Hausratversicherung

Noch mal kurz zur der o.g. Versicherung, ich weiß, leidiges Thema, aber gut…

Versicherungsumme dachte so an 34.000, Unterversicherungsverzicht, Ort HH, Fahrrad brauch nicht, Glas ist doch der Vermieter für Zuständigkeit oder ?

Sollte man ne Selbstbeteiligung eingehen, eher nicht oder ?

Worauf sollte man unbedingt achten ?

52 qm2, einbauküche mit waschma und trockner sind mietereigentum und sollten mit aufgenommen werden…

Was ist mit Reisekosten… Vielen lieben Dank

CABAL

Hallo Cabal,
rechne den gesamten Wert Deines haushaltes: Möbel, Wäsche, Teppiche…
Bei der angegebenen Bodenfläche schätze ich den Wert mal auf etwa 50.000 Euro. Dazu mache bitte Dynamik, das schützt vor Unterversicherung. Der Einschluss von Elementarschäden ist zwar im hamburger Raum etwas teuerer, doch angebracht.
Glas nur dann, wenn Du im haushalt Sondervergladsung hast: Schränke mit Butzenscheiben, Türen ebenfalls mit Butzenscheiben, usw.
Für die Fenster brauchst Du keine Hausratversicherung. Dafür wäre die Haftpflicht zuständig, falls die auf Grund Deiner nachlässigkeit beschädigt werden.
Hast Du ein Aquarium? dann wäre eine HR mit einschliuss von Aquarienwasser angebracht.
Hast Du eine Waschmaschine in der Wohnung? Achte darauf, dass die mitversichert ist. Und bringe unbedingt den Aquastopp an: eine kleine Vorrichtiung, die das Wasser stoppt, wenn der Zuführungsschlauch platzt.
Mehr fällt mir gerade nicht ein.
Grüße
raimund

Hallo Raimund,

Für die Fenster brauchst Du keine Hausratversicherung. Dafür
wäre die Haftpflicht zuständig, falls die auf Grund Deiner
nachlässigkeit beschädigt werden.

bist du sicher? Ich hab mal gelernt, daß Glasschäden aus den Mietsachschäden ausgeschlossen sind, wenn sich der Mieter dagegen besonders versichern kann.

Kann man das nicht irgendwo nachlesen?

Grübelnd
Ann

hallo Ann,
Faustregel: alles was mit dem Haus fest verbunden ist, ist nicht Teil der Hausratversicherung.
deswegen auch immer wieder Streitpunkt: verklebte Teppische.
Grüße
Raimund

PS.: Möbel an die Eisenkette zu legen und die Kette mit der Mauer fest verbinden hilft aber nicht!!! *G*

Hallo Raimund,
die Abgrenzung Hausrat / Gebäude ist mir bekannt.

Mir ging es um den Ersatz von Fensterscheiben über PH/Mietsach

Für mich ist das über PH nicht versicherbar, weil der Mieter das Risiko mit einer Glasvers. selbst abdecken kann.

Sorry, hab mich wohl nicht klar ausgedrückt…

Gruß
Ann

PS: Wenn das mit der Eisenkette ginge, dann wären meine Möbel schon verkettet und die Hausrat gekündigt. *g*

hallo Ann,
die PH zahlt nur für Schäden, die Du selbst verursacht hast.
Fenster: wenn Du so eine Scheibe einwirfst, geht das die Versicherung des Vermieters gar nichts an. Du musst den Schaden ersetzen.
Wenn du bei Regen die Fenster sperrangelweit auf hast und es regnet so rein, dass das Wasser Schäden anrichtet, musst du blechen,
usw.

Grüße
Raikund

Grüße
Raikund

Hallo Raikund… (sorry, kann ich mir nicht verkneifen)

Das meine ich immer noch nicht! *verzweifel*

Beispiel:
Ich - Mieter - mache schuldhaft eine Fensterscheibe kaputt (Durchzug oder beim Saugen mit dem Ellenbogen, wie auch immer.
Meine PH zahlt NICHt, weil ICH (nicht Vermieter) ja für die Fensterscheiben in meiner Wohnung eine Glasversicherung abschließen könnte.

Stimmt oder stimmt nicht??
Oder bin ich jetzt einfach nur blond???

Gruß
Ann

hallo Ann
meines Wissens musst Du den Schaden ersetzen. Das hat mit der Glasversicherung des Vermieters nichts zu tun.
Doch jetzt rufe ich die Sachversicherungsspezialisten hier im board.
Nach m.M. ist es ein klarer HP-Schaden.
Grüße
Raimund

Hallo Ann,
hallo Raimund,

Glasschäden an Gebäudeverglasungen der gemieteten Wohnung werden nach neueren Bedingungen in der Regel nicht ersetzt.

Den Ausschluss findet man in den „Besonderen Bedingungen für den Einschluss von Mietsachschäden“.
Dort heißt es: Nicht versichert sind Glasschäden, soweit der VN sich dagegen besonders versichern kann.

Es gibt allerdings noch Altverträge, die diesen Ausschluss nicht haben.

meines Wissens musst Du den Schaden ersetzen. Das hat mit der
Glasversicherung des Vermieters nichts zu tun.
Doch jetzt rufe ich die Sachversicherungsspezialisten hier im
board.
Nach m.M. ist es ein klarer HP-Schaden.

Mit klarer HP-Schaden hast Du sicherlich recht, wenn der Glasschaden durch Schuld des Mieters verursacht worden ist, aber auf Grund des Ausschlusses zahlt der Verursacher den Schaden dann aus eigener Tasche.

Gruß
Ralf

Hallo Cabal,

Noch mal kurz zur der o.g. Versicherung, ich weiß, leidiges
Thema, aber gut…

Versicherungsumme dachte so an 34.000,
Unterversicherungsverzicht, Ort HH, Fahrrad brauch nicht, Glas
ist doch der Vermieter für Zuständigkeit oder ?

die Versicherungssumme kann ausreichen, muss aber nicht, hängt eben von Deinem Hausrat ab. Lass Dir einem Summenermittlungsbogen geben und rechne selber. Wenn Du nämlich tatsächlich für 50.000 Euro Hausrat hast und versicherst nur 34.000 Euro, wärst Du im Totalschaden immer noch unterversichert, trotz Unterversicherungsverzicht.
Ob Du eine Glasversicherung brauchst, könnte eventuell schon aus Deinem Mietvertrag hervorgehen, in dem Du vom Vermieter dazu verpflichtet wirst, solch einen Vertrag abzuschließen. Die Gebäudeverglasung ist durch die Gebäudeversicherung wahrscheinlich schon gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert.

Sollte man ne Selbstbeteiligung eingehen, eher nicht oder ?

Selbstbeteiligung nur, wenn der Beitragsunterschied in ca. 3-5 Jahren der Höhe der Selbstbeteiligung entspricht.

Worauf sollte man unbedingt achten ?

Möglichst umfassende Versicherungsbedingungen sollten dem Vertrag zugrunde liegen.
Damit würden sich dann Deine weiteren Fragen erübrigen.

52 qm2, einbauküche mit waschma und trockner sind
mietereigentum und sollten mit aufgenommen werden…

Was ist mit Reisekosten… Vielen lieben Dank

Ich kann Dir gerne mal einen Bedingungsvergleich per Mail zukommen lassen, woraus Du erkennen kannst, auf welche Dinge man bei dieser Versicherung achten sollte.

Gruß
Ralf

Danke an allle, für die vielen, netten und kompetenten antworten…

hui hui, aqua stop waschmaschine, weiß ich gar nicht ob ich den installiert habe… ist der nicht im schlauch der waschma integriert ?

muß ich die waschma extra in die versicherung intergrieren ?

Was haltet ihr von huk24 de ?

habe mich auch etwas verschätzt, muß den wert nach oben korriegieren, su um die 42.000 ?. ist doch ne ganze mega, was sich so ansammelt…

gruß

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Hallo Ralf,

die Debatte hatten wir schonmal :smile: Damals war ich im Unrecht.

Aber wir haben selbst in alten Verträgen diesen Ausschluss immer gefunden. Weißt du evtl. ab welchem Bedingungswerk die eingeführt wurden?

Gruß
Marco

Danke!
jetzt bin ich wenigstens sicher…

Gruß
Ann

Hallo Raimund…

Der Einschluss von Elementarschäden ist

zwar im hamburger Raum etwas teuerer, doch angebracht.

Was ist das genau ???

gruß

Glas nur dann, wenn Du im haushalt Sondervergladsung hast:
Schränke mit Butzenscheiben, Türen ebenfalls mit
Butzenscheiben, usw.
Für die Fenster brauchst Du keine Hausratversicherung. Dafür
wäre die Haftpflicht zuständig, falls die auf Grund Deiner
nachlässigkeit beschädigt werden.
Hast Du ein Aquarium? dann wäre eine HR mit einschliuss von
Aquarienwasser angebracht.
Hast Du eine Waschmaschine in der Wohnung? Achte darauf, dass
die mitversichert ist. Und bringe unbedingt den Aquastopp an:
eine kleine Vorrichtiung, die das Wasser stoppt, wenn der
Zuführungsschlauch platzt.
Mehr fällt mir gerade nicht ein.
Grüße
raimund

Hallo Ralf, dass wäre nett von Dir. DANKE

Grüße CABAL

[email protected]

Ich kann Dir gerne mal einen Bedingungsvergleich per Mail
zukommen lassen, woraus Du erkennen kannst, auf welche Dinge
man bei dieser Versicherung achten sollte.

Gruß
Ralf

Hallo Raimund, was hälst du von HUK24 ? ist bei der stiftung warentest ganz gut abgeschnitten…

Dort gibt es aber keinen, glaube ich, einschluß von elementärschäden…

gruß

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Sturm, Hagel, Hochwasser, Blitzschlag…
Wobei Sturm und Hochwasser in HH wohl etwas häufiger vorkommt, als an anderen Orten.
Grüße
Raimund