Hallo Marco,
da gibt es ein BGH Urteil. Ich versuche einmal den Text zu bekommen und Mail ihn Dir zu.
Eine Einbauküche besteht aus Küchenmöbeln die lose aufgestellt werden bzw. an Wandhaken aufgehängt werden und miteinander über die Arbeitsplatte bzw. durch Schrauben verbunden werden. Sie können wieder ausgebaut werden ohne Beschädigungen - mit Ausnahme von gebohrten Löchern in der Wand. Löcher in der Wand einer Mietwohnung sind keine Wesensveränderung.
§ 93 BGB sagt aber:
Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder der andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird (wesentliche Bestandteile), können nicht Gegenstand besonderer Rechte sein.
Bei Laminat bin ich mir ziemlich sicher, dass es Gebäudebestandteil geworden ist! Versuch den einmal auszubauen ohne das Wesen des Laminats zu verändern!
Ich denke wir sollten es nun auf sich beruhen lassen. Für mich ist die erste Instanz in den geschilderten Fällen die Wohngebäudeversicherung. Für den Fall, dass sie wegen fehlender Zuständigkeit ablehnt, kann ich immer noch die Hausratversicherung bemühen. Die Haftpflicht kommt dann aber über den Regress ins Spiel. Hintergrund sind auch die verschiedenen Erstattungsgrundsätze - Themna Neuwert und Zeitwert!
Ich wünsche Dir dann eine gute Nacht und gehe jetzt die Pferde auf die Weide bringen. Das ist das Thema, dass die, die spät nach Hause kommen, nicht die behindern sollten, die früh das Haus verlassen müssen.
Viele Grüße
Thorulf Müller