Hausratversicherung: Schlüssel beim Nachbarn. Wer haftet bei Einbruch?

Die Hausratversicherung kommt bei Einbruch für abhanden gekommene Wertgegenstände oder zerstört Einrichtungsgegenstände auf. Aber damit sie leistet, müssen Einbruchsspuren an Türen oder Fenstern sichtbar sein.

Wie verhält sich die Versicherung, wenn der Haustürschlüssel bei den Nachbarn abgegeben wurde, der Einbrecher dort war und den Haustürschlüssel gefunden, mitgenommen und das eigene Haus aufgeschlossen hat. Wenn dort etwas gestohlen oder verwüstet wurde, ohne Einbruchsspuren, wer kommt dann für den Schaden auf?

Hallo!

meiner Auffassung nach schon die eigene Hausratversicherung.
Es bleibt schon ein Einbruchsdiebstahl, ohne Gewalt oder Nachschlüssel, aber (und das ist der springende Punkt) mit einem widerrechtlich erlangten Schlüssel.

Der Nachbar haftet nicht, ihn trifft kein Verschulden (wie wenn er den Schlüssel verloren hätte).
Und dann auch nur wenn man bei der Verwahrung eine „Schlüsselhaftung“ ausdrücklich vereinbart hatte. Sonst wäre es eine Gefälligkeit und man muss dafür nicht haften.
Diese "normale) Schlüsselhaftung wäre aber in den üblichen Haftpflicht-VS in der Höhe begrenzt ( 15.000 €). Sie ist ja auch auf Ersatz des Schlüssels und der Schließanlagen abgestimmt, nicht auf indirekte Folgen.

Solche indirekten Folgen müsste man extra versichern (braucht z.B. ein Putz- oder Hausmeisterdienst).

MfG
duck313

Danke für die ausführliche Antwort. Das hört sich ganz schlüssig an. :thumbsup:

… weil Du natürlich für den dusseligen(?) Nachbarn die eigene Hausadresse auf dem Schlüsselanhänger mitgeteilt hast und er ihn praktischerweise gleich im Eingangsbereich abgelegt hat.

Falls nicht, wie sollte der Einbrecher genau den Zusammenhang zwischen Schlüssel und Deiner Wohnung herstellen können?