Liebe/-r Experte/-in,
mein Lebensgefaehrte musste sein Handgepaeck in den USA beim Betreten des Flugzeuges abgeben, da das Flugzeug zu klein fuer jegliches Handgepaeck war. Nach der Landung hat er es aber nicht wie gewoehnlich beim verlassen des Flugzeuges zurueckbekommen, sondern musste zum Gepaeckband. Dort hat er gleich die Wertsachen ueberprueft und festgestelt, dass mein Verlobungsring (er wollte mir im Urlaub einen Antrag machen!!) und ein Navigationssytem nicht mehr da waren.
Die Airline meinte, sie zahlen nicht fuer Schmuck und Elektrogeraete, aber die Hausrat wuerde fuer den Schaden aufkommen.
Kommt die Airline wirklich einfach davon, obwohl sie das Gepaeckstueck nicht wie normalerweise nach der Landung direkt im Flugzeug zurueckgegeben hat? (amerikanische Airline)
Kommt die Haftpflicht fuer den Schaden auf? Worauf muss man achten? Gibt es irgendwelche „Hintertuerchen“, durch die sich die Versicherung rausreden kann?
Vielen Dank fuer jegliche Ratschlaege und Informationen.
Liebe Sabine,
da müssen Sie einen Blick in die Bedingungen Ihrer Hausratversicherung werfen. Normalerweise wird aber nur Diebstahl NACH Einbruch ersetzt. Navis sind in neueren Bedingungswerken meist kategorisch ausgeschlossen.
Einfacher Diebstahl ist normalerweise auch ausgeschlossen.
Ich denke aber schon, dass die Fluggesellschaft hier haften muss. Wenn Sie sich mit ihr nicht einigen können, hilft nur, einen Anwalt aufzusuchen und ggf. gegen sie Gesellschaft zu klagen.
Hallo,
leider kann ich in diesem Fall nicht weiterhelfen. Fragen Sie doch mal bei der Versicherung nach und evtl. am Flughafen, ob die Ihnen sagen können, wer dafür haftbar gemacht werden kann.
lg
Hallo,
ich kenne die Bedingungen der Amerikanischen Airline nicht. Fakt ist für mich aber, dass die Hausrat bei einfachem Diebstahl oder Verlieren nicht aufkommt, es sei denn, es steht so in den Bedingungen drin, was ich aber nicht glaube. Naja, die Haftpflicht kommt dafür auf, wenn dem Verursacher ein Verschulden anzulasten ist - jedenfalls in D ist es so und hier wird auch nur der Zeitwert gezahlt -. Ich sehe das mit der Haftpflicht recht problematisch und mit eurer Hausrat auch.
Ihr kämpft außerdem gegen einen ausländischen Versicherungsnehmer, habt ihr eine Rechtsschutzvericherung oder einen Anwalt im näheren Umkreis? Ansonsten wäre es nur zum Vergessen und Abschreiben, denke ich. Sorry, ich hoffe, ihr bekommt anderswo Hilfe.
alo erst einmal hallo , alo es ist so das sollche wertgegenstände nicht vonn der gesellschaft versichert sind das ist wie beim auto und zweitens solltest du in deinem versicherungs vertrag schauen ob es eine klausel gibt oder einen zu satz worin ersichtlich ist das bestimmte gegenstände auf reisen mit versichert sind und drittens ligt die beweiß pflicht bei dir bzw. bei deinem lebens gefährten ob er wirklich das alles im gepäck hatte das wird schwierig im normal fall zahlt die versicherung nicht aber vielleicht gibt es einen zusatz dan hast du glück dieser ist aber auch dann begrenz so ungefär 500 bis 2000 euro wenn du glück hast . ich hoffe du hast glück schreibe mir doch bitte ob alles geklappt hat ok würde mich freuen .
gruß Andy