Bundesfinanzhof Az:III R 36/01
Unter diesem unscheinbaren Aktenzeichen verbirgt sich ein wichtiges Gerichtsurteil: ein Geschädigzter (Blitzschlag und Wasserrohrbruch) hatte die Wiederbeschaffung seines Totalverlustes (Mobiliar) beim finanzamt geltend gemacht. Dieses lehnte ab. Es ging bis zum BFH. Auch die bestätigten dieses Urteil. Und zwar kann man nur das geltend machen, das durch einen Hausratversicherung nicht abgedeckt werden kann.
Also ist ein HRV doch ein muss!
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
damit wird nur bestätigt, was mittlerweile Usus ist.
Das Gemeinwohl soll nicht durch Nachlässigkeit des Einzelnen unnötig belastet werden. Die Geltendmachung im Rahmen der Steuer hätte dies zur Folge. Zumal das selbst über die Steuer nur eine Milchmädchenrechnung wäre… man mindert ja nur seine Steuerlast, bekommt aber die Gegenstände nicht wieder beigebracht.
Gruß
Marco
hallo Marco,
das ist richtig.
Doch zeigt es, dass die Richter die Hausratversicherung als wichtig ansehen.
Ich muss zugeben, dass ich das bisher nicht tat. Für mich war das immer eine Versicherungsart, die als letztes dran kommt. Gut, in „Kriesengebieten“ (an der Oder z.B.)kann ich mir das schon als wichtig vorstellen. Doch in den Gebieten den Umweltparagrafen reinzubekommen sit sehr schwer geworden.
Grüße
Raimund
Qualifizierte Makler?
Hallo Herr Brendle,
Doch zeigt es, dass die Richter die Hausratversicherung als
wichtig ansehen.
Das Urteil ist nicht neu - das ist gängige Rechtsprechung seit Jahren!
Ich muss zugeben, dass ich das bisher nicht tat. Für mich war
das immer eine Versicherungsart, die als letztes dran kommt.
Was für individuelle Beratung spricht. Für Sie kommt das immer als letztes! Was steht im Mittelpunkt - der Kunde und seine Bedürfnisse - nicht das was der Makler für richtig hält.
Gut, in „Kriesengebieten“ (an der Oder z.B.)kann ich mir das
schon als wichtig vorstellen. Doch in den Gebieten den
Umweltparagrafen reinzubekommen sit sehr schwer geworden.
Das heißt Elementarschäden und die Versicherungsfähigkeit richtet sich nach ZÜRS! Es gibt ja nicht sehr viele Rückversicherer, die aber alle das Risiko nach ZÜRS bewerten. Und die Oder ist kein Krisengebiet, sondern die Grenze zu Polen einem Nato und EU Mitglied!
Grüße
Raimund
Auch wenn Sie schon im Markt waren als ich noch um den Christbaum gelaufen bin, wie Sie hier im Forum ja festgestellt haben, stellt sich für mich die Frage, was Sie seitdem´dazu gelernt haben!
Wie waren Ihre Worte: Frischling! Ja, besser als anders!
Hallo Martin,
ich muss auch nicht alles verstehen - z.B. das Posting!
Seit 26 Jahren in der Branche - ein ganz alter Hase - und das ist jetzt also neu!
Lassen wir es einfach auf sich beruhen!
Viele Grüße
Thorulf Müller