Hallo,
eine etwas außergewöhnliche Frage…
Wenn man vor drei Wochen eine Wohnung an den Vermieter übergeben hat,
nachdem zuvor fristgerecht gekündigt wurde und auch eine Kündigungsbestätigung hatte.
Die Abnahme der Wohnung erfolgte zur Zufriedenheit des Vermieters.
Vor wenigen Tagen habe wurde die Kaution zurückgezahlt.
Soweit alles OK.
Die Hausratversicherung ist noch ungekündigt, man würde sie aber jetzt gerne sofort kündigen.
Aber im Hinterkopf hat man, dass da vielleicht doch noch etwas von den Vermietern kommen könnte und die Hausratversicherung dann wieder benötigen würde.
Sind diese Gedankengänge gerechtfertigt, oder sagt die Hausratversicherung sowieso, dass nach der Kündigung keine Haftung mehr übernommen wird?
Danke für Rat!
Sebastian
Hallo Sebastian,
ich denke man muss das ganze etwas entwirren.
Die Hausratversicherung ist nur für die Versicherung des Hausrates da - wie der Name schon sagt. Und sie ist nicht Wohnungsabhängig.
Ich vermute du sprichst die Sitution an, falls bei Auszug vom Vermieter Schäden an der Wohnung festgestellt werden (z.B. eine kaputte Fliese). Liege ich da richtig? Falls du das meinst, ist die Hausratversicherung dafür nicht zuständig. Und ich vermute auch mal, dass eine Haftplichtversicherung auch nicht greift. Es sei denn der Schaden entsteht tatsächlich innerhalb des Kündigungszeitraums.
Vielleicht kann ein Experte noch mehr dazu sagen.
Gruß
Samira
Hallo Samira,
ich denke da, dass für evtl. Wasserschäden usw.
schon eine Haftung in der Hausrat enthalten ist.
Und solche Schäden, die vielleicht im Nachhinein
beanstandet werden könnten, will man sich mit der noch
nicht erfolgten Kündigung offen halten, bzw. versicherungsschutz behalten.
Ansonsten ist eine Hausratversicherung schon wohnungsabhängig, wie ich denke…
Grüße
Sebastian
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Samira,
ich denke da, dass für evtl. Wasserschäden usw.
schon eine Haftung in der Hausrat enthalten ist.
Und solche Schäden, die vielleicht im Nachhinein
beanstandet werden könnten, will man sich mit der noch
nicht erfolgten Kündigung offen halten, bzw.
versicherungsschutz behalten.
Ansonsten ist eine Hausratversicherung schon wohnungsabhängig,
wie ich denke…
Grüße
Sebastian
Hallo erstmal,
ich schließe mich der Samira an. Die Hausratversicherung ist tatsächlich für Deinen/Ihren Haurat da, wenn dieser durch die versicherten Gefahren (Feuer, Leitungswasser ect.) beschädigt oder vernichtet wird.
Die Schäden an der Wohnung sind ggf. über die priv. Haftpflicht gedeckt, sofern Mietsachschäden vereinbart (Achtung: Klausel in der Vers.-Bedingungen mal durchlesen wg. den versicherten „Sachen“)
PS: Die Hausrat kann wg. Umzug nicht gekündigt werden. Sie „zieht“ i.d.R. mit um. Ausnahme der Hausstand wird tatsächlich aufgelöst oder Du/Sie ziehst mit jemd. zusammen, der bereits eine HR hat. Dann gilt, dass die „Ältere“ HR bestehenbleibt und die „noch nicht so alte“ aufgegeben werden kann.
Grüße
Stefan
Danke für die Rückmeldung!
Mich iritiert, dass so eine Hausratversicherung doch auf Quadratmeterbasis berechnet ist udn wenn ich die Wohnung wechselt muss doch alles neu berechnet und kalkuliert werden.
So habe ich das in Erinnerung…
Also kann man sie auch kündigen, wenn es nur um den eigenen hausrat geht!?
Grüße
Sebastian
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Danke für die Rückmeldung!
Mich iritiert, dass so eine Hausratversicherung doch auf
Quadratmeterbasis berechnet ist udn wenn ich die Wohnung
wechselt muss doch alles neu berechnet und kalkuliert werden.
So habe ich das in Erinnerung…
Hallo Sebastian.
Die Hausratversicherung wird nach der Versicherungssumme berechnet.
Die Quadratmeterzahl spielt nur insofern eine Rolle, als dass der Versicherer keine Einwände wegen Unterversicherung macht, wenn Du je Quadratmeter eine entsprechende Summe versicherst.
Grüße, Bernhard.
Hallo,
Die Hausratversicherung ist noch ungekündigt, man würde sie
aber jetzt gerne sofort kündigen.
Nein, weil Du ja noch Hausrat hast, der steht nur jetzt woanders. Die Hausratversicherung ist also nur regulär kündbar. Du solltest der Versicherung die neue Anschrift umgehend mitteilen, da die Hausratversicherung an einen Ort gebunden ist.
von den Vermietern kommen könnte und die Hausratversicherung
dann wieder benötigen würde.
Die wird vom vermieter nicht benötigt, denn sie versichert Dein Eigentum und sonst nichts. Schäden an der Wohnung, nch denen Du gefragt hattest, haben mit der Hausrat nichts zu tun.
Sind diese Gedankengänge gerechtfertigt, oder sagt die
Nein, weil Du die Hausratversicherung falsch verstanden hast. Laß Dir das von Deinem Vermittler nochmal erklären, was die Hausrat versichert und vor allem was nicht.
Hallo Sebastian,
Danke für die Rückmeldung!
Mich iritiert, dass so eine Hausratversicherung doch auf
Quadratmeterbasis berechnet ist udn wenn ich die Wohnung
wechselt muss doch alles neu berechnet und kalkuliert werden.
So habe ich das in Erinnerung…
Die Erinnerung trügt nicht. Aber ich schließe mich meinem Vorredner an. Die Hausratversicherung zieht tatsächlich mit um. Natürlich werden die qm dann neu berechnet. Aber die Hausrat ist tatsächlich nur für die eigenen Gegenstände zuständig, die beschädigt/ vernichtet wurden durch die versicherten Gefahren.
Also kann man sie auch kündigen, wenn es nur um den eigenen
hausrat geht!?
Jein. Wenn der eigene Hausrat aufgegeben wird ist es möglich, z.B. wenn man zu seinen Eltern zurückzieht. Zieht man mit einem Partner zusammen, kommt es darauf an. Haben beide eine Hausratversicherung gibt es zwei Möglichkeiten:
- man stellt fest, welche Hausrat nicht so lange läuft (wurde bereits angesprochen) und bittet den Versicherer einen aus dem Vertrag zu entlassen. (Meistens machen das die VR, ist aber eine Kann-bzw. Kulanz-Regelung.) oder
- man läßt beide Paralell laufen und informiert die jeweiligen betroffenen Gesellschaften. Dann werden die Versicherungssummen jeweils angepasst. Beide VR haften dann entsprechend solange der Vertrag besteht. Zum regulären Ablauf kann man dann die „ungeliebte“ Hausratvers. kündigen und das Risiko auf den anderen VR ganz übertragen.
Grüße
Sebastian
Gruß
Winni
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Danke für die Rückmeldung!
Mich iritiert, dass so eine Hausratversicherung doch auf
Quadratmeterbasis berechnet ist udn wenn ich die Wohnung
wechselt muss doch alles neu berechnet und kalkuliert werden.
So habe ich das in Erinnerung…
Also kann man sie auch kündigen, wenn es nur um den eigenen
hausrat geht!?
Grüße
Sebastian
Hallo Sebastian,
in punkto Kündigungsmöglichkeiten schließe ich mich meinen Vorgängern an. Außerdem kann man die Hausratversicherung nach einem Schadenfall kündigen. Grundsätzlich sind LEITUNGSWASSER-Schäden in der Hausratversicherung mit eingeschlossen, dies betrifft aber nur Schäden am Hausrat, nicht an der Wohnung. Dafür ist die Haftpflicht oder Wohngebäudeversicherung zuständig.
Darüber hinaus: Hast du bei Wohnungsübernahme ein Übernahmeprotokoll mit dem Vermieter erstellt? Wenn ja und da drin steht, dass alles in Ordnung ist, hat er im Nachhinein sowieso keine Möglichkeit mehr, Ansprüche gegen dich geltend zu machen. Er hat ja die Wohnung dann-durch ihn selbst bestätigt- in einem einwandfreien Zustand zurück genommen. Ansonsten wäre es ja auch schwierig zu beweisen, dass wirklich du die Schäden verursacht hast. Du hast ja keine Kontrolle mehr, was seit Auszug passiert ist.
Hallo Samira,
ich denke da, dass für evtl. Wasserschäden usw.
schon eine Haftung in der Hausrat enthalten ist.
Und solche Schäden, die vielleicht im Nachhinein
beanstandet werden könnten, will man sich mit der noch
nicht erfolgten Kündigung offen halten, bzw.
versicherungsschutz behalten.
Ansonsten ist eine Hausratversicherung schon wohnungsabhängig,
wie ich denke…
Grüße
Sebastian
Hallo erstmal,
ich schließe mich der Samira an. Die Hausratversicherung ist
tatsächlich für Deinen/Ihren Haurat da, wenn dieser durch die
versicherten Gefahren (Feuer, Leitungswasser ect.) beschädigt
oder vernichtet wird.
Die Schäden an der Wohnung sind ggf. über die priv.
Haftpflicht gedeckt, sofern Mietsachschäden vereinbart
(Achtung: Klausel in der Vers.-Bedingungen mal durchlesen wg.
den versicherten „Sachen“)
PS: Die Hausrat kann wg. Umzug nicht gekündigt werden. Sie
„zieht“ i.d.R. mit um. Ausnahme der Hausstand wird tatsächlich
aufgelöst oder Du/Sie ziehst mit jemd. zusammen, der bereits
eine HR hat. Dann gilt, dass die „Ältere“ HR bestehenbleibt
und die „noch nicht so alte“ aufgegeben werden kann.
Grüße
Stefan