Hausratversicherung

Liebe/-r Experte/-in,

Hausratschaden - folgende Situation;

Leitungswasserschaden in eigener Wohnung in einem Mehrfamilienhaus entstanden. Gebäudeversicherung übernimmt den Schaden an der Wand. Wegen der Sachschaden wurde Hausratversicherung eingeschaltet und Schadenersatz verlangt. Die Wohnung wurde durch das Schadenteam des Versicherers untersucht dementsprechend protokolliert.
Nach 6 Wochen kam ein Schreiben mit einer Abfindungserklärung, in dem ein Kostenvoranschlag (in Netto) gemäß deren Partnerwerkstatt angegeben wurde was in Brutto genau (bis auf Cent) unserer Anforderung entsprechen würde.

Der Versicherer will aber trotz des Unterversicherungsverzichts (lt. Vertrag) die Netto Summe mit der wir einverstanden wären, nicht zahlen und die Leistung bis auf 35% kürzen.

die Begründung;
„Eine Abrechnung der fiktiven Reparaturkosten kommt im Rahmen der Sachversicherung nicht in Betracht“

Hat sie Recht dazu und was könnte man dagegen unternehmen?

Vielen herzlichen Dank im Voraus

Beste Grüße

Yucatan

„…Hat sie Recht dazu und was könnte man dagegen unternehmen…“ : Anwalt nehmen.

Lieber Yucatan,

die Hausratversicherung will also den entstandenen Wasserschaden ersetzen. Was ist denn beschädigt worden und was kann oder soll repariert werden?

Grundsätzlich werden die beschädigten Gegenstände ersetzt.

„…Hat sie Recht dazu und was könnte man dagegen
unternehmen…“ : Anwalt nehmen.

Vielen Dank für die Antwort.

Lieber der Schuhverkäufer,

vielen Dank für die Antwort.

Da ist die Wandverkleidung in der Küche beschädigt worden und muss ersetzt werden. Materialkosten + Reparaturkosten betragen ca. incl. MwSt. 1.000,00€.
Der Versicherer will an dem Netto Betrag %35 kürzen.

…bereits meinen Anwalt beauftragt.

Vielen Dank

beste Grüße

Yucatan