Hausratversicherung bei Heirat kündigen

Hallo Leute!

Muss man eine zweite bestehende Versicherung angeben um die eigene Hausratversicherung kündigen zu können, oder reicht der Grund Heirat aus?

Vielen Dank und viele Grüße
Tanja

Hallo Tanja

Muss man eine zweite bestehende Versicherung angeben um die
eigene Hausratversicherung kündigen zu können, oder reicht der
Grund Heirat aus?

Man kann sie kündigen, dann aber erst zum Ablauf. Mit dem Hinweis auf die Heirat und den gemeinsamen Haushalt wird der jüngere der beiden Verträge aufgehoben (ohne Frist). Dazu schreibt man der Versicherung mit der Angabe des Datums des Zusammenziehens (Heirat ist nicht unbedingt notwendig) und fügt eine Kopie des jüngeren Versicherungsscheines bei.

Bei der Privathaftpflicht kann man genauso vorgehen, wenn man zwei Verträge hat.

Gruß

Nordlicht

Hallo Tanja

Auch Hallo

Muss man eine zweite bestehende Versicherung angeben um die
eigene Hausratversicherung kündigen zu können, oder reicht der
Grund Heirat aus?

Man kann sie kündigen, dann aber erst zum Ablauf. Mit dem
Hinweis auf die Heirat und den gemeinsamen Haushalt wird der
jüngere der beiden Verträge aufgehoben (ohne Frist). Dazu
schreibt man der Versicherung mit der Angabe des Datums des
Zusammenziehens (Heirat ist nicht unbedingt notwendig) und
fügt eine Kopie des jüngeren Versicherungsscheines bei.

Bei der Privathaftpflicht kann man genauso vorgehen, wenn man
zwei Verträge hat.

sowie auch mit einer Rechtsschutz!

Gruß

Auch Gruß

Nordlicht

Michael

Noch ne Frage …
Hat man ein Sonderkündigungsrecht wenn der beantragte Tarif nicht gewährt wurde und man NICHT darüber informiert wurde?

Folgender Fall: Wollten halt bei der selben Versicherung, wo schon die Hausrat läuft ein KFZ versichern, da der Tarif (mit B-Bescheinigung) recht günstig war. Haben zur Antwort bekommen, dass die Vorraussetzungen für den B-Tarif nicht gegeben sind.
Haben geantwortet, dass das bei der Hausrat doch auch anerkannt wurde und bei meinen sämtlichen anderen Versicherungen bei anderen Gesellschaften auch - da kam zurück ich hätte gar keinen B-Tarif bekommen! Informiert wurde ich darüber nie!!!

Hat man ein Sonderkündigungsrecht wenn der beantragte Tarif
nicht gewährt wurde und man NICHT darüber informiert wurde?

Kann man das beweisen ?

Wenn man B-berechtigt ist, könnte man versuchen, rückwirkend umgestellt zu werden. Wenn man aber selber jahrelang nicht merkt, dass der falsche Tarif verwandt wurde (Versicherungsschein lesen !), dann kann man kaum von Anderen verlangen, dass sie es merken.

ich habe ja jetzt direkt per mail nachgefragt warum ich die vorraussetzungen nicht erfülle - habe aber noch nicht einmal eine antwort bekommen. eine rufnummer gibt es bei der versicherung nicht (huk24) - läuft alles per mail.

auf dem versicherungsschein ist nicht ersichtlich ob normal- oder b-tarif. jedenfalls habe ich b-tarif beantragt und wurde nie darüber informiert, dass ich angeblich die vorraussetzungen nicht erfülle. und da es da noch nie probleme gab - wie soll ich den unterschied feststellen???

wie schon gesagt - bei allen anderen versicherungsgesellschaften wurde es anerkannt!

versicherung nicht (huk24) - läuft alles per mail.

Das ist der Preis den man zahlt, wenn man primär auf die Prämie schaut. Die Billig-Versicherer müssen eben sparen und nicht nur an den Vertriebskosten, sondern auch an ihren Leistungen.

ich habe noch nicht einmal auf die prämie geschaut, sonst hätte ich ja spätestens bei der ersten rechnung bemerkt dass da was nicht stimmen kann!!! war vorher bei der huk und die haben selbst gesagt wenn man eh online ist, könne man das auch über die huk24 machen, wäre der gleiche (!!!) service nur eben etwas günstiger.

ich habe ja jetzt direkt per mail nachgefragt warum ich die
vorraussetzungen nicht erfülle - habe aber noch nicht einmal
eine antwort bekommen. eine rufnummer gibt es bei der
versicherung nicht (huk24) - läuft alles per mail.

auf dem versicherungsschein ist nicht ersichtlich ob normal-
oder b-tarif.

Hallo,
schau dir mal die Regionalklassen an, wenn dort „B“ und eine Zahlk steht, dann ist öffentlicher Dienst berücksichtigt, ansonsten steht dort ein „R“.

Gruß

Michael
jedenfalls habe ich b-tarif beantragt und wurde

nie darüber informiert, dass ich angeblich die
vorraussetzungen nicht erfülle. und da es da noch nie probleme
gab - wie soll ich den unterschied feststellen???

wie schon gesagt - bei allen anderen
versicherungsgesellschaften wurde es anerkannt!

Hallo Tanja

Muss man eine zweite bestehende Versicherung angeben um die
eigene Hausratversicherung kündigen zu können, oder reicht der
Grund Heirat aus?

Man kann sie kündigen, dann aber erst zum Ablauf. Mit dem
Hinweis auf die Heirat und den gemeinsamen Haushalt wird der
jüngere der beiden Verträge aufgehoben (ohne Frist).

Stimmt so nicht ganz. Es kommt lediglich drauf an, welcher Haushalt aufgelöst wird. Dann wird die Versicherung wegen Wagniswegfall aufgehoben. ( Wegfall des versicherten Risikos ). Einfach der Versicherung schriftlich formlos mitteilen, und fertig.

Dazu

schreibt man der Versicherung mit der Angabe des Datums des
Zusammenziehens (Heirat ist nicht unbedingt notwendig) und
fügt eine Kopie des jüngeren Versicherungsscheines bei.

Bei der Privathaftpflicht kann man genauso vorgehen, wenn man
zwei Verträge hat.

Völlig richtig.

Gruß

Nordlicht

Hawkeye

Stimmt so nicht ganz. Es kommt lediglich drauf an, welcher
Haushalt aufgelöst wird. Dann wird die Versicherung wegen
Wagniswegfall aufgehoben. ( Wegfall des versicherten Risikos

Es gibt keine Haushaltsauflösung, wenn zwei Personen zusammenziehen, deswegen ist es kein Wagniswegfall, der Hausrat eines Beteiligten geht ja nicht auf Null.

Sicher? Meine Gesellschaft geht durchaus nach o.g. Verfahren vor.

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Sicher? Meine Gesellschaft geht durchaus nach o.g. Verfahren
vor.

Dann seid Ihr außergewöhnlich kulant. Bei verschiedenen Gesellschaften habe ich das Gegenteil erlebt. Die Aufhebung auf dem Kulanzwege geht eigentlich immer (für den jüngeren Vertrag).

Hallo Hawkeye,

Sicher? Meine Gesellschaft geht durchaus nach o.g. Verfahren
vor.

ich kann Nordlicht´s Aussage nur unterstreichen: der jüngere der beiden Verträge wird aufgehoben.

Die andere Methode würde ja nahe legen, dass man sich aussuchen kann, welcher Vertrag aufgehoben wird (oder ist die „Auflösung“ des Haushalts genau definiert?).

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hallo

das würde ein huk-mitarbeiter nicht sagen.
da jeder huk24-kunde an einem huk-mitarbeiter-stuhl sägt.

nur zur info. du unterschreibst im antrag, daß wenn die voraussetzungen für den b-tarif nicht vorliegen, du mit einer umstellung auf normaltarif einverstanden bist. ein widerspruchsrecht hast du bei der huk sowieso, da die bedinugngen nicht bei antragstellung ausgehändigt werden.

im versicherungsschein steht auch drin ob berufsnachlässe gewährt wurden oder nicht. vielleicht hast du ja den d-tarif bekommen. der kostet das selbe wie b-tarif. oder hast einen anderen berufsgruppennachlaß bekommen.

kannst mich gern per pm anschreiben. ich arbeite dort. dann schau ich´s mir mal an.

mfg
snake

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