Hausratversicherung: 'Gesetzliche und behördliche

Hallo!

Ich finde leider keinen Hinweis auf die Sicherheitsvorschriften in einer Hausratversicherung. In den Versicherungsbedingungen der meisten Versicherungen findet sich folgender Absatz:

[…] sind alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten…

Ja was heisst denn das, wo finde ich die? Habe alles durchsucht und keine Hinweise gefunden. Es geistert durch die Gegend, dass man z.B. einen nicht abschraubbaren Beschlag und einen nicht überstehenden Zylinder haben darf. Nur leider finde ich dafür nirgens eine Gesetzesstelle.

Hat jemand einen Hinweis für mich?

Viele Grüße
Martin

Hallo Martin!

Um Deckungsschutz in der Hausrat zu haben, bedarf es keinerlei Besonderheiten. Wie die von Dir erwähnten Zylinder usw. Zur eigenen Sicherheit solltest Du den Einbrechern das ganze schwer machen bei Dir einzusteigen. Aber das ist eigenes Ermessen und kein Zwang.

Der Passus…

…sind alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten

Sicherheitsvorschriften zu beachten…

bedeutet, dass wenn der Gesetzgeber oder die Behörde für ein Objekt eine bestimmte Sicherung vorschreibt, muss diese beachtet werden. Des weiteren, wenn Du z.B. wertvolle Dinge in Deinem Hausrat hast, die Du versichern willst, dann kann die Versicherung Dir Auflagen (Tresor, Fentergitter, Alarmanlage usw.) verhängen die Du dann auch beachten musst.

Lg
Björn Bause

Hallo Björn,

Danke für die schnelle Antwort.

Um Deckungsschutz in der Hausrat zu haben, bedarf es keinerlei
Besonderheiten. Wie die von Dir erwähnten Zylinder usw. Zur
eigenen Sicherheit solltest Du den Einbrechern das ganze
schwer machen bei Dir einzusteigen. Aber das ist eigenes
Ermessen und kein Zwang.

Ist dem so? Ich bin mir unsicher. Mehrere Versicherungen die ich ferzeit vergleiche, stellen beim Antrag bereits die Frage ob diese Sicherheitsvorschriften eingehjalten werden. Ansonsten sei Raub/Vandalismus etc. ausgeschlossen.

Allerdings finde ich in den Versicherungsbedingungen keine Angaben, was denn nun genau eingehalten werden muss. Beim bereits angesprochenen Passus:

…sind alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten

Sicherheitsvorschriften zu beachten…

sind sich jedoch alle Versicherungen einig, das steht dort immer.

Viele Grüße
Martin

Hi!

Wo liegt denn nun Dein Problem? Die Versicherungen mit den ich zu tun habe, fragen im Antrag nicht nach dem diesen Dingen.

Selbst wenn, dann beantworte sie doch einfach.

Lg

Mein Problem ist, dass ich nicht weiss, ob ich überhaupt bei einer Versicherung sicher sein kann, dass Einbruch/Raub etc. versichert ist, da

  • mein Schließzylinder nicht bündig abschließt
  • nicht min. 5 Zuhaltungen an der Wohnungstür bestehen

Die Frage war, ob mit gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvbestimmungen diese Punkte gemeint sind, da ansonsten diese Bedingungen nirgens erwähnt sind :smile:

Mein Problem ist, dass ich nicht weiss, ob ich überhaupt bei
einer Versicherung sicher sein kann, dass Einbruch/Raub etc.
versichert ist, da

In jeder Hausratversicherung ist Einbruchdiebstahl mitversichert.

Raub meisst nur im Rahmen der Aussenversicherung.

  • mein Schließzylinder nicht bündig abschließt
  • nicht min. 5 Zuhaltungen an der Wohnungstür bestehen

Die Frage war, ob mit gesetzlichen und behördlichen
Sicherheitsvbestimmungen diese Punkte gemeint sind, da
ansonsten diese Bedingungen nirgens erwähnt sind :smile:

Wie schon beschrieben.

Wenn der Versicherer wissen wollte was für Zylinder etc. Du hast würde er explezit danach Fragen.

Lg
Björn