Hausratversicherung - kurze Story

Neulich wurde mir nachts das Auto aufgebrochen und einige Dinge geklaut.

Nun habe ich in meiner Hausratversicherung die Klausel, dass Hausrat im KFZ bei Diebstahl mit versichert ist. Da kam ja etwas Erleichtung bei mir auf.

Nur leider wurde jetzt eine Erstattung ausgeschlossen, da das Fahrzeug nicht im Betrieb war und auch nicht in einer Garage stand.

Das heißt, wenn ich um 1.00 Uhr Nachts auf die Reeperbahn fahre, bis um 4.00 Uhr in der Disco bleibe, und mit dem Auto zurück fahre, wäre in dieser Zeit der Hausrat versichert im Auto. Nur genau vor meiner der Haustür nicht. Dort steht es ja auch nur zu 98% nachts.

Ist zwar schön, dass es dort dann versichert wäre, aber zum Größtenteil nützt es einem ja nichts.

Ja ja, man soll ja auch keine Sachen im Auto lassen. Man nimmt natürlich alles immer mit.

Ich bin gegen allen Dreck versichert. Wenn ich dann jedoch mal einen Schaden habe, falle ich immer mit dem Kleingedrucktem auf die Schnauze…

Gibt es eigentlich auch Versicherungen ohne „windigen“ Klauseln ?? :wink:

Wollte mich nur mal kurz mitteilen…

also meine hr hat das bezahlt.

matthias

Hallo Lars,
Es geht hier ganz einfach darum, dass das Auto ohne Aufsicht auf der Straße stand. Die Laternengarage ist aber nur eine Notlösung. Ein Auto hat (hört sich großkotzig an, ist aber nicht so gemeint) nachts in der Garage zu sein. Ich weiß, wenn du Dein Lustross unterwegs wo abstellst, ist es auch nicht gesichert. Doch der Versicherer weiß auch, dass Du Dein Auto nicht permanent bewachen kannst. Doch eines können sie verlangen: wenn Du schläfst, musst Du Dein Töftöf so sichern, dass nach menschlichem Ermessen niemand daran kommt. Und das ist nun mal bei der Laternengarage nicht der Fall. Um es aber auf die Spitze zu treiben: im Carport ist es versichert…
Bei Vertragsabschluss war Dir das aber bekannt! Denn das steht in jeder Leistungsbeschreibung drin. Und wenn Du sie beim Vertreter gekauft hast, dann sollte er Dir das sagen… (hüstel)
Grüße
Raimund

OT: kurze Nachfrage
Hallo,

Doch eines können sie
verlangen: wenn Du schläfst, musst Du Dein Töftöf so sichern,
dass nach menschlichem Ermessen niemand daran kommt. Und das
ist nun mal bei der Laternengarage nicht der Fall. Um es aber
auf die Spitze zu treiben: im Carport ist es versichert…

Die Logik soll mir mal einer erklären …
außerdem, wie so oft: ich würde gerne, aber es fehlt die Möglichkeit - ich habe zwei Stellplätze mit gemietet, aber der Vermieter denkt nicht daran, da einen Carport hinzustellen. Bin ich jetzt einfach nur gekniffen?

Gruß
Ijon_Tichy