Ist es zulässig, dass der Hausratversicherer die eingesparte Miete wegen Mietminderung auf die Hotelkosten anrechnet, wenn doch der Gebäudeversicherer für den Mietausfall aufkommt?
sorry, aber ‚Gier frisst Hirn!‘ owT
VG René
Guten Tag,
aber mit dieser Aussage ist leider so gar nichts anzufangen! Bezieht sich das inhaltlich auf die Zulässigkeit der Hausratversicherung oder die Frage an sich, die abwegig sein soll???
Hallo,
Ist es zulässig, dass der Hausratversicherer die eingesparte
Miete wegen Mietminderung auf die Hotelkosten anrechnet,
was sagt denn der fiktive Versicherungsvertrag dazu?
wenn
doch der Gebäudeversicherer für den Mietausfall aufkommt?
Was haben die Hausratsversicherung (zwischen Mieter und Versicherungsgesellschaft X geschlossen) und die Gebäudeversicherung (zwischen Hausbesitzer und VG Y geschlossen) miteinander zu tun?
Gruß, Niels
Eine Versicherung ist dazu da Schäden die durch das versicherte Risiko entstanden sind, zu tragen. Versicherungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes vorsieht, nicht dazu da das Vermögen des Geschädigten nach Schadenseintritt zu mehren.
Hat der Geschädigte im vorliegenden fiktiven Fall aufgrund einer Mietminderung keine Miete zu zahlen, ist es mE legitim, dass die Versicherung diese Beträge als schadensmindernd bei ihrer Leistung zum Abzug bringt. Würde sie dies nicht tun, würde der Versicherungsnehmer völlig kostenfrei Wohnen und sich dadurch bereichern.
vnA
Hallo,
aber mit dieser Aussage ist leider so gar nichts anzufangen!
Bezieht sich das inhaltlich auf die Zulässigkeit der
Hausratversicherung oder die Frage an sich, die abwegig sein
soll???
von-nix-Ahnung hat schon die Antwort Dir gegeben.
Die Miete übernimmt ja die Gebäudeversicherung und daher ist es korrekt, dass dies bei der Hausratversicherung mit abgezogen wird.
Bei einem Schadensfall, der beide Versicherungen betrifft, arbeiten die auch miteinander und tauschen Daten aus!
VG René