Hausratversicherung

Liebe/-r Experte/-in,
seit 1993 besteht meine Hausratversicherung als Wohnungseigentümer. 1998 habe ich mein neu gekauftes Wasserbett der Versicherung gemeldet. Im Schlafzimmer habe ich ein schwebendes Fertigparkett unter dem Korkmatten liegen. Anfang des jahres hatte ich einen Wasserbettschaden (undichte Naht). Meine Hausratversicherung windet sich seit dem, den Schaden zu übernehmen. Jetzt hat die Versicherung abgelehnt mit dem Argument, daß ein Wasserbett nicht zum Versicherungsumfang gehört. Es sind nur Leitungswasserschäden versichert. Ein Wasserbett wird in den Bedingungen auch nicht erwähnt, dazu ist der Vertrag zu alt. Lediglich Aquarien sind mitversichert und werden bei Undichtigkeit als Leitungswasser behandelt.
Kann mir jemand bei meinem Problem helfen?

Hallo Waddy,

das Problem könnte hier tatsächlich zwischen „Meldung des zusätzlichen Risikos durch das Wasserbett“ und „Versicherungsumfang der eigenen Police“ liegen.

Heutzutage gibt es in vielen Produkten zwar die Möglichkeit, dieses Risiko ohne Probleme mit einzubeziehen. Aber bei älteren Verträgen war das früher nicht üblich. Wenn Sie also das Bett gemeldet haben, dafür aber in Ihrem älteren Vertrag gar keine Entschädigung vorgesehen ist, dann ist die Versicherung sogar im Recht.

Bestenfalls könnte man hier den Berater in die Pflicht nehmen, der bei der Meldung des Wasserbetts hätte darauf hinweisen müssen, dass das zwar sehr vorbildlich von Ihnen ist aber ohne evtl. Umstellung auf einen aktuellen Tarif nutzlos. Dies fällt meiner Meinung nach in die Beratungspflichten Ihres Vermittlers, die gesetzlich geregelt sind.

Sollte die Meldung allerdings mehr als 2 Jahre zurück liegen, dann wird’s schon wieder schwierig, denn das neue Versicherungsvertragsgesetz gilt erst seit 1.1.2008 bzw. für Altverträge seit 1.1.2009. Dort ist diese Beratungspflicht geregelt (§ 61).

Toi toi auf jeden Fall und Gruß aus Berlin

Alexander Haid
Versicherungsmakler

Liebe/-r Experte/-in,

seit 1993 besteht meine Hausratversicherung als
Wohnungseigentümer. 1998 habe ich mein neu gekauftes
Wasserbett der Versicherung gemeldet. Im Schlafzimmer habe ich
ein schwebendes Fertigparkett unter dem Korkmatten liegen.
Anfang des jahres hatte ich einen Wasserbettschaden (undichte
Naht). Meine Hausratversicherung windet sich seit dem, den
Schaden zu übernehmen. Jetzt hat die Versicherung abgelehnt
mit dem Argument, daß ein Wasserbett nicht zum
Versicherungsumfang gehört. Es sind nur Leitungswasserschäden
versichert. Ein Wasserbett wird in den Bedingungen auch nicht
erwähnt, dazu ist der Vertrag zu alt. Lediglich Aquarien sind
mitversichert und werden bei Undichtigkeit als Leitungswasser
behandelt.
Kann mir jemand bei meinem Problem helfen?

Hallo!
Wasserbetten müssen separat mitversichert werden, das ist Fakt. In der „normalen“ Police sind die nicht drin.
Dennoch ist das natürlich ein ganz gewöhnlicher Baustein, der zumeist zusammen mit Aquarienwasser gilt, aber das kann natürlich von Gesellschaft zu Gesellschaft variieren. Da hilft nur in die Bedingungen unter "Versicherte Gefahren " nachzusehen und die Zusatzbedingungen/Deklaration.

Der Punkt scheint vielmehr zu sein, dass du mit der damaligen Meldung ja eine entsprechende Erweiterung einbauen wolltest, somit erkennbaren Beratungsbedarf geäußert hast. Kontern könnte man damit, dass du das ja nur wegen der möglichen Gefahrerhöhung melden wolltest, was den ersten Grund aber m.E. nicht schlägt, da dir im zweiten Fall zwar ein solches Mitdenken zugesprochen wird, jedoch das Bewusstsein, dass das ja garnicht versichert ist, abgesprochen wird. Wieso sollte man diese Gefahrerhöhung melden wollen, wenn man garnicht weiss, dass das garnicht versichert ist?
Hier würde ich ansetzen und zwar ggf. mit (kostenloser Hilfe des Ombudsmannes) und ggf. anwaltlich. Die Chancen dürften sehr gut sein, vorausgesetzt, die damlige Anfrage lässt sich irgendwie nachweisen, wenn nicht: Trotzdem probieren. Wen die Versicherung einen entsprechenden Vermerk bei sich findet, wird man sich kulant zeigen.
Viel Erfolg!

Hallo,

wenn Wasserbetten nicht mitversichert sind, der jetzige Schaden ursächlich vom Wasserbett ausging, verweigert der Versicherer zu Recht die Leistung.

Da aber das Wasserbett bei Anschaffung der Hausratvers. gemeldet wurde (hoffentlich nachweislich), würde ich dem Versicherer vorhalten, dass er auf diese Meldung damals hätte entweder a) sagen müssen „nicht versichert und nicht versicherbar“ oder b) „nicht versichert, aber gegen Zuschlag und / oder Tarifumstellung versicherbar“…
Einen Versuch wäre es wert. Nach akt. geltender Rechtslage hätte der Versicherer zwingend Beratung / Vertragsänderung anbieten müssen. Dies ist aber erst seit 2008 so.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Liebe/r Waddy,

alleine die Tatsache, dass Sie Ihrer Versicherung gemeldet haben, dass Sie ein Wasserbett haben, begründet noch nicht den automatischen Einschluss.
Haben Sie neue Versicherungsbedingungen erhalten, in denen der Wasseraustritt aus einem Wasserbett explizit mitversichert ist? Falls nein, haben Sie in der Tat schlechte Karten.
Übrigens: Es gibt sehrwohl Tarife am Markt, in denen Wasserbetten, Aquarien und vieles mehr ausdrücklich mitversichert sind.
Es gibt einmal die AVB (allgemeine Versicherungsbedingungen), die bei fast allen Versicherungen identisch sind. Dann gibt es die „ergänzenden“ bzw. besonderen Bedingungen, in denen weitere Leistungseinschlüsse geregelt sind. Deshalb: Machen Sie sich VOR Vertragsabschluss klar, welche Leistungen sie brauchen und welche nicht und wählen danach den für Sie passenden Tarif aus!
Wenn Sie bei einem der teuren Versicherer sind (Allianz, Hamburg-Mannheimer und Konsorten), sollten Sie mit Ihrem Vertreter sprechen, ob der eine Kulanzlösung für Sie finden kann.

Hallo Waddy,

ich war in der vergangenen Woche krank und habe deine Anfrage erst heute gelesen. Falls du noch Infos brauchst, kannst du mich gerne noch einmal kontaktieren. Viele Grüße, Barbara