Hi,
angenommen während eines Neubaus werden schon vor Übergabe Einrichtungsgegenstände untergebracht z.B. Einbauküche. Mit der HRV sei die Übergangszeit von zwei Monaten (alter Wohnsitz/Eigenheim) gültig vereinbart. Nun kommt es zum Einbruch mit Diebstahl des Geschirrspülers. Aufgrund der Bauphase haben diverse Handwerksunternehmen einen Schlüssel zum Haus. Das Haus wurde aber immer verschlossen.
Zahlt die HRV bei:
Fall 1) Keine Aufbruchsspuren
Fall 2) Offensichtliche Gewaltanwendung für die Öffnung?
mfg
m.g.