Hausratversicherung Schadensfall Auto?

Guten Tag,
wir haben eine Hausratversicherung abgeschlossen, wo es einen Zusatz gibt, dass bei Diebstahl aus dem Auto bis zu 2.000 Euro versichert sind. Gilt so etwas auch, wenn der komplette Wagen gestohlen wurde, oder nur, wenn der Wagen aufgebrochen wurde?
Welchen Wert bekommt man denn da ersetzt? Einen Zeitwert oder den Neuwert? Was ist mit Dingen, für die man keine Belege hat, wei z.B. Brillen, CD’s usw.?

Danke für Rat!

Grüße
Cess

versichert sind. Gilt so etwas auch, wenn der komplette Wagen
gestohlen wurde, oder nur, wenn der Wagen aufgebrochen wurde?

Ohne Deine Bedingungen zu kennen vermute ich, dass beides versichert ist, weil in beiden Fällen der Wagen aufgebrochen werden muß.

Welchen Wert bekommt man denn da ersetzt? Einen Zeitwert oder
den Neuwert?

Hausrat versichert immer Neuwert.

Was ist mit Dingen, für die man keine Belege hat,
wei z.B. Brillen, CD’s usw.?

Man muß seinen Schaden glaubhaft machen können. Was der Schadenssachbearbeiter für glaubhaft hält, ist nicht vorher zu sagen. Wenn keine Belege vorhanden sind, läuft es auf eine Kulanzregulierung hinaus.

Danke für die nette Rückmeldung!

Ein weiteres Problem ist in Sicht.
Das Auto verfügt über eine Freisprecheinrichtung und Antenne und ein Handy und eine Halteeinrichtung an der Konsole. Das alles war bereits beim Kauf des gebrauchten Wagens enthalten. Das einzigste was ich habe, ist ein Benutzerhandbuch vom Handy. Noch nicht mal irgendwelche Angaben oder Belege zur Freisprecheinrichtung sind vorhanden. Wie soll/kann/muss ich der Versicherung das jetzt nachweisen?

Danke und Grüße
Cess

Alles von dem was Du aufgezählt hast und was fest mit dem Auto verbunden ist zahlt die Teilkasko des Autos. Wenn Du es nicht belegen kannst, dann hast du die Antwort von Nordlicht doch schon bekommen - Du musst es halt glaubhaft machen. Ich sag mal so - einem Onlineversicherer so etwas glaubhaft zu machen stelle ich mir schwieriger vor als die Sache mir glaubhaft zu machen… :smile:

Wenn das Handy nicht festverbunden mit dem Auto war dann wirst du evtl. leer ausgehen. Über die Teilkasko des Wagens ist es nicht gedeckt. Hier hilft ein Blick in die Bedingungen der Hausratversicherung. Wenn dort steht dass elektrische Geräte o.ä. aussgeschlossen sind dann gehst du leer aus.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nachtrag
nachtrag:

Wenn Dein Auto allerdings in einer Garage, Tiefgarage, etc. aufgebrochen wird, dann bekommst du auch Dein Handy ersetzt. Dazu muß sich das Auto aber in einem „Behältnis“ befinden!

Wenn es nur ein fiktiver Fall war und das Auto mit der Halterung, etc. noch vor deiner Tür steht:

Mach ein Foto (als Beweis), von der Halterung etc. und lass das Handy nicht im Auto liegen.

Freisprecheinrichtung sind vorhanden. Wie soll/kann/muss ich
der Versicherung das jetzt nachweisen?

Wie wäre es, wenn Du Deine Versicherung fragst ? Im Endeffekt entscheidet Deine Versicherung, was sie für glaubwürdig hält und anerkennt. Was nie schadet, ist ein Foto des Gegenstandes zu machen und sich einen Kaufpreis nach heutiger Marktsituation zu notieren (am besten mit Prospekt, Inserat oder Foto eines Preisschildes).

Danke, prima Tipps!

Freisprecheinrichtung sind vorhanden. Wie soll/kann/muss ich
der Versicherung das jetzt nachweisen?

Wie wäre es, wenn Du Deine Versicherung fragst ?

*** sorry, wenn ich mich vorher etwas schlau mache!
Im Endeffekt

entscheidet Deine Versicherung, was sie für glaubwürdig hält
und anerkennt. Was nie schadet, ist ein Foto des Gegenstandes
zu machen und sich einen Kaufpreis nach heutiger
Marktsituation zu notieren (am besten mit Prospekt, Inserat
oder Foto eines Preisschildes).

*** leider zu spät für Fotos…

*** sorry, wenn ich mich vorher etwas schlau mache!

Das hilft nur sehr eingeschränkt, weil wir nicht wissen, was Deine Versicherung sehen will.