Bei zwei Balkontüren und einem Fenster ist die ISO-Verglasung von innen beschlagen.
Zahlt die Hausratversicherung oder gibt sie einen Teil zu?
Es ist eine Eigentumswohnung
LG
Vermutlich nicht. Selbst wenn in der HR eine GLASVERS. enthalten sein sollte. Denn die braucht kein beschlagenes, sondern gebrochenes Glas als Auslöser für eine Zahlung.
Hallo Herr Sternberg!
Herzl. Dank für Ihre Antwort.
Hört sich nicht gut an, werde es aber trotzdem bei der Versicherung versuchen. Wollte mich vorher nur mal schlau machen, ob es eine Möglichkeit gibt.
Nochmals DANKE und einen schönen Restsonntag.
MfG Rike
Vermutlich nicht. Selbst wenn in der HR eine GLASVERS.
enthalten sein sollte. Denn die braucht kein beschlagenes,
sondern gebrochenes Glas als Auslöser für eine Zahlung.
Nein, das ist kein versicherter Schaden/versicherte Gefahr.