Hallo, das wird ne längere Antwort, weil das Thema umfangreich ist… Ich versuch es mal…
Es ist schwer zu Deiner Frage etwas allgemeingültiges zu sagen, da es hier grundsätzich jeder Versicherer handhaben kann wie er will.
Häufig ist es so, wie Du es geschildert hast: Der jüngere Vertrag wird auf KULANZ aufgehoben. Einen Rechtsanspruch darauf hat man aber nicht!
Wie Du jetzt geschrieben hast möchtet Ihr aber sowie so den älteren (ERGO) Vertrag kündigen… Dies ist noch etwas schwieriger. In meiner Agentur würden wir den Vertrag aufheben wenn Ihr mir schreiben würdet, dass der Hausrat Deiner Freundin aufgelöst wurde. Manche Gesellschaften (ich denke auch der ERGO Konzern) wollen dazu Verkaufs- oder Entsorgungsbelege sehen. Eine Vertragsaufhebung wäre aber immer noch kulant… Denn der Hausrat kann ja nicht zu 100% aufgelöst worden sein! - Es sei denn Deine Freundin wäre nackt bei Dir eingezogen
Klamotten hat Sie doch ganz sicher mitgebracht… Also ist noch Hausrat vorhanden. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nicht.
Rein rechtlich bleibt nur die Kündigung zum regulären Ablauf…
Denkt daran, Euch auch um Eure HAFTPFLICHTVERSICHERUNG (ggf. auch Rechtsschutzversicherung) zu kümmern… Hier gibt es ein Sonderkündigungsrecht.
Ich hoffe, dass ich Euch ein wenig weiterhelfen konnte.
Gern erstell ich für Euch Angebote für eine Haftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherung. Wenn Ihr Euch dann für eine Zusammenarbeit entscheidet nehme ich Euch gern die Formalitäten (Schriftwechsel) der Haushaltszusammenlegung ab.
Bei Fragen schreibt mir bitte eine E-Mail an:
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frank-domanske.ruv.de