Die Hausratversicherung kommt bei Einbruch für abhanden gekommene Wertgegenstände oder zerstört Einrichtungsgegenstände auf. Aber damit sie leistet, müssen Einbruchsspuren an Türen oder Fenstern sichtbar sein.
Wie verhält sich die Versicherung, wenn der Haustürschlüssel bei den Nachbarn abgegeben wurde, der Einbrecher dort war und den Haustürschlüssel gefunden, mitgenommen und das eigene Haus aufgeschlossen hat. Wenn dort etwas gestohlen oder verwüstet wurde, ohne Einbruchsspuren, wer kommt dann für den Schaden auf?