Hausratversicherung; Geldrückzahlung möglich ?

Hallo,

ich lebe zusammen mit meiner Freundin in einer Lebensgemeinschaft seit 4 Jahren.
Wir beide sind Studenten und unter 25 Jahre.
Eine Hausratsversicherung besitzen wir seit 2-3 Jahren.

Eine befreundete Jura Studentin erzählte uns, dass es vor ein paar Monaten eine Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts gab, in welcher festgelegt wurde, dass Studenten unter 25 Jahren automatisch bei den Eltern mitversichert sind.

Da die Versicherung uns diese angebliche Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht mitteilte empfahl sie uns, das Geld zurück zu verlangen.

Nachdem ich im Internet gegoogelt habe, habe ich zwar Texte gefunden, wo eine Mitversicherung bei Hausratversicherung beschrieben wird, jedoch nichts bezüglich einer kurz zuvor ausgesprochenen Rechtssprechung, welcher eine Geldrückzahlung berechtigen würde.

Bitte um Aufklärung :smile:

Gruß

Guten Tag,

vielleicht sollte sich die befreundete Jura Studentin nochmal in ihre Bücher vergraben.

Da du mit deiner Freundin einen eigenen Hausstand gegründet haben ist es Essig mit Geld zurück. Die Hausratversicherung der Eltern greift nur wenn z.B. die eigenen Möbel von zu Hause in ein Zimmer in einer WG wandern. Hier das ganze etwas ausführlicher:

Kinder, die sich noch in der ersten Ausbildung befinden, zur Schule gehen oder sich im Erststudium befinden, benötigen keine eigene Hausratversicherung, sofern kein eigener Haushalt gegründet wurde. Für die Dauer der Schulzeit, Studium und Ausbildung sind die Sachen des Kindes im Rahmen der elterlichen Hausratversicherung mit versichert.

Die Mitversicherung und damit der Versicherungsschutz entfällt, sobald ein eigener Haushalt gegründet wird. Der Hausrat von Schülern, Studenten und Auszubildenden darf nur „vorübergehend“ mitgenommen worden sein. „Vorübergehend“ bedeutet, dass diese Hausratsgegenstände sich vorher im elterlichen Haushalt befanden.

Grüße

Lars

Das ist auch meine Antwort
owt

Gruß Woko