Ist die Wohnung durch einen Versicherungsfall vorübergehend unbenutzbar, das ist sie bei mir (1-Zimmer Wohnung 19 qm²)können Sie bis zu 100 Tage im Hotel übernachten. Ich bin zurzeit im Hotel.
So stehts in meinen Versicherungsunterlagen.
Was bedeutet diese Klausel???:
„Für den Kostenersatz stellen wir pro Nacht bis zu 1 Promille der Versicherungssumme, mindestens jedoch 100 € zur Verfügung.“
Bedeutet dass bei einer Versicherungssumme von 40.000 € die Hausrat 1 Promille also 40 € am Tag übernimmt und mehr nicht? Kostet das Hotel mehr muss ich die Differenz aus eigener Tasche zahlen?
Aber was heisst dann:
„mindstens jedoch 100 €“???
Bei einer Versicherung Bsp. 50.0000 €, bekäme man nicht 1 Promille also 500 € am Tag, sondern nur 100 €. Habe ich das so richtig verstanden??? Oder bekommt man immer 100 €???