Hallo,
jemand (A) gehe (im Ausland) an den Strand zum Schwimmen/Schnorcheln. Der Strand: eine kleine Bucht, nicht gerade übermäßig belegt von überwiegend Spaniern.
A lege seine Brille (Neupreis ca.600€, für den Laien nicht als Topprodukt erkennbar) ab, verstaue die im Handtuch in seinem Jutebeutel und gehe für eine halbe Stunde ins Wasser. Nach einer halben Stunde zurück, finde A seine Brille nicht mehr vor, offensichtlich gestohlen.
Fällt dieser Diebstahl unter die Rubrik „Aussenversicherung“ bei einer Hausratversicherung ? Zählt das Unbeobachtetlassen des Jutebeutels als grobe Fahrlässigkeit ?
Gruß
Karl
Hallo,
einfacher Diebstahl ist nicht versichert. Leider Pech.
Grüße J.K.
Hallo,
hier handelt es sich um einen „einfachen Diebstahl“. Dieser ist ersteinmal nicht in der Hausratversicherung abgesichert. Hier ist nur der „Einbruchdiebstahl“ versichert.
Einige Versicherer nehmen den einfachen Diebstahl bis zu bestimmten Grenzen mit in die Bedingungen auf. Ob das bei dir der Fall ist kann ein Anruf bei deiner Versicherung klären.
Grüße
Lars