten waren zur Schadenminderung notwendig. Haftpflicht keine, denn wo liegt hier ein Verschulden???