Hausratversicherung mit Glas in Mietwohnung

Hallo Experten,

mein Kollege hat folgendes Problem: er wohnte bisher in einer Ergeschosswohnung und hat eine Hausratversicherung abgeschlossen. Der Versicherungsvertreter riet ihm wegen der großen Fenster und Terrassentür, auch Glasbruch mitzuversichern. Die Versicherung wurde über 5 Jahre abgeschlossen, dafür gab es Rabatt.

Nun ist mein Kollege umgezogen, die neue Wohnung liegt im 2. OG und hat ein Zimmer mehr. Er möchte also die Versicherungssumme erhöhen, und er ist der Meinung, dass Glasbruch nun keine großes Risiko mehr ist, weshalb er diesen Teil gerne kündigen würde. Die Versicherung windet sich.

Dazu habe ich 2 Fragen: 1. Was genau versichert denn die Glasbruchversicherung, den Schaden durch den Versicherungsnehmer oder den Schaden durch Dritte? Falls letzteres:
2. Muss man eine Versicherung weiterbezahlen, obwohl das versicherte Risiko nicht mehr besteht?
Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit, aus der Glasbruchklausel rauszukommen?

Vielen Dank
Ravenna

Hallo Ravenna,

das Risiko Glas als solches ist ja nicht weggefallen. Die Fensterscheiben sind ja nach wievor vorhanden.

Allerdings muss ich sagen, dass ich als Mieter soetwas nicht abschließen würde. 2 Gründe: Mietsachschäden sollten in jeder guten Privathaftpflicht enthalten sein (manche haben allerdings hier einen Glasauschluss). Von daher habe ich schon einen Schutz. Da zu guter Letzt aber der Vermieter dafür sorgen muss, dass ich eine einwandfreie Mietwohnung habe, muss er die Scheibe auswechseln, falls ich den Schaden nicht zu verursachen habe.

Bei einer Eigentumswohnung sieht das anders aus. :smile: Da bin ich ja quasi der Vermieter. :smile:

Ansonsten sichert die Glasversicherung normalerweise auch Mobiliar- und Türverglasungen ab. Ersetzt wird immer bei einem Glasschaden.

Gruß
Marco

Hi Ravenna,

ich würde generell keine Glasbruchversicherung abschließen, da zum einen das tatsächliche Risiko
eines Glasbruchs eher gering ist und zum anderen eine zerbrochene Scheibe nicht einen
schwerwiegenden Schaden darstellen würde. Die für eine solche Versicherung aufgewendeten Prämien
sind i. d. R. im Laufe der Zeit erheblich höher als üblicherweise auftretende Schäden. Bei mir z.
B. ist in Jahrzehnten noch nie eine Glasscheibe zerbrochen …

Gr

Hallo,

ich bin völlig eurer Ansicht, dass eine Glasbruchversichherung nicht sinnvoll ist, ich würde das auch nicht abschließen. Was ich noch nicht erwähnt habe ist, dass mein Kollege Ausländer ist und kaum deutsch spricht. Meiner Meinung nach hat er sich aus Unwissenheit zu einer teuren Versicherung beschwatzen lassen, ums mal vorsichtig auszudrücken.

Der springende Punkt aber: wie kann er jetzt da rauskommen?

Meiner Meinung nach sind 2 Argumentationslinien denkbar:

a) der Vetreter hat mir was aufgeschwatzt, was ich gar nicht brauche, weil ein Schaden, den ich selbst verursache, von meiner Haftpflichtversicherung abgedeckt wäre, ein Schaden von Aussenstehenden wäre nicht mein Bier, sondern das Problem des Vermieters
b) das Risiko, dass die Scheibe von aussen eingeschlagen wird, ist im 2. Stock sehr viel geringer, also brauche ich die Versicherung nicht

Was denkt ihr darüber?
Gruß
R.

Hallo Ravenna,

a) der Vetreter hat mir was aufgeschwatzt, was ich gar nicht
brauche, weil ein Schaden, den ich selbst verursache, von
meiner Haftpflichtversicherung abgedeckt wäre, ein Schaden von
Aussenstehenden wäre nicht mein Bier, sondern das Problem des
Vermieters

Wie gesagt: Vorsichtig: In relativ vielen Haftpflichtverischerungen ist Glas ausgeschlossen. Prüfen. Dann evtl. Vertrag des älteren (sollte die Haftpflicht sein) nutzen, um jüngere Verträge zu kicken.
Beratung scheidet für mein Dafürhalten aus. Die Gesellschaft wird argumentieren: Dummheit schützt vor Schaden nicht (salopp und hart ausgedrückt).

b) das Risiko, dass die Scheibe von aussen eingeschlagen wird,
ist im 2. Stock sehr viel geringer, also brauche ich die
Versicherung nicht

Fällt als Argumentation aus… weil immer noch das Glasrisiko da ist.

Gruß
Marco

Hallo Ravenna,
die Glasversicherung leistet bei einem Bruch des versicherten Glases. Es ist unerheblich, ob er selber oder dritte diesen Schaden verursacht haben.

Die Glasversicherung sichert Fenster,Türscheiben (innen und außen), Bilderglas, Ceranfeld, etc. ab und daher kann dein Freund sich nicht auf ein nicht vorhandenes Wagnis berufen.

Normalerweise ist die Glasversicherung in der Hausratt (als zusätzlicher Baustein) mit enthalten. Ich habe als Kunde das Recht, den Vertrag zu ändern. D. h. Antrag auf eine erhöhte Versicherungssumme und Ausschluß der Glasversicherung auf eigenes Risiko. Damit wird der Vertrag meist wieder auf 5 Jahre abgeschlossen.

Eine außerordentliche Kündigung hat der Kunde nach einem Schadenfall. Bsp. beim aufhängen des Bildes viel dieses herunter und das Glas brach an meheren Stellen (DAS IST KEIN AUFRUF, DEN SCHADEN BEWUßT ZU VERURSACHEN!!!)

Normal ist die Sache kein Thema. Also wer sperrt sich den? Die Versicherung oder der Versicherungsonkel??

Gruß
Martin
derdieglasversicherunggutfindet

als mieter trägst du das risiko der scheibe, dass diese kaputt geht.
einige fälle brauchen nicht versichert werden, z.b. schaden durch dritte. dort ist es die haftpflicht des dritten die bezahlen würde. vorrausgesetzt eine solche ist vorhanden… sonst hast du pech. eine glasversicherung bezahlt grundsätzlich alle glasschäden. auch die durch durchzug verursacht, steinschlag, sturmschäden (äste etc.), vor allem aber spannungsschäden.
wenn man keinen wintergarten hat, sollte man sich den kosten nutzen faktor überlegen. alle wieviel jahre geht eine scheibe kaputt und wieviel würde diese dann kosten.
gute antwort???
gruss
michael

Hallo Michael,

naja… so gut auch wieder nicht, da ja doch recht massiver Schadensverlauf zum Versicherungsbetrug enthalten war. Diesen habe ich deswegen auch rausgenommen.

Ansonsten ist es so, dass du nur begrenzt für den Scheibenschaden verantwortlich gemacht werden kannst. Nämlich nur dann, wenn du auch Schuld trägst. Sonst hat der Vermieter sich um die Einwandfreiheit der Mieträume zu kümmern. Wenn er dafür keine Versicherung hat: Sein Pech.

Gruß
Marco

PS: Daher eben nur sinnvoll bei Wintergarten und viel Glas in der Wohnung am Mobiliar.

Liebe Leute,

ich danke euch für eure Antworten. Ich weiss jetzt, dass ich keine Glasversicherung brauche und meinem Kollegen habe ich geraten, beim Abschluss von Versicherungen vorsichtiger zu sein und sich erstmal ein Angebot zu holen, das er dann mit Freunden besprechen kann.

Danke
Ravenna