Hallo,
angenommen man hat dem Azubi - ich nenne ihn A - 2001 eine Hausratversicherung für Azubis verkauft, Laufzeit 5 Jahre.
Weiterhin angenommen A zieht 2005 zu seiner Lebenspartnerin in die gemeinsame Wohnung, für die bereits eine Hausratversicherung besteht (und zwar länger als seit 2001).
A kündigt nun seine Hausratversicherung und wird belehrt, dass es ja ein 5-Jahresvertrag sei. Seither ruht das ganze. Inzwischen ist aber vor drei Wochen vom Konto der Mutter des ehemaligen Azubis A (Abschluss im August gemacht) der Jahresbeitrag für diese - überflüssige - Hausratversicherung abgebucht worden.
Was ist zu tun? Kann man nur auf Kulanz des Versicherungsunternehmens hoffen oder ist A gar im Recht mit der Kündigung? Oder wird man gar keine Chance haben, den Vertrag vor Ablauf zu kündigen?
Grüße
Demenzia
Hi,
die Versicherung mit den älteren Rechten hat Vorrang, die jüngere wird zur nächsten Hauptfälligkeit aufgelöst, auch wenn es ein 5Jahresvertrag ist. Einfach den anderen Versicherungsschein, aus der die älteren Rechte hervorgehen, zur Versicherungsgesellschaft (evtl mit 2zeiler, der die Situation erklärt) faxen und damit sollte es eigentlich reichen.
Viele Grüße
Laber
Dem kann ich nur zustimmen, ich wundere mich nur über dieses Produkt. Eine Hausrat für Azubis mit einer Laufzeit von 5 Jahren??? Wer lernt heute noch 5 Jahre? Ist es eine Obliegenheitsverletzung, wenn ich meinen Status nicht ändere?? Sachen gibts
Michael
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Dem kann ich nur zustimmen, ich wundere mich nur über dieses
Produkt. Eine Hausrat für Azubis mit einer Laufzeit von 5
Jahren??? Wer lernt heute noch 5 Jahre? Ist es eine
Obliegenheitsverletzung, wenn ich meinen Status nicht ändere??
Sachen gibts
Hallo Michael,
genau das dachte ich auch, als ich das hörte! Denn bei Abschluss des Vertrages, den der -lästige- Mitarbeiter einer nicht ganz kleinen VErsicherung mit der Mutter besprach, weil sie ja die Kosten übernahm, war von 5 Jahren keine Rede! Aber ich glaube unter Azubis fallen auch SChüler und das traf zu dem Zeitpunkt noch zu.
Die Mutter hat den BEtrag von der BAnk zurückbuchen lassen und wird A auf ein Mahnschreiben oder ähnliches vorbereiten. Und dann gibt’s Zunder.
Gruß
Demenzia
Hi anderer Michael,
die Versicherung mit den älteren Rechten hat Vorrang,
die jüngere wird zur nächsten Hauptfälligkeit aufgelöst, auch
wenn es ein 5Jahresvertrag ist.
so war mir auch und das hat A der Versicherung damals auch gesagt. DAs hat die nicht weiter interessiert. Gibt es da irgendwelche (GEsetzes-)Texte oder so, die man denen unter die Nase halten könnte?
Ich persönlich habe mit meiner Versicherung noch nie so ein Theater gehabt. Muss bei o.g. Vers.vertrag wohl an dem Unternehmen liegen.
Danke und Gruß
Demenzia
so war mir auch und das hat A der Versicherung damals auch
gesagt. DAs hat die nicht weiter interessiert. Gibt es da
irgendwelche (GEsetzes-)Texte oder so, die man denen unter die
Nase halten könnte?
Nein, gibt es nicht, weil Du keinen Rechtsanspruch auf Aufhebung des Vertrages hast. Ein Risikofortfall hat nicht stattgefunden, denn dein Hausrat existiert ja noch. Es ist ein Gentlemens-Agreement, dass in solchen Fällen der jüngere Vertrag aufgehoben wird (gilt übrigens auch für die Privathaftpflicht). Ich habe allerdings noch nie gehört, dass ein Versicherer sich nicht an dieses Agreement hält. Also, hartnäckig bleiben.
Dem kann ich nur zustimmen, ich wundere mich nur über dieses
Produkt. Eine Hausrat für Azubis mit einer Laufzeit von 5
Jahren??? Wer lernt heute noch 5 Jahre?
Das ist schnell erklärt. Es ist eine normale Hausratversicherung mit einer Laufzeit von 5 Jahren. Für die Zeit der Ausbildung gibt es einen Rabatt, der mit dem Ende der Ausbildung wegfällt. Insofern muß das ende der Ausbildung der Versicherung gemeldet werden.
schau mal §60 VVG, ich denke das begründet in ausreichender Weise den Rechtsanspruch.
Viele Grüße
Laber
Hallo Nordlicht,
manchmal gibt es diesen Rechtsanspruch eben doch (wie Michael schon schrieb) und nennt sich eben Doppelversicherung.
Kleine Ergänzung noch dazu: die Doppelversicherung an sich geht aus § 59 VVG hervor.
Aber eine kleine Anmerkung sei mir zu deiner Aussage erlaubt: Gelegentlich hilft auch einem Laien das Lesen von Gesetzestexten, bevor er Halbwahrheiten kundtut (oder einfach mal nix sagen). Nichts für ungut.
Gruß
Marco
Hallo Marco,
schon schrieb) und nennt sich eben Doppelversicherung.
Es ist die Frage, ob es sich tatsächlich um eine Doppelversicherung handelt. Ich habe da meine Zweifel. In unserem Hause wird ein solcher Fall, und er kommt regelmäßig vor, nicht als Doppelversicherung behandelt und in der Tat auf dem Kulanzwege, also ohne Rechtsanspruch behandelt.
Aber eine kleine Anmerkung sei mir zu deiner Aussage erlaubt:
Gelegentlich hilft auch einem Laien das Lesen von
Gesetzestexten, bevor er Halbwahrheiten kundtut (oder einfach
mal nix sagen). Nichts für ungut.
Ich erledige meine Arbeit nicht mit dem Gesetz unterm Arm. Die beschriebene Situation schaffe ich in meinem Kundenkreis in wenigen Minuten aus der Welt ohne Gesetze zu zitieren. Bisher hat sich noch keiner bei mir darüber beschwert, weder der Kundenkreis, noch die Fachabteilungen, noch der Justiziar.
Ich will effizient arbeiten, die Schönheitspreise lasse ich andere gewinnen.
Gruß
Laie Nordlicht