Hausratversicherung

Habe in der küche meiner Mietwohnung den Bodenbelag angebrannt,war mein eigener von mir verlegter Belag.
bin ich dagegen bei meiner Hausratsversicherung versichert?

Gruss J.SCH.

das fällt eher nicht in den Bereich Hausrat, sondern Wohngebäudeversicherung.
Hausrat ist per Definition ein BEWEGLICHER Gegenstand. Teppich, Tapete, Einbauküche gehören nicht dazu.
Ich würde den Schaden der Wohngebäudeversicherung melden. Bei kleineren Schäden (unter 1.000 Euro) zahlt diese in der Regel anstandslos.

Hallo Jacob Schoenenberg,

normalerweise gehören zum Hausrat auch alle in das Gebäude eingefügten Sachen für die der Versicherungsnehmer als Mieter die Verantwortung trägt, weil er sie auf seine Kosten angeschafft hat, also auch ihr Bodenbelag. Am besten direkt der Versicherung melden und die weitere Vorgehensweise vereinbaren. Viel Glück! Gruß, Barbara

Hallo J.SCH.,

grundsätzl. ja. Ich empf. jedoch, hierzu die Hausratvers. konkret und direkt noch zu befragen.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,

ja, das ist ganz klar ein Fall für die Hausratversicherung. Fraglich ist nur, ob das auch unter den Begriff „Feuer“ fällt, was als versichert gilt. Das hängt davon ab, was genau passiert ist.

Einfach melden, die antworten dann schon entsprechende.

Gruß

A. Haid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Grundsätzlich ja. Sofern darunter KEIN bewohnbarer, erster Bodenbelag liegt, gilt der Belag dann aber dennoch als Gebäudebestandteil und wäre der Gebäudeversicherung zuzurechnen. Primär gilt aber die Gefahrtragung und wenn dazu nichts im Mietvertrag steht, wäre das dennoch eine Sache für die Hausratversicherung. Hats denn überhaupt gebrannt oder isses vielmehr ein Schmorschaden? Hier sind die Grenzen äußerst fließend…

VG

Habe in der küche meiner Mietwohnung den Bodenbelag
angebrannt,war mein eigener von mir verlegter Belag.
bin ich dagegen bei meiner Hausratsversicherung versichert?

Gruss J.SCH.

Hausratversicherungen sind dazu gedacht, verschiedenartige Schäden in der eigenen Wohnung zu decken. Den Meisten ist klar, dass die Hausrat sie gegen Brand- oder Unwetterschäden absichert, aber viele wissen nicht, dass auch Unfallschäden gedeckt werden. Wenn bei Ihnen zu Hause ein Unfall geschieht, könnte Ihre Hausratversicherung die entstandenen Schäden durchaus begleichen.

www.elektronikversicherung.me