Hallo,
aus einem PKW sind Wertgegenstände im Wert von ca. 4.000 Euro gestohlen worden.
Der PKW wurde komplet gestohlen.
Auf der Straße vor dem Haus abgeschlossen. Polizei hat es aufgenommen. Es war zwischen 13 und 21 Uhr.
Versicherungsbedingungen abgeschrieben von Volksfürsorge:
- …wenn sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden und innerhalb von deutshland…
2der versicherer haftet nur, wenn nachweislich
a. der schaden tagsüber zwischen 6 und 22 uhr eingetreten ist oder
b. der schaden während einer fahrtunterbrechung von nicht länger als zwei stunden eingetreten ist - keine entschädigung wird geleistet für wertsachen gemäß §19 Nr. 1 a-e VHB 9
- pro schadensfall 1022, 58 euro…
5…Diebstahl unverzüglich angezeigt…
Erste Rückmeldung der Vrsicherung: fahrzeug stand auf der straße daher keine leistung
zweite rückmeldung der versicherung: es handelt sich um eine fahrtunterbrechung, keine leistung.
Kann das jemand von euch verstehen?
Kann man hier seine Rechtsschutzversicherung einschalten? Ist das ein Vertragsrechtsschutzfall oder was würde hier greifen?
Wie soll man hier weiter vorgehen?
Danke und Grüße
Cess