Hausratversicherung

Hallöchen, hab da ein Problem mit einer Hausratversicherung:
Bei einem Versicherungsmakler abgeschlossen.
Kündigung bereits im September für das Jahresende 2003.
Versicherung wäre im März 2004 (genauer Termin) zu kündigen gewesen.

Versicherungsmakler machte mich nicht auf genauen Termin aufmerksam,
gab auch die Kündigung an die Versicherung nicht weiter.

Muss ich jetzt die Mahnungen und den neu fälligen Beitrag der Versicherung bezahlen oder nicht???

LG Marlies

hallo Marlis,
ja, du misst zahlen.
allerdings kannst Du den Makler regresspflichtig machen. Weise ihn darauf hin, dass er sämtliche kosten bezahlen muss, auch evtl. zwangsweise Weiterversicherungsbeiträge.
Du musst allerdings Deine Behauptungen beweisen können.
Grüße
Raimund

hallo Marlis,
ja, du misst zahlen.
allerdings kannst Du den Makler regresspflichtig machen. Weise
ihn darauf hin, dass er sämtliche kosten bezahlen muss, auch
evtl. zwangsweise Weiterversicherungsbeiträge.
Du musst allerdings Deine Behauptungen beweisen können.

Wobei in der Regel ausreichend ist, diese Beweise…die ja gewöhnlich in der Kopie eines Briefes vorliegen würden…der Versicherung vorzulegen und dort den Sachverhalt zu schildern. Die setzen dann bis zur Klärung ein Mahnstopp (natürlich gibt es darauf keinen Rechtsanspruch).

Gruß Maid :smile:

Hallo ihr,

und eine Kündigung ist üblicherweise auch dann zu akzeptieren, wenn der reguläre Kündigungstermin erst nach dem im Schreiben genannten passiert, da der Kunde damit ausdrücklich einen Endwillen bekundet hat.

Zumindest ist das mein Kenntnisstand. :smile:

Gruß
MArco

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Hallöchen, hab da ein Problem mit einer Hausratversicherung:
Bei einem Versicherungsmakler abgeschlossen.
Kündigung bereits im September für das Jahresende 2003.
Versicherung wäre im März 2004 (genauer Termin) zu kündigen
gewesen. Versicherungsmakler machte mich nicht auf genauen Termin
aufmerksam, gab auch die Kündigung an die Versicherung nicht weiter.

Hallo,

ich hatte mal so einen ähnlichen Fall. Eine recht teure Betriebshaftpflicht wurde wegen Betriebsaufgabe gekündigt. Der Makler gab die (falsche) Auskunft, dass die Versicherung für die Dauer der Betriebsabwicklung zur Abdeckung neuer Schäden idealerweise bestehen bleiben solle UND auch bestehen bleiben müsse, damit alte, eventuell noch nicht aufgedeckte Schäden weiterhin abgedeckt sein sind. Ich habe trotzdem gekündigt.

Es kam aber keine Schlußabrechnung und die Gesellschaft buchte weiterhin ab und siehe da: die Kündigung hatte die Gesellschaft nie erreicht. Scheinbar gibt es in Abhängigkeit von der Versicherungsart eine gewisse Wartezeit, bei der der Makler seine Provision zurückzahlen muss und diese war noch nicht ganz erfüllt.

Ich habe ab dann nur noch mit der Gesellschaft direkt verhandelt und eine Kündigungsbestätigung zum damaligen Termin erbeten und auch erhalten.

Jens

Hallo Marco,
das Versicherungsbüro hat nun veranlasst, das die Hausratversicherung den Vertrag freigibt, da ich angegeben habe, die Versicherung zu bezahlen, jedoch das Büro haftbar zu machen.
Habs zwar noch nicht schriftlich, jedoch mündlich - bis jetzt.
LG Marlies

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