Hausratversicherung kündigen problem

Hallo, folgendes problem.
Meine Freundin ist zu mir gezogen und somit haben wir nun 2 Hausratversicherungen.
Aus Kulanz würde der jüngere vertrag erlischen, habe ich soweit über Google herrausgefunden.
Der jüngere ist aber meiner bei der Concordia und der meiner freundin ist von der Ergo.
Gibt es da eine möglichkeit den von der Ergo zu kündigen ohne das es probleme gibt?

Wenn meine freundin z.b. all ihre Möbel verkaufen würde, wären doch keine gegenstände mehr vorhanden die über Hausrat versichert wären. Oder sehe ich da etwas falsch…?

MfG

Hallo, das wird ne längere Antwort, weil das Thema umfangreich ist… Ich versuch es mal…

Es ist schwer zu Deiner Frage etwas allgemeingültiges zu sagen, da es hier grundsätzich jeder Versicherer handhaben kann wie er will.

Häufig ist es so, wie Du es geschildert hast: Der jüngere Vertrag wird auf KULANZ aufgehoben. Einen Rechtsanspruch darauf hat man aber nicht!

Wie Du jetzt geschrieben hast möchtet Ihr aber sowie so den älteren (ERGO) Vertrag kündigen… Dies ist noch etwas schwieriger. In meiner Agentur würden wir den Vertrag aufheben wenn Ihr mir schreiben würdet, dass der Hausrat Deiner Freundin aufgelöst wurde. Manche Gesellschaften (ich denke auch der ERGO Konzern) wollen dazu Verkaufs- oder Entsorgungsbelege sehen. Eine Vertragsaufhebung wäre aber immer noch kulant… Denn der Hausrat kann ja nicht zu 100% aufgelöst worden sein! - Es sei denn Deine Freundin wäre nackt bei Dir eingezogen :smile: Klamotten hat Sie doch ganz sicher mitgebracht… Also ist noch Hausrat vorhanden. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nicht.

Rein rechtlich bleibt nur die Kündigung zum regulären Ablauf…

Denkt daran, Euch auch um Eure HAFTPFLICHTVERSICHERUNG (ggf. auch Rechtsschutzversicherung) zu kümmern… Hier gibt es ein Sonderkündigungsrecht.

Ich hoffe, dass ich Euch ein wenig weiterhelfen konnte.

Gern erstell ich für Euch Angebote für eine Haftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherung. Wenn Ihr Euch dann für eine Zusammenarbeit entscheidet nehme ich Euch gern die Formalitäten (Schriftwechsel) der Haushaltszusammenlegung ab.

Bei Fragen schreibt mir bitte eine E-Mail an:

[email protected] oder besucht

frank-domanske.ruv.de

Der jüngere Vertrag kann i.d.R. aufgehoben werden.
Ihr tatsächlicher Hausrat hat leider nichts mit Ihrem Vertrag zu tun, denn Sie versichern ja nicht alle Gegenstände einzeln, sondern sagen z.B. ich habe 80 qm Wohnfläche, also brauche ich 40.000 Euro Versicherungssumme. Diese werden dann bei einem Totalschaden, also z.B. Haus brennt komplett ab, komplett ausbezahlt.

Insofern sehe ich keine Möglichkeit, aus dem Vertrag herauszukommen, außer ihn ordentlich zum Vertragsablauf zu kündigen. Falls Sie zwischenzeitlich einen Hausratschaden haben, haben Sie auch ein außerordentliches Kündigungsrecht, egal, ob die Versicherung zahlt oder nicht.

Meine Empfehlung: Nur 1-Jahres-Verträge abschließen. Sich eine günstige Gesellschaft suchen, z.B. über einen Preisvergleich. Wenn möglich, eine Selbstbeteiligung von 150 oder 250 Euro vereinbaren, das senkt die Prämie spürbar.
So zahlt man, je nach Lage, zwischen 40 und 80 Euro Jahresprämie für 40.000 Euro Versicherungssumme.

Kündigen kann man immer. Unter Einhaltung der ordentlichen Frist (i.d.R. 3 Monate) - auch bei ERGO.

Soll es aber die Doppelversicherungs-Variante sein (älterer Vertrag bleibt bestehen) dann braucht´s und hat´s keine Kündigungsfrist.

Auch kann man nicht diese Regelung ins Gegenteil verkehren.