angenommen man hat einen Schaden der in den Bereich der Haushaltversichrung fällt.
Muss man denn dann unbedingt den Schaden in naher Zukunft reparieren lassen oder kann man ihn so lassen für die nächsten eins/zwei Jahre bis mal wieder eine größere Wohnungssanierung ansteht.
Als Nachweis für die Höhe des entstandenen Schadens würde ein Kostenvoranschlag eingereicht, der den Wiederbeschaffungswert der gleichen/ähnlichen Ware aufzeigt.
Kurz gesagt ist eine Auszahlung der Schadenssumme möglich ohne Reparaturrechnung?
Bei uns war das so, dass wir einen Kostenvoranschlag eingereicht haben, aber gesagt haben, dass wir die Reparatur selbst vornehmen würden. Daraufhin hat uns die Versicherung den Kostenvoranschlag ohne Mehrwertsteuer erstattet, weil bei der Privatreparatur die Steuer logischerweise nicht anfällt. Wobei ich jetzt nicht mehr weiß, ob das nach Material- und Personalkosten getrennt war, denn bei Materialeinkauf muss man sehr wohl die Mehrwertsteuer zahlen.
Hallo!
Ach so, man sammelt also alle „kleinen“ Schäden und Mängel und gibt dann nach einigen Jahren eine Sammelschadenanzeige an die Versicherung ?
Was steht in den Bestimmungen der Versicherung ( wohl jeder Versicherung !) drin ?
"Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden "
Mfg
duck313
Sie verstehen die Frage nicht
der Schaden würde unverzüglich gemeldet werden und auch ein Kostenvoranschlag für eine Reparatur bzw. die Materialkosten würden beigefügt werden…nur halt die Reparatur selber würde sich zeitlich verzögern-z.B weil man zur Zeit wegen einer schlimmen Krankheit verhindert ist…würde man dann von der versicherung Kosten.lt Kostenvoranschlag bekommen oder nur im Falle einer Reparatur?
Also wie weit muss Schaden und Reparatur zeitnah passieren?
Dankeschön…so in etwa wäre es ein wünschenswerter Verlauf 