Hausratversicherung kündigen bei Umzug in Haus

Ich habe seit 1993 eine Hausratversicherung mit jährlichem Kündigungsrecht (02-2011). Als ich mit meinem Freund zusammengezogen bin, habe ich ihn vorsorglich mit in die Versicherung aufgenommen, obwohl er eine eigene hat. Inzwischen sind wir verheiratet und er als Alleineigentümer hat ein Haus gekauft. Sämtliche Versicherungen laufen auf ihn, da ich kein Eigentümer bin. Wir wollen demnächst umziehen, daher möchte ich die Versicherung kündigen. Ich befinde mich in Elternzeit und könnte die erhöhten Beiträge für das Haus (Mietswohnung war kleiner) gar nicht zahlen. Muss ich mich an die jährliche Kündigungsfrist halten oder habe ich Sonderrechte?
Vielen Dank im voraus.

Hallo,

da gibt es keine Sonderrecht, ist doch aber auch halb so wild, denn bis November hätte ohnehin spätestens gekündigt sein müssen und im Februar läuft der Vertrag dann aus.

Wenn ich das aber richtig verstanden habe, dann bestehen aktuell 2 Hausratversicherungen, oder??

In dem Fall liegt eine sog. Mehrfachversicherung vor und dann könnte man u. U. schon mit der eigenen Hausratversicherung sprechen, ob ggf. eine vorzeitige Aufhebung möglich ist. Sonst wie gesagt eher nicht.

Gruß

A. Haid

Die Eigentumsfrage stellt sich hier in keiner Weise. Wenn sie und ihr Ehemann eine Hausratversicherung haben, dann sind sie doppelt versichert. Es gilt dann, der Versicherer den Vertrag aufheben muss, der die jüngeren Rechte hat. Bitte prüfen sie welcher Vertrag (ihrer oder der ihres Mannes) früher abgeschlossen wurde. Danach passen sie den Vertrag, der länger besteht an die tatsächlichen Gegebenheiten an (650 Euro pro m² = Versicherungssumme).

Hallo,

es gibt für die geschilderte Konstellation keine Sonderrechte, die ordetnl. Kü-Frist ist einzuhalten.
Alternativ kann man ja aber beim Versicherer anfragen / bitten, ob er den Vertrag ohne Fristeinhaltung aufhebt.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

es besteht eine Doppelversicherung. Makler suchen, rückwirkend aufheben und die verbleibende anpassen!

mfg wingerter