Hausratversicherung bei Zusammenzug

Hallo!

Angenommen zwei Personen A und B möchten zusammenziehen, die beide bisher einen eigenen Haushalt führten und dafür je eine Hausratversicherung abgeschlossen hatten. Die Versicherungssumme von A wäre 25000 Euro, die von B 30000 Euro. Der Vertrag von B ist jünger als der von A.

Der neue gemeinsame Haushalt soll natürlich auch Hausratversichert werden. Üblicherweise könnte nun B den Vertrag wegen Doppelversicherung kündigen und die Versicherung(summe)von A müsste an die neue Wohnung anpassen werden.

A und B möchten jedoch lieber die Versicherung von B behalten, da diese für beide interessanter und für die neue Wohnung günstiger wäre. Das Problem: Die Versicherung von A läuft noch über ein Jahr.

Daher folgende Frage: Die Versicherungssumme des zusammengelegten Haushaltes würde 55000 Euro betragen. Könnten A und B auch beide Ihre Versicherungen auf die neue Wohnung ohne Änderung der bisherigen Versicherungssumme (25000+30000) umschreiben (zusammen = 55000), so das A die Versicherung fristgerecht nach ca 1 Jahr kündigen kann und B daraufhin die laufende Versicherung anpasst?
Oder zählt hier nicht die Summe der Versicherungen und beide wären für diesen Fall unterversichert?

Für den Fall, dass es geht: Welche Versicherung müsste denn dann bei einem Schaden aufkommen? (Anteilig?)

Besten Dank vorab für Eure Antworten!

Der neue gemeinsame Haushalt soll natürlich auch Hausratversichert werden. Üblicherweise könnte nun B den
Vertrag wegen Doppelversicherung kündigen

Das ist ein Irrtum. Der jüngere der beiden Verträge kann über den Kulanzweg aufgehoben werden. Die mögliche Doppelversicherung wird dadurch vermieden, dass die notwendige Versicherungssumme auf beide Verträge aufgeteilt wird.

A und B möchten jedoch lieber die Versicherung von B behalten,
da diese für beide interessanter und für die neue Wohnung
günstiger wäre. Das Problem: Die Versicherung von A läuft noch über ein Jahr.

Dann muß der Vertrag von A zum regulären Ablauf gekündigt werden udn in der Zwischenzeit die Versicherungssumme auf beide Verträge verteilt werden.

Daher folgende Frage: Die Versicherungssumme des
zusammengelegten Haushaltes würde 55000 Euro betragen. Könnten
A und B auch beide Ihre Versicherungen auf die neue Wohnung
ohne Änderung der bisherigen Versicherungssumme (25000+30000)
umschreiben (zusammen = 55000), so das A die Versicherung
fristgerecht nach ca 1 Jahr kündigen kann und B daraufhin die
laufende Versicherung anpasst?

Das wäre der problemloseste Weg.

Für den Fall, dass es geht: Welche Versicherung müsste denn dann bei einem Schaden aufkommen? (Anteilig?)

Der Schaden wird einer Gesellschaft unter Nennung des anderen Vertrages gemeldet, die reguliert und teilt die Entschädigung unter beiden Gesellschaften auf.

Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort! Eine Frage stelle ich mir jedoch noch:

Für den Fall, dass es geht: Welche Versicherung müsste denn dann bei einem Schaden aufkommen? (Anteilig?)

Der Schaden wird einer Gesellschaft unter Nennung des anderen
Vertrages gemeldet, die reguliert und teilt die Entschädigung
unter beiden Gesellschaften auf.

Die laufenden Verträge von A und B haben unterschiedliche Versicherungsbedingungen. So ist bei A z.B. Fahrraddiebstahl mit abgedeckt, bei B hingegen nicht. Tritt nun ein Schadensfall ein, der nur bei einer der beiden Versicherung abgedeckt wäre, würde diese dann den Schaden nur anteilig begleichen?

abgedeckt wäre, würde diese dann den Schaden nur anteilig begleichen?

Ja.

Hallo Nordlicht,

abgedeckt wäre, würde diese dann den Schaden nur anteilig begleichen?

Ja.

ich denke, diese Antwort ist falsch. Die Fahrraddiebstahlversicherung in der Hausrat ist eine Erstrisikoversicherung. Hier gibt es keine Unterversicherung o.ä… Die Versicherung würde den Schaden im Rahmen ihrer Versicherungssumme voll bezahlen.

Gruß
tycoon

Besten Dank! Ihr habt mir jedenfalls weitergeholfen und die Sache mit dem Fahrrad ist nicht ganz so wichtig!

Hallo tycoon,

ich denke, diese Antwort ist falsch. Die

Ich glaube Du übersiehst etwas.

Fahrraddiebstahlversicherung in der Hausrat ist eine Erstrisikoversicherung. Hier gibt es keine Unterversicherung

Es geht nicht um Unterversicherung, hier „teilen“ sich zwei Verträge einen Haushalt, deswegen wird meines Wissens jeder Schaden im Verhältnis der Versicherungsummen geteilt. Fahrraddiebstahl ist eine Zusatzdeckung, ist diese in einem der beiden verträge nicht enthalten, würde diese Gesellschaft den Anteil nicht bezahlen.

Aber ich will nicht darauf bestehen, dass ich Recht habe. >B>So einen Fall hatte ich in der Praxis noch nicht.

Gruß

Nordlicht