Liebe/-r Experte/-in,
Hausratschaden - folgende Situation;
Leitungswasserschaden in eigener Wohnung in einem Mehrfamilienhaus entstanden. Gebäudeversicherung übernimmt den Schaden an der Wand. Wegen der Sachschaden wurde Hausratversicherung eingeschaltet und Schadenersatz verlangt. Die Wohnung wurde durch das Schadenteam des Versicherers untersucht dementsprechend protokolliert.
Nach 6 Wochen kam ein Schreiben mit einer Abfindungserklärung, in dem ein Kostenvoranschlag (in Netto) gemäß deren Partnerwerkstatt angegeben wurde was in Brutto genau (bis auf Cent) unserer Anforderung entsprechen würde.
Der Versicherer will aber trotz des Unterversicherungsverzichts (lt. Vertrag) die Netto Summe mit der wir einverstanden wären, nicht zahlen und die Leistung bis auf 35% kürzen.
die Begründung;
„Eine Abrechnung der fiktiven Reparaturkosten kommt im Rahmen der Sachversicherung nicht in Betracht“
Hat sie Recht dazu und was könnte man dagegen unternehmen?
Vielen herzlichen Dank im Voraus
Beste Grüße
Yucatan