Ich bin Mieter einer kleinen Wohnung. Meine Einrichtung ist nicht sehr teuer.
Ich habe mir jedoch jetzt einen kleinen Geschirrspüler gekauft. Im Falle eines defektes würde das Wasser eventuell bis auf das Parkett im Wohnzimmer und in die Wohnung unter mir fließen.
Meine Frage: zahlt für die Schäden meine Haftpflichtversicherung? Oder benötige ich eine Hausrat?
VHV:
Nach den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen VHB 2014 (§ 6 Nr. 2 c) aa) sind alle in das Gebäude eingefügten Sachen, die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt, mitversichert.
War schon immer so!!! Deshalb behaupte ich immer solche Sachen.
Ja die Mietwohnung hat sehr schönes Parkett. Ist ein privater Vermieter, wäre wirtschaftlich sicher nicht die erste Wahl. Ich hoffe das bleibt auch mit Geschirrspühler so
Vielen dank für deine Beispiele. Das heißt für meinen Fall brauche ich keine Hausrat (bezogen auf den Spühler), da bei Wasseraustritt eine Beschädigung von Sachen die mir gehören eher unwahrscheinlich ist.
Aber da die ja relativ günstig sind werde ich dennoch überlegen ob ich eine Hausrat abschließe.
Und genau das hört beim Parkett auf. Weil das nach Einbau zum Haus gehört. Haben die Richter zumindest so entschieden. Und weil dann eben nicht mehr der Mieter dafür die Gefahr trägt.
Das unterscheidet das Parkett vom Laminat - das liegt nur oben drauf und ist nicht fest verklebt.
Die liegen ja alle falsch, klär sie doch bitte mal auf.
Was das mit der Tapete zu tun haben könnte bleibt leider dein Geheimnis. Denn das ist ein ganz anderes Thema und hat mit dem Boden und der Diskussion hier nichts zu tun.